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Reparaturbonus beantragen

Geben Sie Ihren Elektrogeräten eine zweite Chance. Das ist nicht nur viel billiger, sondern auch umweltfreundlicher. 

Wenn Sie jetzt Ihre kaputten Elektrogeräte für Haushalt, Freizeit und Garten wie Toaster, Fernseher oder Rasenmäher reparieren lassen, sparen Sie mit dem Reparaturbonus 50 % und tun darüber hinaus etwas Gutes für das Klima und die Umwelt. Bis zu 200 Euro je Reparatur übernimmt das Klimaschutzministerium und Sie zahlen in Ihrem Reparaturbetrieb nur noch die Differenz. Für den Zeitraum 2022 bis 2023 werden 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Anzahl der Reparaturen von Elektro -und Elektronikgeräten zu steigern. Die Förderung ist finanziert aus Mitteln der Europäischen Union.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, welcher für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon beim Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Gerät genutzt werden.

Was kann gefördert werden?

Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Ebenso sind Reparaturen nicht elektronischer Gerätebauteile (z.B. ein defektes Rad eines Staubsaugers) förderungsfähig. Generell ausgeschlossen von der Förderung ist der Neukauf eines Gerätes.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderungshöhe beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200 Euro und für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Der Förderungsbetrag wird auf ganze Euro abgerundet. Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den die Förderung bezogen wurde, die Reparatur beauftragt, so muss diese bei demselben Betrieb durchgeführt werden. Die Förderung ist pro Gerät inklusive Kostenvoranschlag mit maximal 200 Euro begrenzt. Ein Bon kann für die Reparatur und/oder den Kostenvoranschlag eines Gerätes verwendet werden. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung gegen Vorlage eines Reparaturbons vom Partnerbetrieb abgezogen.

Wo bekomme ich den Reparaturbon?

Der Reparaturbon kann schnell und unkompliziert auf www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe bei Bezahlung der Rechnung eingelöst werden. Weiter Informationen erhalten Sie bei den Umweltberatern des Abfallwirtschaftsverbandes Hartberg unter der Tel. 03332/65456