Flächenwidmungsplan und Raumordnung
Der neue Flächenwidmungsplan und das neue OEK 1.0 der Marktgemeinde Pöllau sind mit 11.05.2018 in Rechtskraft getreten.
Die Plandarstellungen und Wortlaute sind wie folgt öffentlich abrufbar:
Mit dem Flächenwidmungsplan wurde auch ein Räumliches Leitbild beschlossen. Darin sind die wesentlichen Bestimmungen über das äußere Erscheinungsbild von baulichen Anlagen im Bauland festgesetzt. In Ausnahmefällen kann der Gestaltungsbeirat Abweichungen zulassen.
Mit diesem Räumlichen Leitbild sind viele veraltete Bebauungspläne und Bebauungsrichtlinien nicht mehr rechtskräftig. Darin enthaltene veraltete Bestimmungen sind obsolet geworden.