Luftwärmepumpen – Schallgrenzwerte beachten
Durch Luftwärmepumpen kommt es immer wieder zu Beschwerden wegen störender Geräusche. Meist dann, wenn die Anlagen im Freien aufgestellt sind. Je nach Flächenwidmung und der vorherrschenden Umgebungsgeräuschsituation ergeben sich nach der ÖAL-Richtlinie 6/18 bzw. der ÖNORM S 5021 Lärmrichtwerte. Als Beispiel sei für ein ländliches Wohngebiet ein A-bewerteter Schalldruckpegel von max. 30 Dezibel an der Grundgrenze als Zielwert genannt.
Die Errichtung einer Luftwärmepumpe ist bei der Gemeinde anzuzeigen. Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Formular Bauanzeige (kann auch im Bauamt ausgefüllt werden)
- Lageplan mit Grundrissen, Schnitten, Ansichten und Beschreibungen von befugtem Planer
- Bestätigung des Planverfassers über baurechtliche Anforderungen
- Nachweis über den zulässigen Schallleistungspegel an der Grundstücksgrenze und zum nächstgelegenen Objekt durch befugte Personen oder Unternehmen
Vor dem Ankauf einer Wärmepumpe zu beachten:
- Schalldruckpegel mit dem Lieferanten innerhalb der Grenzwerte festlegen
- günstige Platzierung der Anlage wegen der Schallreflexionen durch andere Bauteile
- ev. Einhausung in Absprache mit dem Lieferanten
Damit ist man für sich und seine Rechtsnachfolger abgesichert und die nachbarschaftlichen Beziehungen werden nicht beeinträchtigt. Weiterführende Informationen sind auch unter folgendem Link abrufbar: Bauamt-Info