Öffentliches Wassergut
Was ist Öffentliches Wassergut?
Als Öffentliches Wassergut (ÖWG) werden Grundstücke bezeichnet, die in Verbindung zu einem Gewässer stehen und sich im Eigentum der Republik Österreich befinden. Verwaltet werden sie vom Land Steiermark in Zusammenarbeit mit den Baubezirksleitungen.
Die Flächen des ÖWG sind bedeutende Naturräume, die auch dem Menschen als Erholungs- und Freizeitraum zur Verfügung stehen können. Sie sind auch unverzichtbar als Hochwasserabflussbereiche und Überflutungsflächen. Daher liegt es im öffentlichen Interesse und somit im Interesse aller, diese Flächen zu schützen bzw. verantwortungsvoll zu nutzen.
Das Öffentliche Wassergut ist allgemeines Gut und kann unter Beachtung der Widmungszwecke und im Rahmen des Gemeingebrauches von allen genutzt werden.
Was ist nicht erlaubt?
Ablagerungen z. B. von Müll oder Holz oder das Entsorgen von Grünschnitt sind ausnahmslos untersagt und gesetzlich verboten. Nicht erlaubt ist das eigenmächtige Entfernen von Bäumen. Das Errichten von diversen Bauten ist ebenso nicht erlaubt, gesetzliche Bauabstände sind einzuhalten. Stauanlagen, Ufersicherungen und dergleichen müssen vorher genehmigt werden. Pflanzen, Steine, Sand, Schotter oder Wasser dürfen nur ohne die Verwendung von besonderen Vorrichtungen entnommen werden. Jegliche Einleitungen müssen vorher bewilligt werden. Für das Fischen im öffentlichen Gewässer benötigt man das Fischereirecht.
Nähere Informationen zur Nutzung des Öffentlichen Wassergutes gibt es in der Broschüre „Öffentliches Wassergut in der Steiermark“, zum Download erhältlich unter www.wasserwirtschaft.steiermark.at.