Baurechtliche Sicherheit vor Übergabe oder Verkauf
Es kommt immer wieder vor, dass die Übernehmer oder Käufer von Häusern und Höfen im Nachhinein erfahren, dass Bau- und/oder Benützungsbewilligungen fehlen. Die nachträgliche Bewilligung ist für den neuen Eigentümer meist schwieriger zu erlangen, als für den Bauherren selber (kein Bezug zum Bauführer, fehlende Kenntnisse über die zeitliche Ausführung von Bauabschnitten, etc.).
Das ist dann sehr ernüchternd für den neuen Besitzer und kann im Streitfall eine Rückabwicklung des Vertrages bewirken.
Jeder Liegenschaftseigentümer sollte über seinen baurechtlichen Bestand Kenntnis haben. Sofern das nicht eindeutig der Fall ist, kann man gerne ins Bauamt kommen und in die aufliegenden Unterlagen Einsicht nehmen. Im Rahmen einer umfangreichen und kostenlosen Beratung wird zu den vorliegenden Bauakten Auskunft gegeben.
Wenn Bau- oder Benützungsbewilligungen fehlen, wird vom zuständigen Bauamtsmitarbeiter der einfachste Weg zur Erlangung der notwendigen Bewilligungen mit entsprechenden Info-Blättern vermittelt.
Erst wenn baurechtlich alles in Ordnung ist, soll man die Liegenschaft mit gutem Gewissen an seine Nachkommen bzw. Käufer weitergeben.
Auch der Käufer einer Liegenschaft soll sich vor der Unterschrift am Kaufvertrag ein Bild über die vorhandenen bzw. notwendigen Bewilligungen machen. Für die Einsichtnahme in die Bauakte ist allerdings die Zustimmung des Eigentümers notwendig.
Kommen Sie ins Bauamt und informieren Sie sich über die aufliegenden Unterlagen.