Amtsleitung
Freie Fahrt mit dem Rad
Kurze Wege mit dem Fahrrad erledigen: Um den Umstieg aufs Rad zu erleichtern, wurde in der Marktgemeinde Pöllau das bisher geltende allgemeine Fahrverbot in den Bereichen Schloss, Schlosspark und Aupark aufgehoben: Vom Jüngsten, das Rad fahren lernt, über Schüler, die in die Schule radeln, bis hin zu Senioren, die einen Abstecher in den Park machen – das Rad muss in den angeführten Bereichen nicht mehr geschoben werden. Die Regelung gilt auch für Scooter.
Nicht vergessen: Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sollte selbstverständlich sein!