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Amtsleitung

Noch bis 10.5: Jagdpachtauszahlung

Zur Erinnerung: Eigentümer von Grundstücken in der Marktgemeinde Pöllau haben noch bis 10. Mai 2024 die Möglichkeit, die ihnen zustehende Jagdpacht während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt (Bürgerservice/Amtskassa) abzuholen.

Bitte weisen Sie im Rahmen der Antragstellung Ihren aktuellen Grundbuchauszug vor. Aufgrund der gesetzlichen Lage ist die Jagdpacht eine Holschuld und darf daher nicht automatisch überwiesen werden.

Zu beachten! Die Frist für die Abholung endet nach sechs Wochen am 10. Mai 2024, 12 Uhr.

Ortswasserleitung: Befüllen von Pools und Schwimmbecken nach Rücksprache gestattet

Um die Trinkwasserversorgung nicht zu gefährden, ist das Befüllen von Pools oder Schwimmbecken mit Trinkwasser aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz der Marktgemeinde Pöllau nur nach Rücksprache erlaubt. Bitte setzen Sie sich mit Wassermeister Manfred Mitteregger zwecks Koordinierung der Befüllungszeiten in Verbindung: Tel. 0664/7969679 (Montag-Freitag, 7 bis 17 Uhr)

Wassertransporte zur Poolbefüllung werden aber auch weiterhin beispielsweise von der Firma Franz Koch Transporte durchgeführt:  Tel. 0664/1814600

Jagdpacht: Holschuld der Grundbesitzer

Eigentümer von Grundstücken in der Marktgemeinde Pöllau haben in der Zeit von 2. April bis 10. Mai 2024 die Möglichkeit, die ihnen zustehende Jagdpacht während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt (Bürgerservice/Amtskassa) abzuholen. Es ist auch jährlich eine schriftliche Anforderung per Post oder E-Mail unter Angabe der Kontakt- und Kontodaten möglich: gde@poellau.gv.at

Bitte weisen Sie im Rahmen der Antragstellung Ihren aktuellen Grundbuchauszug vor. Aufgrund der gesetzlichen Lage ist die Jagdpacht eine Holschuld und darf daher nicht automatisch überwiesen werden.

Zu beachten! Die Frist für die Abholung endet nach sechs Wochen am 10. Mai 2024, 12 Uhr.

Jagdpacht – Holschuld der Grundbesitzer

Eigentümer von Grundstücken in der Marktgemeinde Pöllau haben in der Zeit von 2. April bis 10. Mai 2024 die Möglichkeit, die ihnen zustehende Jagdpacht während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt (Bürgerservice/Amtskassa) abzuholen. Es ist auch jährlich eine schriftliche Anforderung per Post oder E-Mail unter Angabe der Kontakt- und Kontodaten möglich: gde@poellau.gv.at

Bitte weisen Sie im Rahmen der Antragstellung Ihren aktuellen Grundbuchauszug vor. Aufgrund der gesetzlichen Lage ist die Jagdpacht eine Holschuld und darf daher nicht automatisch überwiesen werden.

Zu beachten! Die Frist für die Abholung endet nach sechs Wochen am 10. Mai 2024, 12 Uhr.