Amtsleitung
Sprengelfremder Schulbesuch
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anträge auf sprengelfremden Schulbesuch gemäß § 23 Abs. 2 Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz bis spätestens Ende Februar für das folgende Schuljahr zu stellen sind. Aus diesem Grund sind Anträge für einen sprengelfremden Schulbesuche für das Schuljahr 2025/2026 bis spätestens 28. Februar 2025 im Marktgemeindeamt einzubringen, da später gestellte Anträge von der Bildungsdirektion Steiermark nicht genehmigt werden können.
Hecken schneiden!
Alles grünt und blüht: Die Eigentümer von Hecken an öffentlichen Verkehrsflächen (Gehwege und Straßen) werden gebeten, die Sträucher so zurückzuschneiden, dass der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr diese Bereiche uneingeschränkt passieren kann.