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Bauamt-Infos

Umstellung auf „grüne Energie“

Aufgrund der Förderoffensiven von Bund und Land und der Photovoltaik-Steuerbefreiung überlegen viele Menschen den Ein- oder Umstieg auf „grüne Energie“. Neben wirtschaftlichen Überlegungen müssen auch baurechtliche Vorgaben erfüllt werden.
Damit die Planung nicht in die falsche Richtung geht, laden wir alle Interessenten ein, vorab im Bauamt ihre geplanten Vorhaben bekanntzugeben, damit im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgespräches wichtige Informationen ausgetauscht werden können. Dies betrifft vor allem:

  • – Installation oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
  • – Installation oder Erweiterung von stationären Batterien (Akkus)
  • – Heizungstausch
  • – Wärmepumpe
  • – Erdwärme
  • – Fenstertausch
  • – Fassadendämmung
  • – Umfassende Sanierung …

Auskünfte zu Förderungen gibt gerne unser Energieberater DI Matthias Primas (Tel. 0681/81851393). Die Online-Antragstellung kann durch Antragsteller selbst erfolgen. Ansonsten unterstützen unter anderem

  • – Regionalenergie Steiermark (Voranmeldung: Tel. 03172/30321-0)
  • – Energieberatungsstelle Innovationszentrum W.E.I.Z. (Voranmeldung: Tel. 0664/60931188).

Je nach Umfang der Förderanträge werden dafür € 150,- bis € 400,- verrechnet.


Energieberatung mit DI Matthias Primas, MSc im Bauamt der Marktgemeinde Pöllau:
3.5., 2.8., 8.11.2024 (jeweils 8-12 Uhr).
Anmeldung: Tel. 0681/81851393, energieagentur-suedost.at

Neu im Bauamt: Ing. Ebenbauer Elisabeth

Nachdem Herr Josef Rechberger vom Bauamt in das Finanzreferat gewechselt ist, wird der Ortsverwaltungsteil Pöllau seit 01.12.2023 von Frau Ing. Elisabeth Ebenbauer betreut. Frau Ebenbauer war bis dato bei verschiedenen Baufirmen u.a. als Planverfasserin von Einreichunterlagen tätig und ist daher mit der Materie bereits vertraut.

Damit steht wieder eine kompetente Ansprechpartnerin im Bauamt Pöllau für die bau- und raumordnungsrechtlichen Fragen und Anliegen unserer GemeindebürgerInnen zur Verfügung.

Energieberatung im Bauamt Pöllau

Herr DI Primas informiert die Bauwerber im Rahmen von Energiesprechtagen über effiziente Energienutzung bei Neu- und Umbauten, Energiesparen, und über die möglichen Förderschienen von Bund und Land. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin mit Herrn Primas im Bauamt Pöllau oder vor Ort unter 0681 818 513 93.

Aktualisierung Ortsbildkonzept

Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten bei Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Ortsbildschutzzone Pöllau wurde das Konzept aktualisiert und u.a. folgende Änderungen beschlossen:

  • Aufhebung Flächenbeschränkung für PV-Anlagen
  • Planungshilfe für Dachflächenanlagen (Vorgaben für die architektonische Verteilung der Module auf den Dachflächen)
  • Definition von ortsbildrelevanten Dachflächen
  • Richtlinien für Kleingartenanlagen
  • Anpassungen an geänderte Rechtslage

Es ist natürlich immer eine Gradwanderung, das schützenswerte Ortsbild mit dem historischen Markt zu erhalten und gleichzeitig die notwendigen und sinnvollen Photovoltaikanlagen zur grünen Energieerzeugung behutsam auf die Dachflächen zu installieren (Kultur bewahren – Erneuerung zulassen). Das Ergebnis soll jedenfalls „im Auge des Betrachters nicht weh tun“.

Interessenten können sich das Konzept mit den Planungshilfen wie folgt herunterlagen:

Vollständiges Ortsbildkonzept Pöllau per 31.10.2023 herunterladen Kurzinfo Ortsbildkonzept

Geförderte Energieberatung des Landes 2023

Das Land Steiermark fördert auch im heurigen Jahr die individuelle Energieberatung: Diese erfolgt per Telefon, in der Energieberatungsstelle oder bei Ihnen zuhause. Sie erhalten dabei Informationen über Energiesparpotentiale in Ihrem Haushalt, Energiekostenreduktion, erneuerbare Energie und Klimaschutz.
Die Ich-tu’s-Serviceline ist von Montag bis Freitag telefonisch erreichbar: Tel. 0316 877 3955
Weitere Infos über Kosten und Fördermöglichkeiten unter: www.ich-tus.at

Kein Ofeneinbau in Eigenregie

Die massiv angestiegenen Energiekosten für Strom und fossile Brennstoffe befeuern die Suche nach alternativen Heizsystemen. Oftmals werden Holzöfen in Eigenregie installiert oder reaktiviert.

Feuerstätten sind aber keine Objekte, welche in Eigenregie und ohne Planung angeschafft, aufgestellt und angeschlossen werden dürfen. Es braucht die Abklärung mit dem zuständigen Rauchfangkehrer und im Falle von Mietwohnungen auch die Genehmigung des Vermieters. Fachkundige Planung und fachkundiger Einbau des Ofens und dessen Anschluss an den Kamin (Abgasanlage) sind notwendig.

Gibt es dabei Mängel, kann es zur Brandentstehung oder zu Rauchgasaustritt kommen – in beiden Fällen besteht Lebensgefahr für die Bewohner!

Daher bitte folgende Schritte einhalten:

  1. Information beim Fachbetrieb und Auswahl des gewünschten Produktes
  2. Abklärung mit dem zuständigen Rauchfangkehrermeister
  3. Abklärung mit der Baubehörde
  4. Anschluss durch befugte Firma
  5. Dichtheitsprüfung durch den zuständigen Rauchfangkehrermeister
  6. Übergabe der Einreichunterlagen an die Baubehörde