Skip to content Skip to left sidebar Skip to right sidebar Skip to footer

Bezirkshauptmannschaft

Kleinkläranlagen-Betreiber im Pöllauer Tal

Kleinkläranlagen wurden mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld wasserrechtlich bewilligt und mit einer Bewilligungsdauer befristet. Läuft die Bewilligungsdauer ab, besteht die Möglichkeit um Wiederverleihung (Verlängerung) des Wasserrechtes anzusuchen. Ansuchen um Wiederverleihung eines bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes können frühestens fünf Jahre, spätestens 6 Monate vor Ablauf der Bewilligungsdauer gestellt werden. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Berechtigten den Antrag fristgerecht zu stellen.

Sollte das Ende der Bewilligung nicht bekannt sein, die Dauer ist im Bewilligungsbescheid angeführt, besteht die Möglichkeit entweder bei der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld oder beim Reinhalteverband Pöllauer Tal anzufragen.

Eine weitere Besonderheit ist, dass das Wasserrecht mit der Liegenschaft verbunden ist. Wird die Liegenschaft, mit der ein Wasserbenutzungsrecht verbunden ist, übertragen, so ist vom neuen Wasserberechtigten (Besitzer) dies bei der Wasserbuchbehörde (Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld) unter Vorlage eines Grundbuchauszuges, anzuzeigen.

Sollten Sie Fragen oder Unterstützung benötigen, so wenden Sie sich bitte an den Reinhalteverband Pöllauer Tal: (03335) 4192

Wiederverleihung von Wasserrechten

Bei der Erteilung von Wasserrechten (z. B. Kläranlagen, Teichanlagen, Wasserentnahmen) ist gem. § 21 Wasserrechtsgesetz (WRG) die Bewilligungsdauer zu befristen. Läuft die Bewilligungsdauer von Wasserrechten ab, besteht die Möglichkeit, für die Wasserberechtigten um Wiederverleihung (Verlängerung) des Wasserrechtes nach § 21 Abs. 3 WRG anzusuchen. Dabei weist das WRG eine Besonderheit auf, dass nämlich frühestens 5 Jahre, spätestens aber 6 Monate vor Ablauf der Bewilligungsdauer das Ansuchen auf Wiederverleihung des Wasserrechtes gestellt werden muss. Das Wasserrecht ist dann durch die Behörde zu verlängern, wenn nicht öffentliche Interessen dagegensprechen und der Stand der Technik eingehalten wird.

Der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld als Wasserrechtsbehörde ist es aufgrund der Fülle der über die Jahrzehnte gewährten Wasserrechte nicht möglich, die Wasserberechtigten vor Ablauf der Frist anzuschreiben. Es liegt in der Verpflichtung der Berechtigten, die Anträge fristgerecht zu stellen. Die Bezirkshauptmannschaft ist jedoch gerne bereit über Anfrage die Bewilligungsdauer in den Bescheiden oder im Wasserbuch auszuheben, sollten Wasserberechtigte den Bewilligungsbescheid nicht archiviert haben: Tel. 03332 / 606

Reisepass überprüfen

Der Sommerurlaub naht? Heuer wird an der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld mit einer erhöhten Anzahl von Reisepassanträgen gerechnet. Um allfällige Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, rechtzeitig das Ablaufdatum des Reisepasses zu kontrollieren und möglichst frühzeitig die Neuausstellung zu beantragen. Anträge sind direkt in der Bezirkshauptmannschaft zu stellen.

Kontakt
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Bürgerservicestelle in Hartberg: Montag bis Freitag von 7 bis 15 Uhr
Rochusplatz 2 | 8230 Hartberg
Tel. 03332 606

Ab 1. Mai 2019: Neue Öffnungszeiten der Bezirkshauptmannschaft

Parteienverkehrszeiten

a) ALLGEMEIN: Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
b) Bürgerservicestelle HARTBERG: Montag bis Freitag: 7 bis 15 Uhr

c) Bürgerservicestelle Fürstenfeld; Montag, Mittwoch bis Freitag: 7 bis 13 Uhr, Dienstag; 7 bis 15 Uhr

Diese Regelung tritt mit 1. Mai 2019 in Kraft.

 

Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
8230 Hartberg, Rochusplatz 2
Tel: (03332) 606, Fax: (03332) 606-550
bhhf@stmk.gv.at
www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at

Reisezeit – Reisepasszeit

Die Urlaubszeit naht! Wenn Sie eine Reise buchen, empfiehlt sich auch gleich ein Blick in die Dokumentenmappe, um die Gültigkeit des Reisepasses zu überprüfen.

Reisepässe stellt die Bezirkshauptmannschaft aus, dafür sind folgende Unterlagen persönlich vorzulegen:

  • – bei Erstausstellung des Reisepasses bzw. nach Verlust des alten Reisepasses: aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate), Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Kindern unter 12 Jahren ist auch die Vorlage des Staatsbürgerschaftsnachweises eines Elternteiles möglich), eventuell bei Namensänderung: Heiratsurkunde bzw. Namensänderungsbescheid
  • – nach Gültigkeitsablauf des Reisepasses: aktuelles Passfoto, alter Reisepass, eventuell bei Namensänderung: Heiratsurkunde bzw. Namensänderungsbescheid

Weitere Informationen gibt’s in der Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft.

Kontakt
Bürgerservicestelle: Montag bis Donnerstag 7 bis 15 Uhr, Freitag 7 bis 17 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Rochusplatz 2 | 8230 Hartberg
Tel. 03332 606

Zentrale Anlaufstelle für Mindestsicherung im Bezirk

Seit Anfang Februar wird im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld das Pilotprojekt „Beratungs- und Betreuungsangebot Mindestsicherung – Armutsprävention“ umgesetzt. Es bietet individuelle Beratung und Unterstützung für Menschen, die Mindestsicherung beziehen oder Hilfe zur Überwindung einer aktuellen sozialen Notlage suchen.

Was umfasst das Beratungs- und Betreuungsangebot?
Mit dem Pilotprojekt setzt das Land Steiermark den § 12 Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetzes (StMSG) um und stellt Beratungs- und Betreuungsleistungen zur Verfügung, die
– zur Vermeidung und Überwindung von sozialen Notlagen,
– zur nachhaltigen sozialen Stabilisierung,
– zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit oder
– Vermittelbarkeit der Hilfe suchenden Person erforderlich sind.

Primär geht darum, auf Hilfe angewiesene Menschen dabei zu unterstützen, belastende finanzielle und soziale Notlagen zu überwinden. Ziel ist die Bekämpfung und Vermeidung von Armut und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Für wen ist das Angebot gedacht?
Zielgruppe sind Personen, die bereits die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen und solche, die sich in einer aktuellen Notlage befinden und dadurch potentielle Bezieher sind. Das Angebot ist kostenlos und freiwillig.

Sprechstunden
im Alten LKH jeden Donnerstag von 9 bis 11 Uhr sowie nach tel. Terminvereinbarung

Kontakt
Mag. (FH) Stefanie Gmoser: Tel. 0676 866660600
Mag. (FH) Edith Waron: Tel. 0676 866660603
Sozialzentrum (Altes LKH)
Rotkreuzplatz 1
8230 Hartberg

Stefanie Gmoser und Edith Waron (von links) bieten individuelle Beratung und Unterstützung.

Für alle Informationen im Detail hier klicken.

 

 

Zentrale Anlaufstelle für Pflege im Bezirk

Im Rahmen eines Pilotprojektes des Landes wurde in drei Bezirken in der Steiermark, darunter im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, die „Pflegedrehscheibe“ eingerichtet. Nach einer Einschulungsphase haben die Mitarbeiterinnen nun ihre Tätigkeit in den Bezirken aufgenommen.

Wir werden immer älter und damit verbunden steigt der Pflege- und Betreuungsbedarf. Die Pflegedrehscheibe bietet als eine zentrale unabhängige Anlaufstelle eine umfassende Information und Beratung für ältere pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen an. Damit soll gewährleistet werden, dass stets jene Hilfe erreicht wird, die nach den persönlichen Bedürfnissen hin erforderlich und zweckmäßig ist. Neben der Pflege und Betreuung der zu pflegenden Menschen nimmt die Unterstützung der Pflegepersonen einen wichtigen Stellenwert ein.

Die diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester Theresia Gruber koordiniert das neue Informations- und Beratungsangebot im Bezirk. Wenn notwendig, werden auch Hausbesuche durchgeführt. Terminvereinbarungen werden empfohlen.

Kontakt
Pflegedrehscheibe Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Theresia Gruber
Sozialzentrum (Altes LKH)
Rotkreuzplatz 1
8230 Hartberg
Tel. 03332 606 521, Mobil 0676 866660604
pflegedrehscheibe-hf@stmk.gv.at