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Bürgerservice

Aussetzung der Gemeinde-PV-Förderung

Aufgrund der Bundes-Direktförderung von PV-Anlagen durch die Mehrwertsteuerbefreiung hat der Gemeinderat beschlossen, ab 01.05.2024 die Gemeindeförderung auszusetzen. Diese Aussetzung soll solange dauern, solange die Mehrwertsteuerbefreiung vom Bund gilt.

Alle bis zum 30.04.2024 gemeldeten oder bewilligten PV-Anlagen werden weiterhin gefördert.

„Umstellung auf grüne Energie“ zuerst mit dem Bauamt abklären

Aufgrund der Förderoffensiven von Bund und Land und der PV-Steuerbefreiung überlegen sehr viele GemeindebürgerInnen den Umstieg oder Einstieg auf „grüne Energie“. Neben den wirtschaftlichen Überlegungen müssen auch baurechtliche Vorgaben erfüllt werden.

Damit die Planung nicht in die „falsche Richtung“ geht, möchten wir alle Interessenten einladen,vorab im Bauamt Ihre geplanten Vorhaben bekanntzugeben, damit im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgespräches wichtige Informationen ausgetauscht werden können. Dies betrifft v.a.

  • Installation oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
  • Installation oder Erweiterung von stationären Batterien (Akkus)
  • Heizungstausch
  • Wärmepumpe
  • Erdwärme
  • Fenstertausch
  • Fassadendämmung
  • Umfassende Sanierung
  • etc.

Für Auskünfte zu den umfangreichen Bundes- und Landesförderungen steht unser Energieberater, Herr DI Matthias Primas unter der Tel.Nr. 0681 818 513 93 gerne zur Verfügung. Die fachlich hochwertigen Beratungsgespräche sind zwar kostenpflichtig, werden aber vom Land Steiermark bezuschusst bzw. im Falle von Umsetzungsmaßnahmen zur Gänze rückerstattet.

Die Online-Antragstellung kann grundsätzlich durch den Antragsteller selber erfolgen. Ansonsten steht u.a. die Energieberatungsstelle Innovationszentrum W.E.I.Z., Franz-Pichler-Straße 30, 8160 Weiz unter der Tel.Nr. 0664 60931 188 nach tel. Voranmeldung zur Verfügung. Je nach Umfang der Förderanträge werden dafür zwischen € 150,- bis 400,- verrechnet.

Heizkostenzuschuss noch bis 29. Februar 2024 beantragen

Seit 2. Oktober 2023 können anspruchsberechtigte Pöllauerinnen und Pöllauer im Bürgerservice während der Amtsstunden Anträge für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark stellen. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf € 340,- für alle Heizungsanlagen. Diese finanzielle Unterstützung kann noch bis 29. Februar 2024 beantragt werden.

Mitzubringen sind alle Einkommensnachweise und etwaige Beihilfen der im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen! Beachten Sie die nachstehend angeführten Richtlinien für diesen einmaligen Kostenzuschuss:

 

PARTEIENVERKEHRSZEITEN DER MARKTGEMEINDE PÖLLAU
Montag: 8-12 Uhr, 13-17 Uhr
Dienstag: 8-12 Uhr
Donnerstag: 8-12 Uhr, 13-17 Uhr
Freitag: 8-12 Uhr

Heizkostenzuschuss für Winter 2023/24

Im Zeitraum von 2. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024 können anspruchsberechtigte Pöllauerinnen und Pöllauer im Bürgerservice während der Amtsstunden Anträge für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark stellen. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,- für alle Heizungsanlagen.

Mitzubringen sind alle Einkommensnachweise und etwaige Beihilfen der im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen! Beachten Sie die nachstehend angeführten Richtlinien für diesen einmaligen Kostenzuschuss:

 

PARTEIENVERKEHRSZEITEN DER MARKTGEMEINDE PÖLLAU
Montag: 8-12 Uhr, 13-17 Uhr
Dienstag: 8-12 Uhr
Donnerstag: 8-12 Uhr, 13-17 Uhr
Freitag: 8-12 Uhr

Seniorenurlaubsaktion: Anmeldung bis 27. März

Sehr kurzfristig hat das Land diesmal den Termin für die Gratis-Urlaubsaktion für bedürftige Senioren bekanntgegeben: Diese kostenlose Seniorenurlaubsaktion findet für den Bezirk Hartberg-Fürstenfeld von 18. bis 25. April 2023 im Gasthof zur Alten Post in Schwanberg statt. Zusätzliche Termine könnten noch folgen, sind aber derzeit nicht bekannt.

Vor dem Weg ins Marktgemeindeamt können für alle Pöllauerinnen und Pöllauer, die an der kostenlosen Aktion teilnehmen wollen, die für den Antrag erforderlichen Formulare bereits abgerufen und ausgefüllt werden:

Mitzubringen sind auch aktuelle Einkommensbelege (Pensionsabschnitte, aus denen die Zusammensetzung der Pension und ein eventuelles Ausgedinge ersichtlich sind).

Achtung, die Antragstellung ist für alle Pöllauerinnen und Pöllauer im Bürgerservice des Marktgemeindeamtes nur bis Montag, 27. März 2023, während der Amtsstunden möglich!

Weitere Informationen:
www.soziales.steiermark.at
Bürgerservice der Marktgemeinde Pöllau: Tel. (03335) 2038

Gratis-Urlaubsaktion für bedürftige Senioren

Heuer gibt es wieder eine Gratis-Urlaubsaktion des Landes Steiermark für bedürftige Seniorinnen und Senioren. Als kostenloses Service unterstützt die Marktgemeinde interessierte Pöllauerinnen und Pöllauer wieder beim Stellen der Anträge.
Antragsfrist: 14. April 2022

Für Interessierte aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld stehen heuer zwei Termine zur Verfügung:

    1. Turnus: Dienstag, 3. Mai, bis Dienstag, 10. Mai 2022
      „Martinhof“, 8543 St. Martin im Sulmtal, Oberhart 53 (16 Plätze)
    2. Turnus: Dienstag, 24. Mai, bis Dienstag, 31. Mai 2022
      „Alte Post“, 8541 Bad Schwanberg, Hauptplatz 20 (40 Plätze)

Für Informationen zu den Richtlinien der Seniorenurlaubsaktion hier klicken.

Vor dem Weg ins Marktgemeindeamt können die für den Antrag erforderlichen Formulare auch bereits abgerufen und ausgefüllt werden:
Antrag
Verständigung von Angehörigen
Ärztliche Bestätigung für Pflegegeldbezieher

Mitzubringen sind auch aktuelle Einkommensbelege (Pensionsabschnitte, aus denen die Zusammensetzung der Pension und ein eventuelles Ausgedinge ersichtlich sind).

Weitere Informationen:
www.soziales.steiermark.at
Bürgerservice der Marktgemeinde Pöllau: Tel. (03335) 2038

 

Meldung von Saisonarbeitslosigkeit

Seit 2018 dürfen von den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice (AMS) Steiermark Einstellzusagen nur noch bis maximal zwei Monate berücksichtigt werden. Von 2. Dezember 2019 bis 31. Jänner 2020 gibt es in diesem Winter noch die Möglichkeit, während der Amtsstunden einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Darüber hinaus können Anträge auf Arbeitslosengeld einfach und bequem über das Internet mittels eAMS-Konto gestellt werden. Damit können die Vorteile des elektronischen Aktes in Form einer raschen Erledigungsdauer genützt werden. Wichtig ist, dass alle Angaben vollständig ausgefüllt werden. Das Konto bleibt immer aktiv – auch, wenn man wieder in Beschäftigung ist.
Wer einen FinanzOnline-Zugang hat, kann sich für sein eAMS-Konto gleich über FinanzOnline registrieren. Ansonsten können die Zugangsdaten dafür beim AMS Hartberg-Fürstenfeld telefonisch oder per Mail unter ams.hartberg@ams.at angefordert werden.

Folgende 5 Schritte sind für die Arbeitslosmeldung und die Beantragung des Arbeitslosengeldes erforderlich (spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit!):

 

 

 

„Gesundheitstelefon“ ersetzt Bereitschaftsdienst

Das “Gesundheitstelefon” ersetzt seit 1. April 2019 den bisherigen Bereitschaftsdienste der örtlich ansässigen Ärzte. Erstauskunft und – wenn nötig – Weitervermittlung gibt es über das Gesundheitstelefon: Tel. 1450 (ohne Vorwahl aus allen Netzen)
Infos unter: www.1450.at

Das Gesundheitstelefon wurde mittlerweile in der Steiermark in jeder Region um Bereitschaftsordinationen an Wochenenden und Feiertagen mit Öffnungszeiten von 8 bis 11 Uhr ergänzt. Geöffnete Ordinationen (Montag bis Sonntag) können auf der Homepage www.ordinationen.st abgerufen werden. Dabei sind die jeweils geöffneten Ordinationen mit Angabe der Öffnungszeiten ersichtlich. Zur Erleichterung der Suche kann der jeweilige Standort vorab ausgewählt werden.
Diese Homepage wurde in Kooperation mit der steirischen Ärztekammer, der steirischen Gebietskrankenkasse, dem Gesundheitsfonds Steiermark und dem steirischen Roten Kreuz erstellt.