Bund
Konsumerhebung 2024/25 gestartet
Private Haushalte werden wieder zu Lebensstandard und Konsumausgaben befragt.
Wie viel geben Menschen in Österreich fürs Wohnen aus, wie viel für Lebensmittel, Bekleidung, Freizeit, Mobilität, Gesundheit und Bildung? Alle fünf Jahre befragt Statistik Austria gestaffelt über ein Jahr österreichweit rund 7 000 ausgewählte Haushalte zu ihren Konsumausgaben und ersucht sie, zwei Wochen lang ein detailliertes Haushaltsbuch zu führen. Die aktuelle Erhebung startet im April 2024, erste Ergebnisse werden 2026 präsentiert.
Konsumgewohnheiten und Lebenshaltungskosten in Österreich
„Die Konsumerhebung gibt nicht nur Aufschluss über die Konsumgewohnheiten der Bevölkerung in Österreich, sondern liefert auch wichtige Informationen über Lebensstandard und Lebensbedingungen unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen. Damit bildet sie eine wesentliche Grundlage für sozialstatistische Forschung, wird aber auch von Sachverständigen genutzt, um Unterhaltszahlungen oder Lebenshaltungskosten zu ermitteln, und ist nicht zuletzt Basis evidenzbasierter Politikgestaltung“, sagt Statistik Austria-Generaldirektor Tobias Thomas.
Darüber hinaus sind die Ergebnisse für die Inflationsberechnung von großer Bedeutung. Die Berechnung des Verbraucherpreisindex und damit der Inflationsrate geht vom sogenannten Warenkorb aus. Dieser Warenkorb ist eine festgelegte Liste von Gütern und Dienstleistungen, die von den Haushalten in Österreich am meisten nachgefragt werden und somit das Kaufverhalten der Bevölkerung am besten abbilden. Da sich das Konsumverhalten kontinuierlich wandelt, neue Produkte auf den Markt kommen und andere verschwinden, muss auch der Warenkorb immer wieder angepasst werden. Dafür sind die Ergebnisse der Konsumerhebung eine wesentliche Datengrundlage.
Die österreichische Konsumerhebung geht auf eine lange Tradition zurück. Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts wurden Ausgaben, Einkommen und Ausstattung von Privathaushalten erhoben. Zwischen 1912 und 1914 untersuchte das K.u.K. Arbeitsstatistische Amt erstmals die „Wirtschaftsrechnungen und Lebensverhältnisse von Wiener Arbeiterfamilien“. Seit 1954 wird die Konsumerhebung in regelmäßigen Abständen durchgeführt.
Die Ergebnisse der letzten Konsumerhebungen finden Sie unter https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/ausgaben-und-ausstattung-privater-haushalte/ausgaben, nähere Informationen zur laufenden Erhebung finden Sie unter www.statistik.at/konsum.
Sprechtag der Volksanwältin in der Steiermark
Am 16. Jänner 2024 finden in der Steiermark zwei Sprechtage (Graz und Bruck-Mürzzuschlag) von Volksanwältin Gaby Schwarz statt.
Lehrstellen beim Finanzamt
Derzeit sind österreichweit 74 Lehrstellen für den Lehrberuf Steuerassistenz im Finanzamt Österreich ausgeschrieben. Auch an allen Standorten im Bundesland Steiermark werden Lehrlinge aufgenommen. Die Ausschreibungsfrist endet am 31. Juli 2024. Für nähere Infos hier klicken.
ID Austria: Regulärer Betrieb startet am 5.12.
Die ID Austria löst die Handy-Signatur ab. Am 5. Dezember 2023 startet der reguläre Betrieb der ID Austria.
Was ist die ID Austria?
Mit der ID Austria können Sie Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachweisen. Ihre ID Austria (elektronische Identität) ist somit Ihr Schlüssel zu sicheren digitalen Services.
ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte. Sie kann im behördlichen Umfeld und in Zukunft auch darüber hinaus vielfältig genutzt werden. Mit Ihrer ID Austria können Sie sich weiterhin bei allen Services anmelden, die eine Anmeldung mit Handy-Signatur anbieten.
- – Die Pilotphase der ID Austria (und somit der Parallelbetrieb von Handy-Signatur und ID Austria) endet am heutigen Tag, dem 4.12.2023.
- – Ab diesem Tag wird für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bislang die Handy-Signatur verwendet werden konnte, stattdessen die ID Austria benötigt.
- – Nutzerinnen und Nutzer einer Handy-Signatur müssen diese auf eine ID Austria umstellen, um Services weiterhin nutzen zu können. Das kann einfach und bequem über einen Online-Prozess vorgenommen werden.
Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur?
Bei der ersten Anmeldung mit einer Handy-Signatur ab 5.12.2023 werden Nutzerinnen und Nutzer automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt.
Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der ID Austria?
Für Nutzerinnen und Nutzer einer ID Austria bedeutet das keine Änderung. Sie behalten alle Funktionen und ihre Anmeldedaten.
Wie funktioniert der Umstieg?
Der Umstieg auf ID Austria erfolgt in zwei Schritten:
- Der Umstieg zur ID Austria mit Basisfunktion ermöglicht denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur, und wird automatisch bei einer Anmeldung ab 5.12.2023 durchgeführt.
- Für die Aufwertung zur ID Austria mit Vollfunktion – mit ihren neuen Funktionen wie etwa Ausweise am Smartphone – gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Ausstellung der Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierung (und damit eine behördliche Identifizierung) stattgefunden hat.
- – Wurde die Handy-Signatur behördlich registriert (z.B. via Magistrat, FinanzOnline), kann sie jederzeit online zur ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden, durch die Eingabe der Dokumentennummer eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweis. Die Aufwertung wird im Zuge der Umstellung auf ID Austria mit Basisfunktion als zweiter Schritt angeboten.
- – Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt), ist für die Aufwertung auf die Vollfunktion der ID Austria ein Behördengang erforderlich.
Haben Sie noch keine ID Austria?
Für die Ausstellung einer ID Austria ist der Besuch einer Registrierungsbehörde notwendig. Für ausländische Staatsangehörige stehen folgende Registrierungsbehörden zur Verfügung. Alternativ kann eine ID Austria im Zuge der Ausstellung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises mitausgestellt werden.
Stufen der ID Austria
– ID Austria mit Basisfunktion
Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die Handy-Signatur kann jederzeit über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Dabei werden die Anmeldedaten und auch die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen. Beachten Sie, dass die Umstellung zur ID Austria mit Vollfunktion abzuschließen ist, bevor die Gültigkeit abläuft, andernfalls ist eine neuerliche Registrierung notwendig.
Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria mit Basisfunktion
– ID Austria mit Vollfunktion
Die Vollfunktion der ID Austria eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone und die EU-weite Anerkennung. Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. (Ausnahme: Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion besitzen, die behördlich registriert wurde, kann diese direkt mittels Online-Umstieg auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden). Dabei werden die Anmeldedaten und die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen, diese kann aber online unter „Meine ID Austria verwalten“ verlängert werden.
Signaturen mittels SMS-TAN werden in der Vollfunktion der ID Austria nicht mehr unterstützt.
Wenn Sie eine ID Austria mit Basisfunktion besitzen, schließen Sie die Registrierung ab, indem Sie auf die Vollfunktion der ID Austria aufwerten. Wurde Ihre Identität bereits behördlich festgestellt, können Sie die Aufwertung direkt in der App „Digitales Amt“ mittels Online-Prozess durchführen. Andernfalls ist das Aufsuchen einer Registrierungsbehörde nötig.
Wenn Sie einen neuen Reisepass oder Personalausweis bei der Behörde beantragen, wird Ihnen angeboten, den behördlichen Teil des ID Austria Registrierungsprozesses direkt durchzuführen. Sie können aber auch darauf verzichten. Eine Übersicht über alle Registrierungsmöglichkeiten finden Sie unter Registrierungsübersicht.
Tipp
Mit Ihrer ID Austria reicht ein einziger Anmeldevorgang aus, um zahlreiche behördliche Online-Services und Anwendungen nutzen zu können. Ihre Identität wird durch das ID Austria Service sichergestellt.
Digitale Ausweise
ID Austria ist die Basis zur digitalen Ausweisplattform und zahlreichen weiteren Anwendungen. Mithilfe der ID Austria können Ausweise wie z.B. der Führerschein am Smartphone vorgewiesen werden. Diese Einsatzmöglichkeit wird vorerst nur in Österreich bestehen.
Wichtig: Die ID Austria ersetzt kein Reisedokument bei einem Grenzübertritt.
Hilfe & Kontakt
Haben Sie Fragen rund um ID Austria oder brauchen Hilfe bei der Anmeldung bzw. Registrierung?
Kontaktieren Sie die Serviceline unter +43 1 71123 – 884466, erreichbar von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr bzw. per E-Mail an buergerservice.oegv@brz.gv.at.
Zivilschutz-Probealarm am Samstag
Am Samstag, dem 7. Oktober 2023, wird wieder ein bundesweiter Zivilschutz-Probealarm durchgeführt. Zwischen 12 und 12.45 Uhr werden nach dem Signal „Sirenenprobe“ die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in ganz Österreich ausgestrahlt werden. Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit diesen Signalen und ihrer Bedeutung vertraut gemacht werden.
Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Warn- und Alarmsystem, das vom Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit den Ämtern der Landesregierungen betrieben wird. Damit hat Österreich als eines von wenigen Ländern eine flächen- deckende Sirenenwarnung.
Die Signale können derzeit über mehr als 8.200 Sirenen abgestrahlt werden. Die Auslösung der Signale kann je nach Gefahrensituation zentral von der Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Koordinationscenter des Bundesministeriums für Inneres oder von den Landeswarnzentralen der einzelnen Bundesländer erfolgen.
Die Bedeutung der Signale:
Sirenenprobe: 15 Sekunden
Warnung: 3 Minuten gleich bleibender Dauerton. Herannahende Gefahr!
Radio oder Fernseher (ORF) bzw. Internet (www.ORF.at) einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten.
Alarm: 1 Minute auf- und abschwellender Heulton. Gefahr!
Schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio oder Fernsehen
(ORF) bzw. Internet (www.ORF.at)durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.
Entwarnung: 1 Minute gleichbleibender Dauerton. Ende der Gefahr!
Weitere Hinweise über Radio und Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.ORF.at) beachten.
Zivilschutz-Probealarm am 7. Oktober
Am Samstag, dem 7. Oktober 2023, wird wieder ein bundesweiter Zivilschutz-Probealarm durchgeführt. Zwischen 12 und 12.45 Uhr werden nach dem Signal „Sirenenprobe“ die drei Zivilschutzsignale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ in ganz Österreich ausgestrahlt werden. Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit diesen Signalen und ihrer Bedeutung vertraut gemacht werden.
Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Warn- und Alarmsystem, das vom Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit den Ämtern der Landesregierungen betrieben wird. Damit hat Österreich als eines von wenigen Ländern eine flächen- deckende Sirenenwarnung.
Die Signale können derzeit über mehr als 8.200 Sirenen abgestrahlt werden. Die Auslösung der Signale kann je nach Gefahrensituation zentral von der Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Koordinationscenter des Bundesministeriums für Inneres oder von den Landeswarnzentralen der einzelnen Bundesländer erfolgen.
Die Bedeutung der Signale:
Sirenenprobe: 15 Sekunden
Warnung: 3 Minuten gleich bleibender Dauerton. Herannahende Gefahr!
Radio oder Fernseher (ORF) bzw. Internet (www.ORF.at) einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten.
Alarm: 1 Minute auf- und abschwellender Heulton. Gefahr!
Schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio oder Fernsehen
(ORF) bzw. Internet (www.ORF.at)durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.
Entwarnung: 1 Minute gleichbleibender Dauerton. Ende der Gefahr!
Weitere Hinweise über Radio und Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.ORF.at) beachten.
Information zum Mobilfunknetz 5G
Informationen rund um den 5G-Ausbau hat das Forum Mobilkommunikation (FMK) in der Broschüre „5G einfach erklärt“ veröffentlicht:
Datenerhebung durch Statistik Austria
Was ist SILC?
In diesem Jahr nehmen 37 europäische Länder an der internationalen SILC-Studie teil. Auch Österreich ist wieder mit dabei, und es geht schon im Februar los. SILC ist die Abkürzung für „Community Statistics on Income and Living Conditions“. Auf Deutsch bedeutet das „Gemeinschaftsstatistiken zu Einkommen und Lebensbedingungen“.
Erfasst wird, wie Menschen in Österreich leben und arbeiten und wie sich ihre Lebenssituation verändert. Themen sind Wohnen und Familie, Beruf und Ausbildung, aber auch Gesundheit. In den Haushalten, die an SILC teilnehmen, werden alle Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren befragt. Nur wenn möglichst viele Haushalte mitmachen kann es gelingen, die Lebenssituation in Österreich wirklichkeitsnah zu zeigen. Nach der vollständigen Teilnahme erhält jeder Haushalt ein finanzielles Dankeschön.
Warum ist SILC für Österreich so wichtig?
Wenn wir in den Nachrichten hören oder in der Zeitung lesen, wie hoch das durchschnittliche Einkommen der Österreicher:innen ist, wie viele Menschen arbeitslos sind oder welche Ausbildung sie haben, so sind das oft Zahlen von Statistik Austria. Die Medien nutzen diese Statistiken und informieren so über die Situation der Menschen in Österreich. Auch Entscheidungsträger:innen und Interessensverbände greifen auf diese Daten zurück.
Wer kann teilnehmen?
Statistik Austria wählt die SILC-Haushalte zufällig aus dem zentralen Melderegister (ZMR) aus. Jedes Jahr lädt Statistik Austria rund 9 000 Haushalte ein, bei dieser wichtigen Studie mitzumachen. Diese Haushalte bekommen per Post einen Einladungsbrief zugeschickt. Ein Teil der Haushalte wird dann persönlich befragt, ein Teil kann telefonisch und ein Teil kann online teilnehmen.
Wo gibt es weitere Informationen?
www.statistik.at/silcinfo
silc@statistik.gv.at
Tel. 01 711 28-8338 (Montag bis Freitag, 9-15 Uhr)