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Bund

Mit Handy-Signatur flexibel

Wer eine Handy-Signatur hat, kann von zuhause oder unterwegs aus bequem und minutenschnell erledigen, wofür andere mitunter lästige Wartezeiten in Kauf nehmen müssen: nämlich die Abgabe einer Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren.

Denn da bei Unterstützungserklärungen für Volksbegehren nunmehr auf das Zentrale Wählerregister zugegriffen werden muss, kam es österreichweit immer wieder zu Wartezeiten in den Ämtern.

Doch nicht nur Volksbegehren können mit der Handy-Signatur unterstützt werden: Es handelt sich dabei um eine rechtsgültige elektronische Unterschrift für Bürgerinnen und Bürger im Internet. Die Handy-Signatur ist der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt. Dabei dient das Mobiltelefon als virtueller Ausweis. Die Aktivierung und Verwendung der Handy-Signatur ist kostenlos. Die Handy-Signatur erlaubt einen einfachen Einstieg in zahlreiche Internetdienste von Verwaltung und Wirtschaft. Dies sind neben der Eintragung bei Volksbegehren beispielsweise:

  • – Online-Amtswege (FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage, Pensionskonto)
  • – Elektronisches Postamt: (Behörden-)Post wird sicher elektronisch zugestellt
  • – PDF signieren
  • – Datentresor

Die Aktivierung der Handy-Signatur ist einfach, kostenlos und unbürokratisch. Derzeit haben in Österreich mehr als 900.000 Personen die Handy-Signatur aktiviert. Grundsätzlich benötigt wird dafür ein Handy, das SMS empfangen kann und eine österreichische oder deutsche SIM-Karte enthält (auch Wertkartentelefone).

 

Zur Aktivierung gibt es mehre Möglichkeiten, beispielsweise:

Persönliche Aktivierung in einer der Registrierungsstellen (z.B. in den Hartberger Außenstellen der Gebietskrankenkasse und der Wirtschaftskammer) Mitzubringen: Handy sowie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein

Dauer: wenige Minuten
Voranmeldung erforderlich

Online-Aktivierung über FinanzOnline Voraussetzung: FinanzOnline-Zugang
Dauer: einige Tage Wartezeit auf Bestätigungs-RSa-Brief
Online-Aktivierung mit bestehender Bürgerkarte Voraussetzung: aktivierte Bürgerkarte (z.B. e-card als Bürgerkarte)
Dauer: wenige Minuten

 

Ausführliche Informationen zur Hand-Signatur gibt’s auf www.help.gv.at und unter www.buergerkarte.at.

Handysignatur

Leitfaden für den Betrieb von Drohnen

Die Austro Control GmbH weist als zuständige Luftfahrbehörde darauf hin, dass für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 („Drohnen“) bestimmte Vorgaben verbindlich sind.
Details finden Sie hier.

Kontakt
Austro Control
Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung
Tel. 0517 030 
www.austrocontrol.at