Skip to content Skip to left sidebar Skip to right sidebar Skip to footer

Finanzverwaltung

Noch bis 10.5: Jagdpachtauszahlung

Zur Erinnerung: Eigentümer von Grundstücken in der Marktgemeinde Pöllau haben noch bis 10. Mai 2024 die Möglichkeit, die ihnen zustehende Jagdpacht während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt (Bürgerservice/Amtskassa) abzuholen.

Bitte weisen Sie im Rahmen der Antragstellung Ihren aktuellen Grundbuchauszug vor. Aufgrund der gesetzlichen Lage ist die Jagdpacht eine Holschuld und darf daher nicht automatisch überwiesen werden.

Zu beachten! Die Frist für die Abholung endet nach sechs Wochen am 10. Mai 2024, 12 Uhr.

Jagdpacht: Holschuld der Grundbesitzer

Eigentümer von Grundstücken in der Marktgemeinde Pöllau haben in der Zeit von 2. April bis 10. Mai 2024 die Möglichkeit, die ihnen zustehende Jagdpacht während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt (Bürgerservice/Amtskassa) abzuholen. Es ist auch jährlich eine schriftliche Anforderung per Post oder E-Mail unter Angabe der Kontakt- und Kontodaten möglich: gde@poellau.gv.at

Bitte weisen Sie im Rahmen der Antragstellung Ihren aktuellen Grundbuchauszug vor. Aufgrund der gesetzlichen Lage ist die Jagdpacht eine Holschuld und darf daher nicht automatisch überwiesen werden.

Zu beachten! Die Frist für die Abholung endet nach sechs Wochen am 10. Mai 2024, 12 Uhr.

Jagdpacht – Holschuld der Grundbesitzer

Eigentümer von Grundstücken in der Marktgemeinde Pöllau haben in der Zeit von 2. April bis 10. Mai 2024 die Möglichkeit, die ihnen zustehende Jagdpacht während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt (Bürgerservice/Amtskassa) abzuholen. Es ist auch jährlich eine schriftliche Anforderung per Post oder E-Mail unter Angabe der Kontakt- und Kontodaten möglich: gde@poellau.gv.at

Bitte weisen Sie im Rahmen der Antragstellung Ihren aktuellen Grundbuchauszug vor. Aufgrund der gesetzlichen Lage ist die Jagdpacht eine Holschuld und darf daher nicht automatisch überwiesen werden.

Zu beachten! Die Frist für die Abholung endet nach sechs Wochen am 10. Mai 2024, 12 Uhr.

Vorschreibung per E-Mail

Die Zustellung der vierteljährlichen Vorschreibungen der Gemeindeabgaben wird ab 2024 auch per E-Mail möglich sein. Dazu erhalten Sie mit der Vorschreibung im 1. Quartal 2024 eine Einverständniserklärung, welche Sie bitte bei Interesse ausgefüllt und unterschrieben an uns retournieren. Sobald dies bei uns eingelangt ist, dürfen wir die Umstellung vornehmen.

Die Einverständniserklärung können Sie auch auf unserer Homepage im Bereich Formulare downloaden.