Anträge für den Rinderbesamungszuschuss für das Jahr 2023 sind noch bis 31.1.2024 bei Sandra Putz und Walter Lembäcker im Referat Infrastruktur während der Amtsstunden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung abzugeben. Bitte beachten Sie, dass die Einreichfrist am 31.1.2024 endet.
Die erforderlichen Unterlagen wie Stallregisterauszug und Abgangsliste (jeweils von 1.1.2023 bis 31.12.2023) aller weiblichen Rinder ab dem 16. Monat sind mitzubringen. Rinderhalter, die keinen Stallregisterauszug haben, müssen diesen vorab bei der Landwirtschaftskammer anfordern. Diese Liste ist mitzubringen, um den Antrag stellen zu können.
Das Formular für den De-minimis-Förderantrag wird von der Marktgemeinde zur Verfügung gestellt. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Referats Infrastruktur gerne zur Verfügung.