Land
Zivilschutz-Probealarm am 5.10.
Am Samstag, 5. Oktober 2019, findet in der Zeit zwischen 12 und 12.45 Uhr der Zivilschutz-Probealarm in ganz Österreich statt. Die Signale werden von der Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Krisenkoordinationscenter des Bundesministeriums für Inneres bzw. von den Landeswarnzentralen in den einzelnen Bundesländern ausgelöst.
Bereitschaftsdienst erweitert
Wie der Gesundheitsfonds Steiermark informiert, wurde im Juli der neue ärztliche Bereitschaftsdienst in der Steiermark in jeder Region um Bereitschaftsordinationen an Wochenenden und Feiertagen mit Öffnungszeiten von 8 bis 11 Uhr ergänzt.
Geöffnete Ordinationen (Montag bis Sonntag) können nunmehr auf der Homepage www.ordinationen.st abgerufen werden. Dabei sind die jeweils geöffneten Ordinationen mit Angabe der Öffnungszeiten ersichtlich. Zur Erleichterung der Suche kann der jeweilige Standort vorab ausgewählt werden.
Diese Homepage wurde in Kooperation mit der steirischen Ärztekammer, der steirischen Gebietskrankenkasse, dem Gesundheitsfonds Steiermark und dem steirischen Roten Kreuz erstellt.
Zivilschutz-Probealarm am 5.10.
Am Samstag, 5. Oktober 2019, findet in der Zeit zwischen 12 und 12.45 Uhr der Zivilschutz-Probealarm in ganz Österreich statt. Die Signale werden von der Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Krisenkoordinationscenter des Bundesministeriums für Inneres bzw. von den Landeswarnzentralen in den einzelnen Bundesländern ausgelöst.
Familienleistungen in Österreich
Die wichtigsten sozialen Leistungen auf Landes- und auf Bundesebene und die Informationen von A wie AlleinerzieherInnen bis Z wie „Zwei und mehr – Steirischer Familienpass“ gibt’s auf der Homepage des Landes praktisch als Download: www.zweiundmehr.steiermark.at/cms/ziel/135796311/DE
Haussammlung des Gehörlosensportverein-Kultur- und Jugendzentrum Graz
Der Steirische Gehörlosen Sport- und Kulturverein führt bis 30. April 2019 eine Haussammlung durch. Die dafür eingesetzten Personen müssen sich auf Verlangen entsprechend ausweisen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Öffentliches Wassergut
Was ist Öffentliches Wassergut?
Als Öffentliches Wassergut (ÖWG) werden Grundstücke bezeichnet, die in Verbindung zu einem Gewässer stehen und sich im Eigentum der Republik Österreich befinden. Verwaltet werden sie vom Land Steiermark in Zusammenarbeit mit den Baubezirksleitungen.
Die Flächen des ÖWG sind bedeutende Naturräume, die auch dem Menschen als Erholungs- und Freizeitraum zur Verfügung stehen können. Sie sind auch unverzichtbar als Hochwasserabflussbereiche und Überflutungsflächen. Daher liegt es im öffentlichen Interesse und somit im Interesse aller, diese Flächen zu schützen bzw. verantwortungsvoll zu nutzen.
Das Öffentliche Wassergut ist allgemeines Gut und kann unter Beachtung der Widmungszwecke und im Rahmen des Gemeingebrauches von allen genutzt werden.
Was ist nicht erlaubt?
Ablagerungen z. B. von Müll oder Holz oder das Entsorgen von Grünschnitt sind ausnahmslos untersagt und gesetzlich verboten. Nicht erlaubt ist das eigenmächtige Entfernen von Bäumen. Das Errichten von diversen Bauten ist ebenso nicht erlaubt, gesetzliche Bauabstände sind einzuhalten. Stauanlagen, Ufersicherungen und dergleichen müssen vorher genehmigt werden. Pflanzen, Steine, Sand, Schotter oder Wasser dürfen nur ohne die Verwendung von besonderen Vorrichtungen entnommen werden. Jegliche Einleitungen müssen vorher bewilligt werden. Für das Fischen im öffentlichen Gewässer benötigt man das Fischereirecht.
Nähere Informationen zur Nutzung des Öffentlichen Wassergutes gibt es in der Broschüre „Öffentliches Wassergut in der Steiermark“, zum Download erhältlich unter www.wasserwirtschaft.steiermark.at.
Artist-in-Europe-Stipendium des Landes
Das Land Steiermark nimmt bis 14. September 2018 Bewerbungen für das Artist-in-Europe-Stipendium entgegen.