Skip to content Skip to left sidebar Skip to right sidebar Skip to footer

Marktgemeindeamt

Energieberatung im Bauamt Pöllau

Herr DI Primas informiert die Bauwerber im Rahmen von Energiesprechtagen über effiziente Energienutzung bei Neu- und Umbauten, Energiesparen, und über die möglichen Förderschienen von Bund und Land. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin mit Herrn Primas im Bauamt Pöllau oder vor Ort unter 0681 818 513 93.

Aktualisierung Ortsbildkonzept

Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten bei Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Ortsbildschutzzone Pöllau wurde das Konzept aktualisiert und u.a. folgende Änderungen beschlossen:

  • Aufhebung Flächenbeschränkung für PV-Anlagen
  • Planungshilfe für Dachflächenanlagen (Vorgaben für die architektonische Verteilung der Module auf den Dachflächen)
  • Definition von ortsbildrelevanten Dachflächen
  • Richtlinien für Kleingartenanlagen
  • Anpassungen an geänderte Rechtslage

Es ist natürlich immer eine Gradwanderung, das schützenswerte Ortsbild mit dem historischen Markt zu erhalten und gleichzeitig die notwendigen und sinnvollen Photovoltaikanlagen zur grünen Energieerzeugung behutsam auf die Dachflächen zu installieren (Kultur bewahren – Erneuerung zulassen). Das Ergebnis soll jedenfalls „im Auge des Betrachters nicht weh tun“.

Interessenten können sich das Konzept mit den Planungshilfen wie folgt herunterlagen:

Vollständiges Ortsbildkonzept Pöllau per 31.10.2023 herunterladen Kurzinfo Ortsbildkonzept

Meilenstein in der Blackout-Vorsorge

Mit dem neuen Blackout-Vorsorge-Folder der Naturpark-Gemeinden ist die Bevölkerung für den Ernstfall bestens informiert.

Der neue Blackout-Vorsorge-Folder für die Region Pöllauer Tal ist da! Mit der Aussendung an alle Haushalte bieten die Marktgemeinde Pöllau und die Gemeinde Pöllauberg den Bewohnerinnen und Bewohnern Auskunft zur Vorsorge und zum Selbstschutz an. Die enthaltenen Informationen helfen bei den Vorkehrungen und dienen während und nach einem Blackout als Wegweiser.

Mit weitreichenden Maßnahmen setzen die beiden Naturpark-Gemeinden, unterstützt vom Projekt KLAR! Naturpark Pöllauer Tal, gemeinsam seit mehreren Jahren wichtige Vorkehrungen für den Ernstfall.

Mit der Erstellung des Blackout-Vorsorge-Folder unter Einbindung lokaler Akteure, wie z. B. Freiwilliger Feuerwehr, Wasserversorger und Abwasserentsorger, ist ein weiterer Meilenstein gelungen. Er ist ab jetzt in der Region erhältlich, und steht auch als Webversion unter www.klima-naturpark-poellauertal.at zur Verfügung.

Das Projekt „KLAR! Naturpark Pöllauer Tal“ wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programmes „Klimawandel-Anpassungsmodellregionen“ durchgeführt.

Bürgermeister Josef Pfeifer (Marktgemeinde Pöllau) und Bürgermeister Gerald Klein (Gemeinde Pöllauberg, rechts) präsentieren den neuen Blackout-Vorsorge-Folder der Region Naturpark Pöllauer Tal
Foto: KLAR! Naturpark Pöllauer Tal

Weihnachtsfeiern für Seniorinnen und Senioren

Die Marktgemeinde Pöllau lädt alle Seniorinnen und Senioren in ihren jeweiligen Ortsverwaltungsteilen zu Weihnachtsfeiern ein. Es ist keine Anmeldung erforderlich:

  • OVT Sonnhofen
    Sonntag, 17. Dezember 2023, 12 Uhr
    Gasthaus Gruber, Obersaifen
    Rückfragen:
    2. Vbgm. Günter Golec, Tel. 0664/2604710
    VM Markus Arzt, Tel. 0664/5315235
  • OVT Schönegg
    Mittwoch, 27. Dezember 2023, 12 Uhr
    Gasthaus Bohmann, Winzendorf
    Rückfragen: Bgm. a. D. Franz Winkler, Tel. 0664/1534152
  • OVT Saifen-Boden
    Donnerstag, 28. Dezember 2023, 12 Uhr
    Gasthaus Gruber, Obersaifen
    Rückfragen: Bgm. Josef Pfeifer, Tel. 0664/5288697
  • OVT Pöllau (Zentrum) und Rabenwald
    Freitag, 29. Dezember 2023, 12 Uhr
    GH Hubmann, Herrengasse
    Rückfragen:
    Bgm. Josef Pfeifer, Tel. 0664/5288697
    1. Vbgm. Patrick Mauerhofer, Tel. 0664/9264236
    GK Heidemarie Stalzer, Tel. 0664/4433924

ID Austria: Regulärer Betrieb startet am 5.12.

Die ID Austria löst die Handy-Signatur ab. Am 5. Dezember 2023 startet der reguläre Betrieb der ID Austria.

Was ist die ID Austria?
Mit der ID Austria können Sie Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachweisen. Ihre ID Austria (elektronische Identität) ist somit Ihr Schlüssel zu sicheren digitalen Services.
ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte. Sie kann im behördlichen Umfeld und in Zukunft auch darüber hinaus vielfältig genutzt werden. Mit Ihrer ID Austria können Sie sich weiterhin bei allen Services anmelden, die eine Anmeldung mit Handy-Signatur anbieten.

  • – Die Pilotphase der ID Austria (und somit der Parallelbetrieb von Handy-Signatur und ID Austria) endet am heutigen Tag, dem 4.12.2023.
  • – Ab diesem Tag wird für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bislang die Handy-Signatur verwendet werden konnte, stattdessen die ID Austria benötigt.
  • – Nutzerinnen und Nutzer einer Handy-Signatur müssen diese auf eine ID Austria umstellen, um Services weiterhin nutzen zu können. Das kann einfach und bequem über einen Online-Prozess vorgenommen werden.

Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur?
Bei der ersten Anmeldung mit einer Handy-Signatur ab 5.12.2023 werden Nutzerinnen und Nutzer automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt.

Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der ID Austria?
Für Nutzerinnen und Nutzer einer ID Austria bedeutet das keine Änderung. Sie behalten alle Funktionen und ihre Anmeldedaten.

Wie funktioniert der Umstieg?
Der Umstieg auf ID Austria erfolgt in zwei Schritten:

  1. Der Umstieg zur ID Austria mit Basisfunktion ermöglicht denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur, und wird automatisch bei einer Anmeldung ab 5.12.2023 durchgeführt.
  2. Für die Aufwertung zur ID Austria mit Vollfunktion – mit ihren neuen Funktionen wie etwa Ausweise am Smartphone – gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Ausstellung der Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierung (und damit eine behördliche Identifizierung) stattgefunden hat.
    • – Wurde die Handy-Signatur behördlich registriert (z.B. via Magistrat, FinanzOnline), kann sie jederzeit online zur ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden, durch die Eingabe der Dokumentennummer eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweis. Die Aufwertung wird im Zuge der Umstellung auf ID Austria mit Basisfunktion als zweiter Schritt angeboten.
    • – Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt), ist für die Aufwertung auf die Vollfunktion der ID Austria ein Behördengang erforderlich.

Haben Sie noch keine ID Austria?
Für die Ausstellung einer ID Austria ist der Besuch einer Registrierungsbehörde notwendig. Für ausländische Staatsangehörige stehen folgende Registrierungsbehörden zur Verfügung. Alternativ kann eine ID Austria im Zuge der Ausstellung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises mitausgestellt werden.

Stufen der ID Austria
ID Austria mit Basisfunktion
Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die Handy-Signatur kann jederzeit über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Dabei werden die Anmeldedaten und auch die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen. Beachten Sie, dass die Umstellung zur ID Austria mit Vollfunktion abzuschließen ist, bevor die Gültigkeit abläuft, andernfalls ist eine neuerliche Registrierung notwendig.
Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria mit Basisfunktion
ID Austria mit Vollfunktion
Die Vollfunktion der ID Austria eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone und die EU-weite Anerkennung. Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. (Ausnahme: Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion besitzen, die behördlich registriert wurde, kann diese direkt mittels Online-Umstieg auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden). Dabei werden die Anmeldedaten und die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen, diese kann aber online unter „Meine ID Austria verwalten“ verlängert werden.

Signaturen mittels SMS-TAN werden in der Vollfunktion der ID Austria nicht mehr unterstützt.

Wenn Sie eine ID Austria mit Basisfunktion besitzen, schließen Sie die Registrierung ab, indem Sie auf die Vollfunktion der ID Austria aufwerten. Wurde Ihre Identität bereits behördlich festgestellt, können Sie die Aufwertung direkt in der App „Digitales Amt“ mittels Online-Prozess durchführen. Andernfalls ist das Aufsuchen einer Registrierungsbehörde nötig.

Wenn Sie einen neuen Reisepass oder Personalausweis bei der Behörde beantragen, wird Ihnen angeboten, den behördlichen Teil des ID Austria Registrierungsprozesses direkt durchzuführen. Sie können aber auch darauf verzichten. Eine Übersicht über alle Registrierungsmöglichkeiten finden Sie unter Registrierungsübersicht.

Tipp
Mit Ihrer ID Austria reicht ein einziger Anmeldevorgang aus, um zahlreiche behördliche Online-Services und Anwendungen nutzen zu können. Ihre Identität wird durch das ID Austria Service sichergestellt. 

Digitale Ausweise
ID Austria ist die Basis zur digitalen Ausweisplattform und zahlreichen weiteren Anwendungen. Mithilfe der ID Austria können Ausweise wie z.B. der Führerschein am Smartphone vorgewiesen werden. Diese Einsatzmöglichkeit wird vorerst nur in Österreich bestehen.

Wichtig: Die ID Austria ersetzt kein Reisedokument bei einem Grenzübertritt.

Hilfe & Kontakt
Haben Sie Fragen rund um ID Austria oder brauchen Hilfe bei der Anmeldung bzw. Registrierung?
Kontaktieren Sie die Serviceline unter +43 1 71123 – 884466, erreichbar von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr bzw. per E-Mail an buergerservice.oegv@brz.gv.at.

Anrainerverpflichtung bei Schnee und Eis

Die Marktgemeinde weist auf die gesetzliche Anrainerverpflichtung hin: Diese betrifft insbesondere die Schneeräumung, Streuung bzw. Reinigung der Gehsteige und Gehwege sowie die Beseitigung von Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern.

Bei Privatstraßen ist der jeweilige Grundeigentümer und bei Interessentenstraßen sind Weggenossenschaft bzw. Grundeigentümer zur Räumung und Streuung der Straße verpflichtet. Sie haften dafür, auch wenn die Marktgemeinde dort als Service räumt. Priorität bei der Räumung haben die Straßen der Buslinien.

Bitte rüsten Sie Ihr Fahrzeug den winterlichen Verhältnissen entsprechend aus und passen Sie Ihre Fahrweise an. Einige Zentimeter Schnee sind auf Grund der Winterreifenpflicht zumutbar!