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Marktgemeindeamt

Neue Ideen für Pöllau

Die Marktgemeinde Pöllau lädt am Freitag, dem 25. März 2022, im Rahmen der Ortskernentwicklung zu einer Ideenpräsentation ins Schloss Pöllau. Studierende der TU Graz vom Institut für Städtebau und Wohnbau stellen Konzepte und Entwürfe für Pöllau vor. Beginn der Veranstaltung ist um 17 Uhr im Großen Freskensaal. Anmeldung erwünscht: gde@poellau.gv.at, Tel. (03335) 2038

Eine Ideenkarte lädt die Bewohnerinnen und Bewohner von Pöllau dazu ein, eigene Gedanken und Vorschläge zur Ortsentwicklung einzubringen. Die Ideenkarte kann bis Ende März im Bürgerservice der Marktgemeinde abgegeben oder per Mail übermittelt werden: gde@poellau.gv.at

Impfbus am 14. Jänner in Pöllau

Die Möglichkeit, sich ohne Anmeldung die Corona-Schutzimpfung zu holen, besteht am Freitag, dem 14. Jänner 2022, in Pöllau. Der Impfbus des Landes macht vor der Mittelschule in der Ziegelofengasse 402 Station. Geimpft wird in der Zeit von 15 bis 18 Uhr. Mitzubringen sind Lichtbildausweis, E-Card und Impfpass.

Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen möglich!

Informationen: www.impfen.steiermark.at

Öffnungszeiten der Altstoffsammelzentren

– Altstoffsammelzentrum Pöllau: am 31. Dezember (Silvester) geschlossen
Ersatztermin: Donnerstag, 30. Dezember 2021, 7 bis 17 Uhr

– Altstoffsammelzentrum Saifen-Boden: wegen des Feiertags am 31. Dezember (Silvester) geschlossen
Ersatztermin: Donnerstag, 30. Dezember 2021, 13 bis 17 Uhr

Novelle Steiermärkisches Baugesetz

Mit 08.10.2021 ist die letzte Novelle des Stmk. Baugesetzes in Kraft getreten. Nachstehende wesentliche Änderungen sind u.a.:

  • Die Grenze für bewilligungspflichtige Photovoltaik- und Solaranlagen wurde von 50 kWp auf 400 m² Bruttokollektorfläche abgeändert. Bis 400 m2 sind diese Anlagen meldepflichtig.
  • Die Grenze für meldepflichtige stationäre Batterieanlagen in Gebäuden wurde mit max. 20 kWh Energieinhalt definiert (Nachweis Energieinhalt). Darüber sind diese bewilligungspflichtig.
  • Bei Neubauten und größeren Renovierungen von Gebäuden muss die technische, ökologische und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Einsatzes von hocheffizienten alternativen Systemen berücksichtigt und dokumentiert werden.
  • Bei Neubauten von Gebäuden oder überdachten Bauwerken sind solare Energiesysteme zu errichten. Die Größe der PV- oder Solaranlage richtet sich nach der Größe der Bruttogeschossflächen.
  • Bei Neubauten von Wohngebäuden hat die Warmwasserbereitung durch solarthermische Anlagen, Fernwärme oder anderen erneuerbaren Energiesystemen zu erfolgen.
  • Bei Neubauten und „konditionierten“ Nutzungsänderungen dürfen keine Öl-, Gas-, oder Kohleheizungen eingebaut werden.
  • Gebäudetechn. Systeme sind auf ihre Gesamtenergieeffizienz zu bewerten.
  • Bei Neubauten und größeren Renovierungen mit mehr als 4 Wohnungen oder mehr als 10 KFZ-Abstellplätzen ist für alle Abstellplätze eine Leitungsinfrastruktur für künftige Ladepunkte für Elektrofahrzeuge herzustellen (mind. 11kW). Bei besonderen Nutzungen (Büro, Geschäfte, Heime, Sportanlagen, Schulen, etc.) sind entsprechende Ladepunkte zu errichten.

Weiters wurden folgende Gesetze umbenannt: Aus dem  „Stmk. Feuerungsanlagengesetzes 2016“ wird das „Stmk. Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021“ (gültig ab 08.10.2021) bzw. aus der „Stmk. Feuerungsanlagenverordnung 2016“ wird die „Stmk. Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2021“

  • U.a. sind darin festgelegt, dass Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 70 kW sowie Klimaanlagen mit einer Nennkälteleistung von mehr als 70 kW alle 5 Jahre einer Inspektion zu unterziehen sind. Erstmalig ist diese bis spätestens 16.10.2022 durchzuführen.

 

Öffnungszeiten der Altstoffsammelzentren während der Feiertage

  • – Altstoffsammelzentrum Pöllau: wegen der Feiertage am 24. Dezember (Heiliger Abend) und 31. Dezember (Silvester) geschlossen
    Ersatztermin: Donnerstag, 30. Dezember 2021, 7 bis 17 Uhr
  • – Altstoffsammelzentrum Saifen-Boden: wegen des Feiertags am 31. Dezember (Silvester) geschlossen
    Ersatztermin: Donnerstag, 30. Dezember 2021, 13 bis 17 Uhr