Marktgemeindeamt
Batteriespeicher baurechtlich melden
Aufgrund der Energiekrise und der bestehenden Einspeiseproblematik planen manche Eigentümer von Photovoltaikanlagen den Einbau eines stationären Batteriespeichers. Auch hier bitten wir vorweg in das Bauamt zu kommen und den Standort für solche Anlagen abklären zu lassen. Je nach Größe und Gegebenheit ist ein eigener Raum mit erhöhter Brandgefahr (ähnlich einem Heizraum) vorzusehen.
Bis zu einem Energiegehalt von 20 kWh sind solche Batterien meldepflichtig, darüber bewilligungspflichtig. Im Brandschadensfall kann die ordnungsgemäße Meldung von großer Bedeutung werden.
Novelle Stmk.Baugesetz
Mit 29.06.2022 sind die letzten Novellen des Stmk. Bau- und Raumordnungsgesetzes in Kraft getreten. Nachstehende wesentliche Änderungen sind u.a.:
- Bei Bauansuchen für Neu- oder Zubauten ist das Baugrundstück vorweg vermessen zu lassen, sofern es nicht schon im Grenzkataster aufscheint.
- Vermessungsurkunde muss der Fertigstellungsanzeige für Neu- und Zubauten von Gebäuden beigelegt werden. Sollte die tatsächliche Lage mit der bewilligten Lage nicht übereinstimmen (Aliud), muss das Bauwerk baubehördlich als Neubau betrachtet werden und es ist ein entsprechendes Bauansuchen auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen einzubringen.
- Kesseltausch von Feuerungsanlagen (ohne bauliche Änderungen oder Nutzungsänderungen) sind meldepflichtig mit entspr. Nachweisen
- Bei Stilllegung von Tierhaltung für mind. 10 Jahre erlischt die Bewilligung dazu. Das neuerliche Einstellen von Tieren ist baurechtlich zu genehmigen (Geruchsgutachten).
- Vergrößerung von rechtmäßig bestehenden Wohnbauten im Freiland auf max. 250 m² Bruttogeschossfläche mit max. 2 Wohneinheiten, wenn in den letzten 10 Jahren ein durchgehender Hauptwohnsitz nachgewiesen wird, Verdoppelungsmöglichkeit im Freiland bleibt weiterhin bestehen
- alte Baulandmobilisierungsverträge und alte Bebauungsfristen laufen weiter
- neue Bebauungsfristen nur mehr mit 5 Jahren und mit Leistung einer Raumordnungsabgabe (2 % vom Baugrundstückspreis/Jahr) oder Freilandrückwidmung nach Rechtskraft des Flächenwidmungsplanes oder Bebauungsplanes
- Ersichtlichmachung von Geruchszonen anstelle von Geruchsschwellenabständen und Belästigungsbereichen bei Tierhaltungsbetrieben
Bauen mit der oststeirischen Landschaft
… lautet der Titel des Leitfadens für gebietstypisches, zeitgemäßes Bauen in der Oststeiermark. Darin sind wertvolle Tipps für Bauherrn und Planer festgehalten, um einfache, funktionelle und leistbare Bauwerke zu schaffen.
Bauwerke prägen die Landschaft für uns und unsere nächsten Generationen. Lernen wir von unseren früheren Generationen: Einfach bauen ist günstig bauen! Dabei ist der wertschätzende und respektvolle Umgang mit dem Bauplatz und der vorherrschenden Landschaft Grundvoraussetzung für die Erhaltung unseres einzigartigen Landschaftsbildes und unserer Lebensqualität.
Baukultur ist auch „Umbaukultur“. Es geht dabei um eine neue Kultur der Nutzung alter Gebäudesubstanz durch Umbau, Wiederverwendung oder Neukombination. Kompetente PlanerInnen arbeiten mit dem, was bereits vorhanden ist, experimentieren und finden oft überraschende Antworten. Die Bestandsnutzung ist ein Beitrag zur aktuellen Ressourcenfragen in Bezug auf Material- und Flächenverbrauch.
Der praktische Ratgeber wurde von der BBL Oststeiermark und LAG Zeitkultur Oststeirisches Kernland in Zusammenarbeit mit verschiedenen Dienststellen herausgegeben kann kostenlos vom Bauamt abgeholt oder unter nachstehendem Link heruntergeladen werden:
https://www.dropbox.com/s/r5lc7hsi6f4hfs0/BAUKULTUR_Leitfaden_WEBFILE.pdf?dl=0
Umfrage: Pöllau mit Zukunft
Die Marktgemeinde Pöllau hat in der LA 21-Bürger*innenbeteiligung wieder Fahrt aufgenommen: Am 6. Mai 2022 präsentierten Studierende der TU Graz, Institut für Städtebau und Wohnbau mit Dipl.-Ing. Dr. Eva Schwab erste Lösungsansätze zur Ortsentwicklung und Mobilität. Im Vorfeld wurde in Begehungen im Ort und im Rahmen von Workshops Ideen gesammelt und es wurden gleichzeitig Unternehmer*innen, Vertreter*innen der Gemeinde, aktiven Bürger*innen zur Belebung des Ortskerns befragt. Die vielen Anregungen sind in die Studien geflossen. Bei der Ideenpräsentation wurden einerseits die Modelle präsentiert, andererseits konnten die Teilnehmer*innen ihre Sichtweise kundtun. Gemeinsam mit Architekt Dipl.-Ing. Peter Pretterhofer wird an der Entwicklung eines Grundkonzeptes in den nächsten Monaten weitergearbeitet.
Begleitet wird die LA 21-Bürger*innenbeteiligung durch die Landentwicklung Steiermark. „Wenn wir uns in Pöllau in Richtung erfolgreiche Zukunft entwickeln wollen, braucht es einen guten Dialog mit der Bevölkerung. Alle Ideen unserer Bürgerinnen und Bürger sind dabei sehr wertvoll“, so Bürgermeister Johann Schirnhofer. Er steht zu 100 Prozent hinter der LA 21-Bürger*innenbeteiligung und wird die Ortsentwicklung weiter forcieren.
Die Marktgemeinde Pöllau besitzt einen der sehenswertesten Ortskerne der Oststeiermark. Es gibt ein nahezu geschlossenes Ensemble historischer Bauten rund um den Hauptplatz. Ziel ist es, mehr Bewusstsein für Baukultur und kulturelle Vielfalt zu schaffen und die Identifikation mit dem Ortskern zu stärken. Weitere Themenschwerpunkte betreffen Tourismus, Vereine sowie Mobilität, Klima und Umwelt. Es sollen in weiterer Folge multifunktionale, attraktive Lebensräume entstehen und die Kultur des Miteinanders gestärkt werden.
Am 21. Juni findet eine Ideenwerkstatt mit Architekt Dipl.-Ing. Peter Pretterhofer statt. Danach wird die Pöllauer Jugend zu einem Workshop eingeladen (27. Juni) und im Herbst wird der Prozess mit Ortsteilgesprächen fortgesetzt. Nehmen Sie bis 30. Juni 2022 an einer Umfrage zur Ortsentwicklung teil und gewinnen Sie wertvolle Preise!
Machen Sie online mit – einfach hier klicken oder den nachstehenden QR-Code scannen:
Es besteht auch die Möglichkeit, den Fragebogen herunterzuladen (ausdrucken und ausgefüllt im Marktgemeindeamt abgeben) – oder Fragebogen im Marktgemeindeamt abholen.
Altlastensanierungsbeitrag für unerlaubte Ablagerungen
Auf landwirtschaftlichen Flächen ist das Grabenverfüllen mit reinem Bodenaushubmaterial zum Zwecke der Verbesserung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverhältnisse bewilligungspflichtig. Das Vorhaben muss vor Beginn der Geländeveränderung bei der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld beantragt werden.
Für Menge und Qualität des aufzubringenden Bodenaushubmaterials ist sowohl der Lieferant als auch der Eigentümer verantwortlich. Daher sind Aufzeichnungen und Fotos für spätere Kontrollen unbedingt notwendig. Ansonsten drohen hohe Nachzahlungen für Altlastensanierungsbeitrag, Säumnis- und Verspätungszuschlag (je nach Menge über € 100.000,-).
Auf forstwirtschaftlichen Flächen sind Ablagerungen generell verboten.
Auf Flächen im Bauland und daran angrenzende Flächen sind Geländeveränderungen bewilligungspflichtig und im Bauamt der Gemeinde zu beantragen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Bauamt oder im Internet unter https://www.marktgemeinde-poellau.at/wp-content/uploads/2021/09/info_bodenaushub_210913.pdf
Straßensperre in Sonnhofen
Aufgrund von Holzschlägerungsarbeiten ist der Römerweg im Ortsverwaltungsteil Sonnhofen im Bereich Klement, Prätis 9, bis Sägewerk Schirnhofer, Prätis 66, am Donnerstag, 12.5.2022, und Freitag, 13.5.2022, von 7.30 bis 17 Uhr gesperrt.
Eine Umleitung vor Ort ist eingerichtet.