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Wirtschaft & Umwelt

Abfallentsorgung – Sammlung von Verpackungen

Keine Änderungen in unserem Bezirk

Der Bezirk Hartberg-Fürstenfeld ist von der Umstellung der Verpackungssammlung bzw. Abfallsammlung derzeit nicht betroffen. Für die Jahre 2023 und 2024 gilt nach wie vor das bewährte Sammelsystem: Dosen und Metallverpackungen in die blaue Tonne, Kunststoffverpackungen in den Gelben Sack oder in die Gelbe Tonne.

Ab dem Jahr 2025 (Pfand auf Getränkedosen und Einweggetränkeflaschen) wird es auch bei uns zu Umstellungen kommen. Bei Fragen stehen Ihnen die Abfallberater vom Abfallwirtschaftsverband Hartberg zur Verfügung: Tel. 03332/65456

Georg Pfeifer und Gerhard Kerschbaumer vom AWV- Hartberg informieren über die aktuellen Richtlinien im Bezirk

Geförderte Energieberatung des Landes 2023

Das Land Steiermark fördert auch im heurigen Jahr die individuelle Energieberatung: Diese erfolgt per Telefon, in der Energieberatungsstelle oder bei Ihnen zuhause. Sie erhalten dabei Informationen über Energiesparpotentiale in Ihrem Haushalt, Energiekostenreduktion, erneuerbare Energie und Klimaschutz.
Die Ich-tu’s-Serviceline ist von Montag bis Freitag telefonisch erreichbar: Tel. 0316 877 3955
Weitere Infos über Kosten und Fördermöglichkeiten unter: www.ich-tus.at

Müllberge vermeiden

Was verbinden Sie mit Weihnachten? Zeit im Kreis der Familie, Ruhe und Entspannung? Oder denken Sie eher an die Hektik beim Besorgen der Geschenke, an (zu) reichhaltiges Essen, Berge von Geschenkpapier und an überfüllte Mülltonnen nach dem Fest?

Wir haben es selbst in der Hand, ob die Weihnachtszeit erholsam wird oder nicht. Hier ein paar Anregungen: Überlegen Sie wirklich gut, was Sie verschenken. Alle Jahre wieder führen Elektrogeräte und Spielzeuge aus Kunststoff die Hitliste der Weihnachtsgeschenke an. Neben Bergen an Verpackungsabfällen entsteht dadurch aber auch Elektroschrott. Denn jedes neue Gerät ersetzt ein altes, das früher oder später zu Abfall wird. Daher gilt die Devise: Erst überlegen, ob wirklich ein neues Gerät nötig ist oder ob das alte eventuell repariert werden kann. Und wenn es sich nicht vermeiden lässt, dann bringen Sie die Elektrogeräte bitte ins Altstoffsammelzentrum. Damit ist eine ordnungsgemäße und fachgerechte Verwertung garantiert.

Bevor die Geschenke dann tatsächlich unter dem Christbaum landen, müssen sie natürlich noch verpackt werden. Am besten wäre es ja, darauf zu verzichten. Die Menge an Altpapier, die durch Geschenkverpackungen entsteht, ist beachtlich. Aber es soll ja doch ein bisschen nett aussehen, besonders wenn Kinder zur Bescherung kommen. Bitte versuchen Sie unbedingt auf papierähnliche Geschenkfolien zu verzichten. Diese werden zwar als Geschenkpapier verkauft, bestehen aber aus Kunststoff oder Aluminium. Deshalb gehören sie nach dem Gebrauch nicht zum Altpapier, sondern in die Restmülltonne. Alternativ dazu können Sie zum Beispiel Packpapier verwenden oder die Geschenke in Zeitungspapier einwickeln. Noch nachhaltiger sind Geschenkschachteln oder Geschenksäckchen aus Stoff. Diese können auch im nächsten Jahr wiederverwendet werden.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen besinnliche Stunden im Kreis Ihrer Familie, ein fröhliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!

Gerhard Kerschbaumer, Umwelt- und Abfallberater

Kein Ofeneinbau in Eigenregie

Die massiv angestiegenen Energiekosten für Strom und fossile Brennstoffe befeuern die Suche nach alternativen Heizsystemen. Oftmals werden Holzöfen in Eigenregie installiert oder reaktiviert.

Feuerstätten sind aber keine Objekte, welche in Eigenregie und ohne Planung angeschafft, aufgestellt und angeschlossen werden dürfen. Es braucht die Abklärung mit dem zuständigen Rauchfangkehrer und im Falle von Mietwohnungen auch die Genehmigung des Vermieters. Fachkundige Planung und fachkundiger Einbau des Ofens und dessen Anschluss an den Kamin (Abgasanlage) sind notwendig.

Gibt es dabei Mängel, kann es zur Brandentstehung oder zu Rauchgasaustritt kommen – in beiden Fällen besteht Lebensgefahr für die Bewohner!

Daher bitte folgende Schritte einhalten:

  1. Information beim Fachbetrieb und Auswahl des gewünschten Produktes
  2. Abklärung mit dem zuständigen Rauchfangkehrermeister
  3. Abklärung mit der Baubehörde
  4. Anschluss durch befugte Firma
  5. Dichtheitsprüfung durch den zuständigen Rauchfangkehrermeister
  6. Übergabe der Einreichunterlagen an die Baubehörde

Ausreichend Luft für Feuerstätten

Jede Feuerstätte benötigt für eine optimale und wirtschaftliche Verbrennung ausreichend Luft (Verbrennungsluft). Die verbrauchte Luft verlässt im Abgas durch die Abgasanlage die Wohnung, und die notwendige Verbrennungsluft strömt durch Mauerritzen, Fenster- und Türschlitze nach. Der optimale und gefahrlose Abzug der Abgase ist somit gewährleistet (der sogenannte „Rauchfangzug“ ist möglich).

Gerade bei den heutigen modernen Bauweisen und Sanierungsmaßnahmen werden die Gebäudehüllen immer dichter (Wärmedämmung, dichte Fenster und Türen, Einbau von Rollläden, …). Dadurch funktioniert der natürliche Auftrieb der Abgasanalage nicht mehr, die Abgase bleiben im Fang „stehen“ oder strömen zurück. Ein weiterer Faktor ist, das Dunstabzugshauben, Bad- oder WC-Lüfter Luft absaugen und ein gefährlicher Unterdruck entsteht. Die Kraft der Gebläse zieht Rauchgase aus dem Kaminofen direkt in den Raum. Rauchgas- bzw. Kohlenmonoxidvergiftungen können die Folge sein. Das kann leider auch tödlich enden.

Auch nachträgliche Veränderungen am Gebäude können die Verbrennungsluftzuführung wesentlich verschlechtern:

  • Einbau oder Abdichtung neuer Türen und Fenster
  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Einbau von Rollläden
  • Einbau von Dunstabzügen, Absaugventilatoren, kontrollierte Wohnraumlüftungen, Wärmepumpen, etc.

Der Rauchfangkehrer hat spezielle Messgeräte zum Messen dieser notwendigen Verbrennungsluftzufuhr und informiert über die optimalen Maßnahmen für den sicheren Betrieb der Feuerungsanlage.

Bei einem negativen Rauchfangbefund ist die Baubehörde zur Ausstellung eines Heizverbot-Bescheides verpflichtet. Erst nach Sanierung und positivem Rauchfangkehrerbefund ist eine Wiederinbetriebnahme der Heizanlage möglich.

Kesseltausch baurechtlich betrachtet

Wenn beim Heizungstausch auch bauliche Änderungen oder Nutzungsänderungen von Räumlichkeiten betroffen sind, ist neben den üblichen Einreichunterlagen vom Installateur auch eine Bestätigung eines Baumeisters, Architekten oder Ziviltechnikers notwendig, dass die baurechtlichen Normen eingehalten werden.

Nutzungsänderungen sind z.B. der Einbau einer Zentralheizung in einem nicht bewilligten Heizraum oder die Lagerung von Brennstoffen (z.B. Pellets) in einem nicht bewilligten Brennstofflagerraum.

Es ist daher in jedem Fall sinnvoll, vor Planungsbeginn im Bauamt zu einem kostenlosen Beratungsgespräch „vorbeizuschauen“.