Skip to content Skip to left sidebar Skip to right sidebar Skip to footer

Wirtschaft & Umwelt

Batteriespeicher baurechtlich melden

Aufgrund der Energiekrise und der bestehenden Einspeiseproblematik planen manche Eigentümer von Photovoltaikanlagen den Einbau eines stationären Batteriespeichers. Auch hier bitten wir vorweg in das Bauamt zu kommen und den Standort für solche Anlagen abklären zu lassen. Je nach Größe und Gegebenheit ist ein eigener Raum mit erhöhter Brandgefahr (ähnlich einem Heizraum) vorzusehen.

Bis zu einem Energiegehalt von 20 kWh sind solche Batterien meldepflichtig, darüber bewilligungspflichtig. Im Brandschadensfall kann die ordnungsgemäße Meldung von großer Bedeutung werden.

Öffentliche Gewässer sind keine Mistkübel

Leider erfolgten in letzter Zeit wieder Hinweise, dass aus öffentlichen Gewässern, Saifen- oder Werksbach, Ratten auf Privatgrundstücke kommen. Die Tiere werden insbesondere durch das Entsorgen von biogenen Abfällen wie Speisereste, Obstreste, Grasschnitt und dergleichen in Fließgewässer angelockt und dringen in der Folge auch auf Privatgrundstücke vor.

Aus diesem Grund wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Entsorgen jeglichen Abfalls – auch von biogenen Stoffen – in Gewässern strengstens verboten ist. Im Falle des Nachweises des Verursachers kann und wird ausnahmslos ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Eine Rattenvertilgungsaktion durch einen zertifizierten Kammerjäger ist naturgemäß bei Fließgewässern nicht möglich. Eine solche kann bei Bedarf im Bereich des öffentlichen und nach außen geschlossenen Abwasserkanalsystems durch die Marktgemeinde veranlasst werden.

Die Marktgemeinde appelliert daher nochmals eindringlich, alle biogenen Abfälle über die dafür vorhandenen Bioabfallbehälter und alle anderen Abfälle entsprechend den Entsorgungsvorschriften ordnungsgemäß und nach Fraktionen getrennt zu entsorgen.  

Novelle Stmk.Baugesetz

Mit 29.06.2022 sind die letzten Novellen des Stmk. Bau- und Raumordnungsgesetzes in Kraft getreten. Nachstehende wesentliche Änderungen sind u.a.:

  • Bei Bauansuchen für Neu- oder Zubauten ist das Baugrundstück vorweg vermessen zu lassen, sofern es nicht schon im Grenzkataster aufscheint.
  • Vermessungsurkunde muss der Fertigstellungsanzeige für Neu- und Zubauten von Gebäuden beigelegt werden. Sollte die tatsächliche Lage mit der bewilligten Lage nicht übereinstimmen (Aliud), muss das Bauwerk baubehördlich als Neubau betrachtet werden und es ist ein entsprechendes Bauansuchen auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen einzubringen.
  • Kesseltausch von Feuerungsanlagen (ohne bauliche Änderungen oder Nutzungsänderungen) sind meldepflichtig mit entspr. Nachweisen
  • Bei Stilllegung von Tierhaltung für mind. 10 Jahre erlischt die Bewilligung dazu. Das neuerliche Einstellen von Tieren ist baurechtlich zu genehmigen (Geruchsgutachten).
  • Vergrößerung von rechtmäßig bestehenden Wohnbauten im Freiland auf max. 250 m² Bruttogeschossfläche mit max. 2 Wohneinheiten, wenn in den letzten 10 Jahren ein durchgehender Hauptwohnsitz nachgewiesen wird, Verdoppelungsmöglichkeit im Freiland bleibt weiterhin bestehen
  • alte Baulandmobilisierungsverträge und alte Bebauungsfristen laufen weiter
  • neue Bebauungsfristen nur mehr mit 5 Jahren und mit Leistung einer Raumordnungsabgabe (2 % vom Baugrundstückspreis/Jahr) oder Freilandrückwidmung nach Rechtskraft des Flächenwidmungsplanes oder Bebauungsplanes
  • Ersichtlichmachung von Geruchszonen anstelle von Geruchsschwellenabständen und Belästigungsbereichen bei Tierhaltungsbetrieben

Bauen mit der oststeirischen Landschaft

… lautet der Titel des Leitfadens für gebietstypisches, zeitgemäßes Bauen in der Oststeiermark. Darin sind wertvolle Tipps für Bauherrn und Planer festgehalten, um einfache, funktionelle und leistbare Bauwerke zu schaffen.

Bauwerke prägen die Landschaft für uns und unsere nächsten Generationen. Lernen wir von unseren früheren Generationen: Einfach bauen ist günstig bauen! Dabei ist der wertschätzende und respektvolle Umgang mit dem Bauplatz und der vorherrschenden Landschaft Grundvoraussetzung für die Erhaltung unseres einzigartigen Landschaftsbildes und unserer Lebensqualität.

Baukultur ist auch „Umbaukultur“. Es geht dabei um eine neue Kultur der Nutzung alter Gebäudesubstanz durch Umbau, Wiederverwendung oder Neukombination. Kompetente PlanerInnen arbeiten mit dem, was bereits vorhanden ist, experimentieren und finden oft überraschende Antworten. Die Bestandsnutzung ist ein Beitrag zur aktuellen Ressourcenfragen in Bezug auf Material- und Flächenverbrauch.

Der praktische Ratgeber wurde von der BBL Oststeiermark und LAG Zeitkultur Oststeirisches Kernland in Zusammenarbeit mit verschiedenen Dienststellen herausgegeben kann kostenlos vom Bauamt abgeholt oder unter nachstehendem Link heruntergeladen werden:

https://www.dropbox.com/s/r5lc7hsi6f4hfs0/BAUKULTUR_Leitfaden_WEBFILE.pdf?dl=0

Ruhebedürfnisse der Wildtiere respektieren

Wie die Steirische Landesjägerschaft informiert, startete mit dem ersten April das neue Jagdjahr 2022/23. Dieses Datum wurde nicht umsonst gewählt, es das „Wirtschaftsjahr“ für die Belange der Jagd. Der Start im April hat gute Gründe: Hier beginnt alles Leben in der Natur.

Im Mai kommen die ersten Rehkitze zur Welt. Die jungen Kitze sind am Beginn ihres Lebens nicht größer als eine Packung Milch. Rund ein- bis eineinhalb Kilogramm bringen sie auf die Waage. Doch sie haben eine, sich über Jahrtausende bewährte Überlebensstrategie entwickelt: Kitze ducken sich in den, sie umgebenden Untergrund. Durch ihre Kitzflecken getarnt verschwimmt ihre Silhouette mit der Umgebung. Zusätzlich habend die kleinen Rehe keine Witterung, dies bedeutet, dass sie nach nichts riechen. Fressfeinde wie Fuchs, Goldschakal oder auch Wildschweine erkennen sie nicht und laufen bei ihrer Futtersuche an ihnen vorüber.

Problematisch sind gerade in diesen ersten Lebenswochen die „Rettungsversuche“ von unwissenden Personen, die meinen die Rehkitze in Sicherheit zu bringen. Damit besiegeln sie nur allzu oft das Schicksal der Kleinen. Schon allein das Berühren der Kitze überträgt die Witterung des Menschen auf sie, die Mutter nimmt sie dann nicht mehr an, der sichere Tod für den Rehnachwuchs.

Durch die Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich dieses wichtigen Themas, gibt es immer mehr Menschen, die sich aktiv an der Rehkitzrettung vor der Mahd einbringen wollen. Hierbei werden Rehkitze unmittelbar vor der Mahd beim Durchstreifen einer Wiese zu Fuß oder durch das Abfliegen mittels einer Drohne mit Wärmebildkamera aufgesucht und aus der Wiese getragen. Es darf dabei kein direkter Körperkontakt bestehen, ein Büschel Gras und Handschuhe helfen hierbei. Sollte sich hier jemand einbringen wollen, ist unbedingt die örtliche Jägerschaft zu verständigen. Wer sich nämlich als nicht Jagdausübungsberechtigter auf eigene Faust auf Kitzsuche begibt, macht ich strafbar.

Auch freilaufende Hunde sind jetzt ein Problem, der Versuch mit dem zarten Rehkitz zu spielen endet leider meist tödlich. Das passiert oft unbemerkt vom Besitzer. Daher gilt im Interesse der Wildtiere: Hunde an die Leine!

Aber auch in den Bergwäldern geht es jetzt so richtig rund: Die Auer- und Birkhahnen vollführen ihr Liebesspiel, die Balz. Nur wenige kennen diese Tiere überhaupt, zu Gesicht bekommen sie noch weniger. Wichtig für diese Tiere ist, dass dies auch so bleibt, denn gerade die Raufußhühner, wie sie in der Weidmannsprache genannt werden, brauchen vor allem eines: Ruhe!

Die Hühnervögel sind ohnehin mit einer Vielzahl an Problemen konfrontiert: Bergwälder wachsen aufgrund des Klimawandels immer dichter zu und die letzten Teilpopulationen verinseln zusehends. Der genetische Austausch wird damit erschwert bzw. unterbunden. Zusätzlich dringen Freizeitsportler mit Fahrrädern, Tourenskiern oder auch zu Fuß in die Wohnungen der Tiere ein. Diese flüchten und verbrauchen dabei Unmengen an Energie. Vor allem in den Wintermonaten und jetzt im ausgehenden Winter kann dies den Tod dieser seltenen Vögel bedeuten.

Respektieren wir die Ruhebedürfnisse unserer Wildtiere in ihren wenigen, übrig gebliebenen Rückzugsräumen!

Reparaturbonus beantragen

Geben Sie Ihren Elektrogeräten eine zweite Chance. Das ist nicht nur viel billiger, sondern auch umweltfreundlicher. 

Wenn Sie jetzt Ihre kaputten Elektrogeräte für Haushalt, Freizeit und Garten wie Toaster, Fernseher oder Rasenmäher reparieren lassen, sparen Sie mit dem Reparaturbonus 50 % und tun darüber hinaus etwas Gutes für das Klima und die Umwelt. Bis zu 200 Euro je Reparatur übernimmt das Klimaschutzministerium und Sie zahlen in Ihrem Reparaturbetrieb nur noch die Differenz. Für den Zeitraum 2022 bis 2023 werden 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Anzahl der Reparaturen von Elektro -und Elektronikgeräten zu steigern. Die Förderung ist finanziert aus Mitteln der Europäischen Union.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, welcher für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden kann. Sobald dieser Bon beim Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann neuerlich ein Bon beantragt und für ein weiteres Gerät genutzt werden.

Was kann gefördert werden?

Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Eine Reparatur ist ein Vorgang, bei dem ein defektes Objekt in einen funktionsfähigen Zustand zurückversetzt wird. Ebenso sind Reparaturen nicht elektronischer Gerätebauteile (z.B. ein defektes Rad eines Staubsaugers) förderungsfähig. Generell ausgeschlossen von der Förderung ist der Neukauf eines Gerätes.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderungshöhe beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200 Euro und für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Der Förderungsbetrag wird auf ganze Euro abgerundet. Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den die Förderung bezogen wurde, die Reparatur beauftragt, so muss diese bei demselben Betrieb durchgeführt werden. Die Förderung ist pro Gerät inklusive Kostenvoranschlag mit maximal 200 Euro begrenzt. Ein Bon kann für die Reparatur und/oder den Kostenvoranschlag eines Gerätes verwendet werden. Die Förderung wird direkt bei Bezahlung der Rechnung gegen Vorlage eines Reparaturbons vom Partnerbetrieb abgezogen.

Wo bekomme ich den Reparaturbon?

Der Reparaturbon kann schnell und unkompliziert auf www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe bei Bezahlung der Rechnung eingelöst werden. Weiter Informationen erhalten Sie bei den Umweltberatern des Abfallwirtschaftsverbandes Hartberg unter der Tel. 03332/65456

Jobmesse für Ukraine-Geflüchtete

Das Arbeitsmarktservice (AMS) und die Wirtschaftskammer (WKO) Steiermark unterstützen Ukraine-Flüchtlinge bei der Integration in den Arbeitsmarkt und veranstalten unter dem Motto „Your Job in Styria“ eine Jobmesse für geflüchtete Menschen aus der Ukraine.  Diese findet am Mittwoch, dem 25. Mai 2022, von 09 bis 12.30 Uhr im Europasaal der WKO Steiermark statt (Körblergasse 111/113, 8010 Graz). Steirische Firmen werden sich und ihre offenen Stellen den geflüchteten Menschen aus der Ukraine präsentieren. Zahlreiche Institutionen und Vereine wie beispielsweise der Österreichische Integrationsfonds, die Bildungsdirektion, die Caritas, die Kinderdrehscheibe, das Sozialministeriumservice oder der Verein zebra informieren und beraten bei Fragen zu Arbeit, Bildung, Kinderbetreuung und Soziales.

Für Informationen hier klicken.