Wenn beim Heizungstausch auch bauliche Änderungen oder Nutzungsänderungen von Räumlichkeiten betroffen sind, ist neben den üblichen Einreichunterlagen vom Installateur auch eine Bestätigung eines Baumeisters, Architekten oder Ziviltechnikers notwendig, dass die baurechtlichen Normen eingehalten werden.
Nutzungsänderungen sind z.B. der Einbau einer Zentralheizung in einem nicht bewilligten Heizraum oder die Lagerung von Brennstoffen (z.B. Pellets) in einem nicht bewilligten Brennstofflagerraum.
Es ist daher in jedem Fall sinnvoll, vor Planungsbeginn im Bauamt zu einem kostenlosen Beratungsgespräch „vorbeizuschauen“.
Die Marktgemeinde Pöllau hat seit 2017 eine eigene Immobilien-Plattform auf ihrer Homepage betrieben. Auf dieser konnte nach den angebotenen Immobilien gesucht werden bzw. konnten diese dort direkt angeboten werden.
Anfang Oktober wurde dieses Service in Zusammenarbeit mit der Regionalentwicklung Oststeiermark und der größten österreichischen Immobilienplattform „Willhaben“ abgeändert:
Damit ergeben sich folgende Vorteile für Immobilienanbieter:
Sämtliche Angebote im Gemeindegebiet können kostenlos eingegeben und veröffentlicht werden.
Das Inserat erreicht nun einen wesentlich größeren Interessentenkreis.
Wer bisher auf Willhaben kostenpflichtig inseriert hat, kann dies nunmehr kostenfrei erledigen.
und für Immobiliensuchende:
Nunmehr sind sämtlich angebotenen Immobilien direkt unter „willhaben“ abrufbar und man kann entsprechende Suchagenten setzen. Dann erhält man automatisch die neuesten Angebote.
Die bisherige Plattform wurde inaktiv gesetzt und sämtliche Angebote können hier nicht mehr abgerufen werden. Bestehende Angebote müssen also erneut eingegeben werden. Bei Fragen oder Problemen können Sie gerne im Bauamt Pöllau rückfragen.
Aufgrund der Energiekrise stellt sich für viele Haus- und Wohnungsbesitzer die Frage, ob die bestehende, veraltete Heizungsanlage nicht getauscht werden soll. Ein neues Heizsystem ist eine Investition in die Zukunft und muss gut durchdacht sein. Wir empfehlen dazu folgende Vorgangsweise:
Vereinbaren Sie eine firmenunabhängige und produktneutrale Energieberatung. Diese Beratung kann vor Ort, per Telefon oder auf digitalem Weg erfolgen.
Informieren Sie sich im Internet u.a. auf www.kesseltausch.at oder etwa auf örtlichen Informationsveranstaltungen.
Planen Sie Ihr neues klimafreundliches Heizsystem mit einem professionellen Fachbetrieb. Die regionalen Anbieter stehen dazu gerne zur Verfügung.
Informieren Sie sich persönlich im Bauamt, welche baurechtlichen Meldungen notwendig sind und welche Gemeindeförderungen zusätzlich beantragt werden können.
Sichern Sie sich Ihre Förderung durch Registrierung auf www.kesseltausch.at, sobald Ihr Projekt baureif oder abgeschlossen ist.
Genießen Sie Ihr neues, wohlig warmes Zuhause mit heimischer, krisensicherer und klimafreundlicher Energie.
Aufgrund der Energiekrise und der bestehenden Einspeiseproblematik planen manche Eigentümer von Photovoltaikanlagen den Einbau eines stationären Batteriespeichers. Auch hier bitten wir vorweg in das Bauamt zu kommen und den Standort für solche Anlagen abklären zu lassen. Je nach Größe und Gegebenheit ist ein eigener Raum mit erhöhter Brandgefahr (ähnlich einem Heizraum) vorzusehen.
Bis zu einem Energiegehalt von 20 kWh sind solche Batterien meldepflichtig, darüber bewilligungspflichtig. Im Brandschadensfall kann die ordnungsgemäße Meldung von großer Bedeutung werden.
Leider erfolgten in letzter Zeit wieder Hinweise, dass aus öffentlichen Gewässern, Saifen- oder Werksbach, Ratten auf Privatgrundstücke kommen. Die Tiere werden insbesondere durch das Entsorgen von biogenen Abfällen wie Speisereste, Obstreste, Grasschnitt und dergleichen in Fließgewässer angelockt und dringen in der Folge auch auf Privatgrundstücke vor.
Aus diesem Grund wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Entsorgen jeglichen Abfalls – auch von biogenen Stoffen – in Gewässern strengstens verboten ist. Im Falle des Nachweises des Verursachers kann und wird ausnahmslos ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Eine Rattenvertilgungsaktion durch einen zertifizierten Kammerjäger ist naturgemäß bei Fließgewässern nicht möglich. Eine solche kann bei Bedarf im Bereich des öffentlichen und nach außen geschlossenen Abwasserkanalsystems durch die Marktgemeinde veranlasst werden.
Die Marktgemeinde appelliert daher nochmals eindringlich, alle biogenen Abfälle über die dafür vorhandenen Bioabfallbehälter und alle anderen Abfälle entsprechend den Entsorgungsvorschriften ordnungsgemäß und nach Fraktionen getrennt zu entsorgen.
Mit 29.06.2022 sind die letzten Novellen des Stmk. Bau- und Raumordnungsgesetzes in Kraft getreten. Nachstehende wesentliche Änderungen sind u.a.:
Bei Bauansuchen für Neu- oder Zubauten ist das Baugrundstück vorweg vermessen zu lassen, sofern es nicht schon im Grenzkataster aufscheint.
Vermessungsurkunde muss der Fertigstellungsanzeige für Neu- und Zubauten von Gebäuden beigelegt werden. Sollte die tatsächliche Lage mit der bewilligten Lage nicht übereinstimmen (Aliud), muss das Bauwerk baubehördlich als Neubau betrachtet werden und es ist ein entsprechendes Bauansuchen auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen einzubringen.
Kesseltausch von Feuerungsanlagen (ohne bauliche Änderungen oder Nutzungsänderungen) sind meldepflichtig mit entspr. Nachweisen
Bei Stilllegung von Tierhaltung für mind. 10 Jahre erlischt die Bewilligung dazu. Das neuerliche Einstellen von Tieren ist baurechtlich zu genehmigen (Geruchsgutachten).
Vergrößerung von rechtmäßig bestehenden Wohnbauten im Freiland auf max. 250 m² Bruttogeschossfläche mit max. 2 Wohneinheiten, wenn in den letzten 10 Jahren ein durchgehender Hauptwohnsitz nachgewiesen wird, Verdoppelungsmöglichkeit im Freiland bleibt weiterhin bestehen
alte Baulandmobilisierungsverträge und alte Bebauungsfristen laufen weiter
neue Bebauungsfristen nur mehr mit 5 Jahren und mit Leistung einer Raumordnungsabgabe (2 % vom Baugrundstückspreis/Jahr) oder Freilandrückwidmung nach Rechtskraft des Flächenwidmungsplanes oder Bebauungsplanes
Ersichtlichmachung von Geruchszonen anstelle von Geruchsschwellenabständen und Belästigungsbereichen bei Tierhaltungsbetrieben
… lautet der Titel des Leitfadens für gebietstypisches, zeitgemäßes Bauen in der Oststeiermark. Darin sind wertvolle Tipps für Bauherrn und Planer festgehalten, um einfache, funktionelle und leistbare Bauwerke zu schaffen.
Bauwerke prägen die Landschaft für uns und unsere nächsten Generationen. Lernen wir von unseren früheren Generationen: Einfach bauen ist günstig bauen! Dabei ist der wertschätzende und respektvolle Umgang mit dem Bauplatz und der vorherrschenden Landschaft Grundvoraussetzung für die Erhaltung unseres einzigartigen Landschaftsbildes und unserer Lebensqualität.
Baukultur ist auch „Umbaukultur“. Es geht dabei um eine neue Kultur der Nutzung alter Gebäudesubstanz durch Umbau, Wiederverwendung oder Neukombination. Kompetente PlanerInnen arbeiten mit dem, was bereits vorhanden ist, experimentieren und finden oft überraschende Antworten. Die Bestandsnutzung ist ein Beitrag zur aktuellen Ressourcenfragen in Bezug auf Material- und Flächenverbrauch.
Der praktische Ratgeber wurde von der BBL Oststeiermark und LAG Zeitkultur Oststeirisches Kernland in Zusammenarbeit mit verschiedenen Dienststellen herausgegeben kann kostenlos vom Bauamt abgeholt oder unter nachstehendem Link heruntergeladen werden:
Wie die Steirische Landesjägerschaft informiert, startete mit dem ersten April das neue Jagdjahr 2022/23. Dieses Datum wurde nicht umsonst gewählt, es das „Wirtschaftsjahr“ für die Belange der Jagd. Der Start im April hat gute Gründe: Hier beginnt alles Leben in der Natur.
Im Mai kommen die ersten Rehkitze zur Welt. Die jungen Kitze sind am Beginn ihres Lebens nicht größer als eine Packung Milch. Rund ein- bis eineinhalb Kilogramm bringen sie auf die Waage. Doch sie haben eine, sich über Jahrtausende bewährte Überlebensstrategie entwickelt: Kitze ducken sich in den, sie umgebenden Untergrund. Durch ihre Kitzflecken getarnt verschwimmt ihre Silhouette mit der Umgebung. Zusätzlich habend die kleinen Rehe keine Witterung, dies bedeutet, dass sie nach nichts riechen. Fressfeinde wie Fuchs, Goldschakal oder auch Wildschweine erkennen sie nicht und laufen bei ihrer Futtersuche an ihnen vorüber.
Problematisch sind gerade in diesen ersten Lebenswochen die „Rettungsversuche“ von unwissenden Personen, die meinen die Rehkitze in Sicherheit zu bringen. Damit besiegeln sie nur allzu oft das Schicksal der Kleinen. Schon allein das Berühren der Kitze überträgt die Witterung des Menschen auf sie, die Mutter nimmt sie dann nicht mehr an, der sichere Tod für den Rehnachwuchs.
Durch die Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich dieses wichtigen Themas, gibt es immer mehr Menschen, die sich aktiv an der Rehkitzrettung vor der Mahd einbringen wollen. Hierbei werden Rehkitze unmittelbar vor der Mahd beim Durchstreifen einer Wiese zu Fuß oder durch das Abfliegen mittels einer Drohne mit Wärmebildkamera aufgesucht und aus der Wiese getragen. Es darf dabei kein direkter Körperkontakt bestehen, ein Büschel Gras und Handschuhe helfen hierbei. Sollte sich hier jemand einbringen wollen, ist unbedingt die örtliche Jägerschaft zu verständigen. Wer sich nämlich als nicht Jagdausübungsberechtigter auf eigene Faust auf Kitzsuche begibt, macht ich strafbar.
Auch freilaufende Hunde sind jetzt ein Problem, der Versuch mit dem zarten Rehkitz zu spielen endet leider meist tödlich. Das passiert oft unbemerkt vom Besitzer. Daher gilt im Interesse der Wildtiere: Hunde an die Leine!
Aber auch in den Bergwäldern geht es jetzt so richtig rund: Die Auer- und Birkhahnen vollführen ihr Liebesspiel, die Balz. Nur wenige kennen diese Tiere überhaupt, zu Gesicht bekommen sie noch weniger. Wichtig für diese Tiere ist, dass dies auch so bleibt, denn gerade die Raufußhühner, wie sie in der Weidmannsprache genannt werden, brauchen vor allem eines: Ruhe!
Die Hühnervögel sind ohnehin mit einer Vielzahl an Problemen konfrontiert: Bergwälder wachsen aufgrund des Klimawandels immer dichter zu und die letzten Teilpopulationen verinseln zusehends. Der genetische Austausch wird damit erschwert bzw. unterbunden. Zusätzlich dringen Freizeitsportler mit Fahrrädern, Tourenskiern oder auch zu Fuß in die Wohnungen der Tiere ein. Diese flüchten und verbrauchen dabei Unmengen an Energie. Vor allem in den Wintermonaten und jetzt im ausgehenden Winter kann dies den Tod dieser seltenen Vögel bedeuten.
Respektieren wir die Ruhebedürfnisse unserer Wildtiere in ihren wenigen, übrig gebliebenen Rückzugsräumen!