Anrainerverpflichtung bei Schnee und Eis
Die Marktgemeinde weist auf die gesetzliche Anrainerverpflichtung hin: Diese betrifft insbesondere die Schneeräumung, Streuung bzw. Reinigung der Gehsteige und Gehwege sowie die Beseitigung von Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern.
Bei Privatstraßen ist der jeweilige Grundeigentümer und bei Interessentenstraßen sind Weggenossenschaft bzw. Grundeigentümer zur Räumung und Streuung der Straße verpflichtet. Sie haften dafür, auch wenn die Marktgemeinde dort als Service räumt. Priorität bei der Räumung haben die Straßen der Buslinien.
Bitte rüsten Sie Ihr Fahrzeug den winterlichen Verhältnissen entsprechend aus und passen Sie Ihre Fahrweise an. Einige Zentimeter Schnee sind auf Grund der Winterreifenpflicht zumutbar!