Fischereirechte zu verpachten
Im Zuge der öffentlichen Versteigerung am 1. Juli 2021 konnten die Fischereirechte nachfolgender Abschnitte mangels Interesse bzw. Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen nicht vergeben werden.
Interessenten haben daher weiterhin die Möglichkeit, die Fischereirechte in den angeführten Abschnitten zum erforderlichen Mindestgebot für die Dauer von 10 Jahren zu erwerben:
– Abschnitt 4: Pacht € 250,00 jährlich, indexangepasst
Saifen vom Mausbachauslauf unterhalb des Fußballplatzes bis zur Gegenschwelle des Tosbeckens der Sohlstufe auf Höhe des Hoffeldbrunnens
– Abschnitt 5: Pacht € 200,00 jährlich, indexangepasst
Saifen von der Gegenschwelle des Tosbeckens der Sohlstufe auf Höhe des Hoffeldbrunnens bis zur Hintereggbrücke (Annahof)
– Abschnitt 8: Pacht € 90,00 jährlich, indexangepasst
Dürre Saifen – vom Ursprung bis zur Einmündung in die Saifen
Voraussetzung für die Vergabe ist der gem. § 2 Abs. 3 Steiermärkisches Fischereigesetz 2000, i.d.g.F., erforderliche Besitz einer Fischerkarte gem. § 9 leg. cit. für die Dauer von zumindest drei Jahren.
Angebote können schriftlich an die Marktgemeinde Pöllau, Hauptplatz 3, 8225 Pöllau per Post oder per E-Mail an gde@poellau.gv.at unter Nennung des Abschnittes gerichtet werden.
Rückfragen: Sandra Putz, Referat Infrastruktur, Tel. Nr. 03335/2038-600, sandra.putz@poellau.gv.at