Geplantes Bauvorhaben in seiner Gesamtheit betrachten
Bei Neubauten an die Zukunft denken:
Wenn jemand ein neues Objekt auf einer unbebauten Flächen errichten möchte, sollte er schon bei der Planung folgende wesentlichen Sachverhalte mitberücksichtigen:
• Ausrichtung optimieren (Wohnbereich nach Süden, Zufahrt, Lärm, Nachbarobjekte, Beschattungen, etc.)
• Zufahrt in Einreichprojekt entsprechend ersichtlich machen (Einfahrtstrompete ohne Sichtbehinderung, max. 5 % Neigung, Einfahrtstore außerhalb des 5-M-Bauverbotsbereich, etc.)
• geplante Einfriedungen oder Böschungsmauern (Sicht- oder Lärmschutz) im Einreichprojekt darstellen
• künftige Zubauten (z.B. 2. Wohneinheit, weitere KFZ-Abstellplätze, Überdachungen, etc.) räumlich einplanen. Es kommt immer wieder vor, dass spätere Zubauten aufgrund gesetzlicher Mindestabstände schwer bis gar nicht möglich sind. Bei 2-3 Generationen muss man mit 4-8 KFZ-Abstellflächen rechnen.
• Sämtliche Infrastrukturleitungen (Wasser, Kanal, Strom, Post, Fernwärme, etc.) im Einreichprojekt darstellen
• behindertengerechte Lösungen anstreben bzw. zumindest bautechnisch vorbereiten (Türbreiten, Behinderten-WC, Stufenvermeidung, etc.)
• absturzgefährliche Stellen vermeiden oder sichern
• funktionierende Oberflächenwasserentsorgung planen und errichten. Nachträgliche Einbauten sind teuer und schwieriger zu lösen.
• Geländeveränderungen (Abgrabungen oder Aufschüttungen) darstellen
Bei Um- und Zubauten an den Bestand denken:
• Gibt es neben dem geplanten Um- oder Zubau weitere bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen, welche bis dato nicht bewilligt wurden? Diese können kostengünstig in die Einreichunterlagen miteingearbeitet werden.
Wenn im Rahmen der Projektprüfung oder bei der Bauverhandlungen „Schwarzbauten“ festgestellt werden, ist die Baubehörde gesetzlich verpflichtet, einen Beseitigungsauftrag bescheidmäßig vorzuschreiben.
• Gibt es für sämtliche Bauvorhaben seit dem Jahr 1969 die gesetzlich vorgeschriebenen Benützungsbewilligungen? Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann gleichzeitig mit der Bauverhandlung eine kostengünstigere Endbeschau durchgeführt werden.
Wenn im Rahmen der Projektprüfung festgestellt wird, dass eine Benützungsbewilligung nicht vorhanden ist, ist die Baubehörde gesetzlich verpflichtet, ein Benützungsverbot bescheidmäßig auszusprechen.
Ein kompetenter Planer wird diese Punkte schon im Vorfeld prüfen und entsprechend berücksichtigen. Eine ausgereifte Planung erspart bewilligungspflichtige und teure Abänderungen in der Bauphase und garantiert eine optimale Benutzbarkeit des Objektes.
Weitere Infos erhalten Sie gerne von den Mitarbeitern des Bauamtes der Marktgemeindeamtes Pöllau.