Bauen im Grünen
Nach unserem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz soll die Wohnbebauung grundsätzlich im gewidmeten Bauland stattfinden. Außerhalb dieses Baulandes – sprich Freiland – sind nur wenige Ausnahmen möglich:
– land- und forstwirtschaftliche Nutzung (aufrechte Landwirtschaft im Sinne des ROG)
– Um- und Zubau bestehender rechtmäßiger baulicher Anlagen (max. Verdoppelung)
– Nutzungsänderungen im Rahmen der Verdoppelung
– Generell unter Beachtung der Vorgaben der Baubezirksleitung Oststeiermark (Landschaftsschutz)
Im landwirtschaftlichen Bereich ist der aufrechte Betrieb eine Grundvoraussetzung für die positive Beurteilung. Sollte ein Betrieb eine Reduktion oder gar Stilllegung seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit planen, möge er sich rechtzeitig im Bauamt über den baurechtlichen Bestand seiner Liegenschaft informieren.
Nach der Stilllegung kann der notwendige Bedarf für bestimmte Baulichkeiten nicht mehr belegt werden und bestimmte Bauvorhaben können dann auch nicht mehr bewilligt werden.
Kommen Sie ins Bauamt und informieren Sie sich über die Möglichkeiten zur Sicherung des baurechtlichen Bestandes.