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Amtstafel

Genaue Bestimmungen für Osterfeuer

Für das Entfachen von Brauchtumsfeuern bestehen nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes strenge zeitliche Einschränkungen. Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:

  • Osterfeuer am Karsamstag (30. März 2024): Das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig.
  • Sonnwendfeuer (21. Juni 2024): Da der 21. Juni auf einen Freitag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nachfolgenden Samstag, dem 22. Juni 2024, zulässig.

Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. In jedem Fall muss bereits länger gelagertes Material umgelagert werden, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!

Vorsicht:

Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.

Sicherheitsvorkehrungen:

  • – Es dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden.
  • – Löschhilfsmittel sind bereit zu halten.
  • – Bei Beendigung ist das Feuer zu löschen bzw. zu beaufsichtigen.
  • – Mindestabstandsregelungen:
    • 100 m von Energieversorgungsanlagen
      50 m von Gebäuden
      50 m von öffentlichen Verkehrsflächen
      40 m von Bäumen, Hecken, Büschen

Für Rückfragen stehen Ihnen die Umwelt- und Abfallberater des AWV Hartberg gerne zu Verfügung: Tel. 03332 / 65456

Bedarfserhebung: Tagesmütter in Gemeinderäumlichkeiten für Pöllauer Kinder

Die Marktgemeinde bietet zurzeit 1 Kinderkrippengruppe, 7 Kindergartengruppen, Nachmittagsbetreuung für Volks- und Mittelschüler in der VS Grazerstraße sowie Sommerbetreuung für Krippe, Kindergarten und Pflichtschule.

Aufgrund einer Gesetzesnovellierung können Gemeinden eine Betreuung durch Tageseltern in gemeindeeigenen Räumlichkeiten anbieten. In Pöllau eignet sich dafür das ehemalige Gemeindeamt Rabenwald mit maximal zwei Gruppen sowie das Gärtnerhaus im Schlosspark mit maximal einer Gruppe. Insgesamt könnten somit 3 Tagesmütter beschäftigt werden, die jeweils bis zu 4 Kinder gleichzeitig im Alter von 0 bis zum Ende der Schulpflicht betreuen dürfen. Geplant ist diese Form der Betreuung für Kinder mit Hauptwohnsitz Pöllau ab Herbst, vorbehaltlich des dafür erforderlichen Gemeinderatsbeschlusses.

Um den Bedarf zu erheben, bitten wir interessierte Pöllauer Eltern, bis spätestens 19.4.2024 den nachstehenden Fragebogen auszufüllen und per Post, Mail oder persönlich zu übermitteln:

Marktgemeinde Pöllau
Hauptplatz 3
8225 Pöllau
gde@poellau.gv.at

Hundekot ordungsgemäß entsorgen

Die Verschmutzung der öffentlichen Plätze, Gehsteige, Gehwege und privaten Flächen durch Hundekot ist ein Ärgernis. Nicht selten sind auch Wiesen und Felder, die für die Futtergewinnung vorgesehen sind, durch Hundekot verschmutzt. Das ist aber nicht nur optisch störend, sondern auch aus gesundheitlichen Gründen für landwirtschaftliche Nutztiere sehr bedenklich und gefährlich.

Die Besitzer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass der Hundekot ordnungsgemäß entsorgt wird. Sie haben auch die Möglichkeit, Hundekotsackerl bei den an öffentlichen Stellen aufgestellten Spendern zu entnehmen. Entsorgen Sie die Sackerl bitte ordnungsgemäß im Restmüll.

„Umstellung auf grüne Energie“ zuerst mit dem Bauamt abklären

Aufgrund der Förderoffensiven von Bund und Land und der PV-Steuerbefreiung überlegen sehr viele GemeindebürgerInnen den Umstieg oder Einstieg auf „grüne Energie“. Neben den wirtschaftlichen Überlegungen müssen auch baurechtliche Vorgaben erfüllt werden.

Damit die Planung nicht in die „falsche Richtung“ geht, möchten wir alle Interessenten einladen,vorab im Bauamt Ihre geplanten Vorhaben bekanntzugeben, damit im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgespräches wichtige Informationen ausgetauscht werden können. Dies betrifft v.a.

  • Installation oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
  • Installation oder Erweiterung von stationären Batterien (Akkus)
  • Heizungstausch
  • Wärmepumpe
  • Erdwärme
  • Fenstertausch
  • Fassadendämmung
  • Umfassende Sanierung
  • etc.

Für Auskünfte zu den umfangreichen Bundes- und Landesförderungen steht unser Energieberater, Herr DI Matthias Primas unter der Tel.Nr. 0681 818 513 93 gerne zur Verfügung. Die fachlich hochwertigen Beratungsgespräche sind zwar kostenpflichtig, werden aber vom Land Steiermark bezuschusst bzw. im Falle von Umsetzungsmaßnahmen zur Gänze rückerstattet.

Die Online-Antragstellung kann grundsätzlich durch den Antragsteller selber erfolgen. Ansonsten steht u.a. die Energieberatungsstelle Innovationszentrum W.E.I.Z., Franz-Pichler-Straße 30, 8160 Weiz unter der Tel.Nr. 0664 60931 188 nach tel. Voranmeldung zur Verfügung. Je nach Umfang der Förderanträge werden dafür zwischen € 150,- bis 400,- verrechnet.