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Amtstafel

20.2.: Teilsperre der Hinterbrühl

Spaziergänger und Sportler aufgepasst! Am kommenden Dienstag, dem 20. Februar 2024, muss der Weg durch die Hinterbrühl im Bereich von der Brücke bis zur Grillstation ganztägig gesperrt werden. Der Grund sind Holzschlägerungsarbeiten.
Es ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt, den Bereich in diesem Zeitraum zu betreten!

Altkleidersammlung im ASZ

Irgendwann kommt auch für das „beste Stückchen“, sei es ein lieb gewordener Pullover, eine schöne Bluse oder gar die Lieblingsjacke der Augenblick, an dem sie sich von ihm trennen. Es wird zur Altkleidung.

Gesammelt wird tragfähige Bekleidung und Schuhe

Gesammelt werden: Damen-, Herren- und Kinderbekleidung im sauberen Zustand, Tisch-, Bett- und Haushaltswäsche, Gürtel und Taschen, tragfähige und saubere Schuhe paarweise zusammengebunden. Bitte geben Sie Ihre Altkleider in durchsichtigen Säcken verpackt zu den bekannten Öffnungszeiten im Altstoffsammelzentrum (ASZ) ab.

Nicht zur Altkleidersammlung gehören: Teppiche, Lumpen, Kinderspielzeug, Polster und Decken mit Federnfüllung, Schneidereiabfälle und verschmutzte oder nasse Kleidung.

Wo bekomme ich Altkleidersäcke?

Säcke zum Sammeln können im Marktgemeindeamt und im ASZ abgeholt werden.

Was passiert mit den Altkleidern?

Altkleider und Schuhe werden an Sortierbetriebe geliefert und in bis zu 70 verschiedene Fraktionen sortiert (nach Farbe, Größe, Damen-, Herren-, Kinderkleidung, Winter- und Sommerware etc.). Die Top-Qualität wird nach der Sortierung in inländischen Second-Hand-Läden verkauft, Ware guter und mittlerer Qualität geht nach Osteuropa und in den außereuropäischen Raum. Durch die sinnvolle Verwertung werden die gesammelten Altkleider als Wirtschaftsgut und als Rohstoff auf einen guten Weg gebracht. Die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Altkleidern entlastet die Restmülltonne, stärkt die Kreislaufwirtschaft und schafft nicht zuletzt Arbeitsplätze im Bezirk.

Danke für Ihren Beitrag zur getrennten Sammlung!

Für nähere Informationen stehen Ihnen die Gemeindemitarbeiter und die Umwelt – und Abfallberater des Abfallwirtschaftsverbandes Hartberg unter Tel. 03332/65456 gerne zur Verfügung.

Brauchtumsfeuer – worauf ist 2024 zu achten?

Für das Entfachen von Brauchtumsfeuern bestehen nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes strenge zeitliche Einschränkungen. Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:

  • Osterfeuer am Karsamstag (30. März 2024): Das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig.
  • Sonnwendfeuer (21. Juni 2024): Da der 21. Juni auf einen Freitag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nachfolgenden Samstag, dem 22. Juni 2024, zulässig.

Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. In jedem Fall muss bereits länger gelagertes Material umgelagert werden, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!

Vorsicht:

Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.

Sicherheitsvorkehrungen:

  • – Es dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden.
  • – Löschhilfsmittel sind bereit zu halten.
  • – Bei Beendigung ist das Feuer zu löschen bzw. zu beaufsichtigen.
  • – Mindestabstandsregelungen:
    • 100 m von Energieversorgungsanlagen
      50 m von Gebäuden
      50 m von öffentlichen Verkehrsflächen
      40 m von Bäumen, Hecken, Büschen

Für Rückfragen stehen Ihnen die Umwelt- und Abfallberater des AWV Hartberg gerne zu Verfügung: Tel. 03332 / 65456

Heizkostenzuschuss noch bis 29. Februar 2024 beantragen

Seit 2. Oktober 2023 können anspruchsberechtigte Pöllauerinnen und Pöllauer im Bürgerservice während der Amtsstunden Anträge für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark stellen. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf € 340,- für alle Heizungsanlagen. Diese finanzielle Unterstützung kann noch bis 29. Februar 2024 beantragt werden.

Mitzubringen sind alle Einkommensnachweise und etwaige Beihilfen der im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen! Beachten Sie die nachstehend angeführten Richtlinien für diesen einmaligen Kostenzuschuss:

 

PARTEIENVERKEHRSZEITEN DER MARKTGEMEINDE PÖLLAU
Montag: 8-12 Uhr, 13-17 Uhr
Dienstag: 8-12 Uhr
Donnerstag: 8-12 Uhr, 13-17 Uhr
Freitag: 8-12 Uhr