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Amtstafel

Jagdpacht: Holschuld der Grundbesitzer

Eigentümer von Grundstücken in der Marktgemeinde Pöllau haben in der Zeit von 2. April bis 10. Mai 2024 die Möglichkeit, die ihnen zustehende Jagdpacht während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt (Bürgerservice/Amtskassa) abzuholen. Es ist auch jährlich eine schriftliche Anforderung per Post oder E-Mail unter Angabe der Kontakt- und Kontodaten möglich: gde@poellau.gv.at

Bitte weisen Sie im Rahmen der Antragstellung Ihren aktuellen Grundbuchauszug vor. Aufgrund der gesetzlichen Lage ist die Jagdpacht eine Holschuld und darf daher nicht automatisch überwiesen werden.

Zu beachten! Die Frist für die Abholung endet nach sechs Wochen am 10. Mai 2024, 12 Uhr.

Gemeinschaftswerk über Pöllau

Ortschronist Gottfried Allmer arbeitet sich bereits durch die Archive von Markt und Land, es wird eifrig recherchiert und gesichtet: Wie bereits berichtet, plant die Marktgemeinde Pöllau eine Neuauflage der Ortschronik. Sie wird alle fünf Ortsverwaltungsteile umfassen und es werden auch neue historische Erkenntnisse und die Ergebnisse der Bodenradaruntersuchungen im Bereich des Schlosses einfließen.

Um die Geschichte des Marktes in all‘ seinen Facetten zu präsentieren, ist auch Ihre Mithilfe gefragt: Sind Sie im Besitz von Häuserabbildungen, die vor 1945 entstanden sind. Haben Sie Bilder von interessanten Ereignissen, egal welchen Jahres? Bitte stellen Sie uns Zeichnungen, Pläne und Fotos zur Verfügung, Abgabe im Bürgerservice. Alle Bilder werden nach der Digitalisierung retourniert!

Institutionen und Vereinen wird ebenfalls die Möglichkeit zur Mitarbeit an diesem großen Projekt der Marktgemeinde Pöllau gegeben: Sie sind aufgerufen, sich mit Mag. phil. Doris Gerngroß-Hirt von der Marktgemeinde Pöllau in Verbindung zu setzen, wenn sie sich in der neuen Ortschronik präsentieren wollen: medien@poellau.gv.at, Tel. (03335) 2038-403

Bildsäulen und Feldkreuze erhalten

Es gibt wieder eine Ausschreibung, über die die Restaurierung und Revitalisierung von Flur- und Kleindenkmälern (z. B. Bildstöcke, Pest- und Grenzsäulen, Feldkreuze und Sandsteinfiguren) unterstützt wird. Die „Ausschreibung für die Vergabe einer Sonderförderung zur Erhaltung von Flur- und Kleindenkmalen 2024-2025“ erfolgt durch das Land Steiermark, Abteilung 9. Die Ausschreibung richtet sich an Privatpersonen sowie Institutionen bzw. Körperschaften. Ansuchen können bis 20. April 2024 am Kulturportal eingereicht werden, Informationen online (www.kultur.steiermark.at) und unter Tel. 0316/877-3138 (Evelyn Kometter, Referat Kunst, Kulturelles Erbe und Volkskultur).

Osterfeuer – zeitliche Einschränkungen beachten

Zur Erinnerung! Für das Entfachen von Brauchtumsfeuern bestehen nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes strenge zeitliche Einschränkungen. Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:

  • Osterfeuer am Karsamstag (30. März 2024): Das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig.
  • Sonnwendfeuer (21. Juni 2024): Da der 21. Juni auf einen Freitag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nachfolgenden Samstag, dem 22. Juni 2024, zulässig.

Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. In jedem Fall muss bereits länger gelagertes Material umgelagert werden, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!

Vorsicht:

Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.

Sicherheitsvorkehrungen:

  • – Es dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden.
  • – Löschhilfsmittel sind bereit zu halten.
  • – Bei Beendigung ist das Feuer zu löschen bzw. zu beaufsichtigen.
  • – Mindestabstandsregelungen:
    • 100 m von Energieversorgungsanlagen
      50 m von Gebäuden
      50 m von öffentlichen Verkehrsflächen
      40 m von Bäumen, Hecken, Büschen

Für Rückfragen stehen Ihnen die Umwelt- und Abfallberater des AWV Hartberg gerne zu Verfügung: Tel. 03332 / 65456

Bedarfserhebung: Tagesmütter für Pöllauer Kinder

Die Marktgemeinde bietet zurzeit 1 Kinderkrippengruppe, 7 Kindergartengruppen, Nachmittagsbetreuung für Volks- und Mittelschüler in der VS Grazerstraße sowie Sommerbetreuung für Krippe, Kindergarten und Pflichtschule.

Aufgrund einer Gesetzesnovellierung können Gemeinden eine Betreuung durch Tageseltern in gemeindeeigenen Räumlichkeiten anbieten. In Pöllau eignet sich dafür das ehemalige Gemeindeamt Rabenwald mit maximal zwei Gruppen sowie das Gärtnerhaus im Schlosspark mit maximal einer Gruppe. Insgesamt könnten somit 3 Tagesmütter beschäftigt werden, die jeweils bis zu 4 Kinder gleichzeitig im Alter von 0 bis zum Ende der Schulpflicht betreuen dürfen. Geplant ist diese Form der Betreuung für Kinder mit Hauptwohnsitz Pöllau ab Herbst, vorbehaltlich des dafür erforderlichen Gemeinderatsbeschlusses.

Um den Bedarf zu erheben, bitten wir interessierte Pöllauer Eltern, bis spätestens 19.4.2024 den nachstehenden Fragebogen auszufüllen und per Post, Mail oder persönlich zu übermitteln:

Marktgemeinde Pöllau
Hauptplatz 3
8225 Pöllau
gde@poellau.gv.at

Forstschutzmaßnahmen

Voriges Jahr kam es im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld, vornehmlich in Höhenlagen von 800 m bis 1.100 m Seehöhe, zu beträchtlichen Schäden durch Nassschnee. Vor allem zu spät durchforstete Nadelholzbestände waren von dem Schadereignis besonders betroffen. Zur Vermeidung einer gefahrdrohenden Borkenkäfervermehrung ist dieses Schadholz unbedingt und möglichst rasch aufzuarbeiten. Weiters verweist das Forstfachreferat auf Entschädigungsansprüche nach dem Katastrophenfonds. Informationen im Forstfachreferat der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld: Tel. 03332/606-270