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Amtstafel

Auf zum Frühjahrsputz am 6.4.2024

Auch heuer wird der alljährliche steiermarkweite Frühjahrsputz durchgeführt. In allen Ortsteilen unserer Marktgemeinde findet der Aktionstag zum Müllsammeln diesmal am Samstag, dem 6. April 2024, statt. Gestartet wird zeitgleich um 13.30 Uhr. Bei Schlechtwetter gibt es keinen gemeinsamen Ersatztermin, gerne können Sie aber auch zu einem anderen Termin in Ihrer Umgebung achtlos weggeworfene Abfälle einsammeln. Die Organisation und die Einteilung erfolgen in allen Ortsteilen wie in den vergangenen Jahren:

OrtsteilTreffpunkt
· Pöllau:Freiluftklasse, Schlosspark
· Rabenwald:ehemaliges Gemeindeamt
· Saifen-Boden:ehemaliges Gemeindeamt
· Schönegg:ehemaliges Gemeindeamt
· Sonnhofen:Sportplatz bzw. Volksschule

Nähere Infos gibt es in der Marktgemeinde Pöllau bei Sandra Putz, Referat Infrastruktur: Tel. (03335) 2038 DW 600

Jagdpacht – Holschuld der Grundbesitzer

Eigentümer von Grundstücken in der Marktgemeinde Pöllau haben in der Zeit von 2. April bis 10. Mai 2024 die Möglichkeit, die ihnen zustehende Jagdpacht während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt (Bürgerservice/Amtskassa) abzuholen. Es ist auch jährlich eine schriftliche Anforderung per Post oder E-Mail unter Angabe der Kontakt- und Kontodaten möglich: gde@poellau.gv.at

Bitte weisen Sie im Rahmen der Antragstellung Ihren aktuellen Grundbuchauszug vor. Aufgrund der gesetzlichen Lage ist die Jagdpacht eine Holschuld und darf daher nicht automatisch überwiesen werden.

Zu beachten! Die Frist für die Abholung endet nach sechs Wochen am 10. Mai 2024, 12 Uhr.

Umstellung auf „grüne Energie“

Aufgrund der Förderoffensiven von Bund und Land und der Photovoltaik-Steuerbefreiung überlegen viele Menschen den Ein- oder Umstieg auf „grüne Energie“. Neben wirtschaftlichen Überlegungen müssen auch baurechtliche Vorgaben erfüllt werden.
Damit die Planung nicht in die falsche Richtung geht, laden wir alle Interessenten ein, vorab im Bauamt ihre geplanten Vorhaben bekanntzugeben, damit im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgespräches wichtige Informationen ausgetauscht werden können. Dies betrifft vor allem:

  • – Installation oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
  • – Installation oder Erweiterung von stationären Batterien (Akkus)
  • – Heizungstausch
  • – Wärmepumpe
  • – Erdwärme
  • – Fenstertausch
  • – Fassadendämmung
  • – Umfassende Sanierung …

Auskünfte zu Förderungen gibt gerne unser Energieberater DI Matthias Primas (Tel. 0681/81851393). Die Online-Antragstellung kann durch Antragsteller selbst erfolgen. Ansonsten unterstützen unter anderem

  • – Regionalenergie Steiermark (Voranmeldung: Tel. 03172/30321-0)
  • – Energieberatungsstelle Innovationszentrum W.E.I.Z. (Voranmeldung: Tel. 0664/60931188).

Je nach Umfang der Förderanträge werden dafür € 150,- bis € 400,- verrechnet.


Energieberatung mit DI Matthias Primas, MSc im Bauamt der Marktgemeinde Pöllau:
3.5., 2.8., 8.11.2024 (jeweils 8-12 Uhr).
Anmeldung: Tel. 0681/81851393, energieagentur-suedost.at

Josef-Stibor-Straße: Wasserabschaltung am Donnerstag

In großen Bereichen der Josef-Stibor-Straße muss die Ortswasserleitung kommenden Donnerstag, 21. März 2024, wegen Umschlussarbeiten abgeschaltet werden. Die Arbeiten dauern voraussichtlich von 8 bis 17 Uhr.

Nehmen Sie in dieser Zeit keine wasserverbrauchenden Geräte in Betrieb. Benötigtes Wasser sollte vorab als Reserve vorbereitet werden. Wir bitten um Verständnis und sind um ehestmögliche Beendigung der Arbeiten bemüht.

Genaue Bestimmungen für Osterfeuer

Für das Entfachen von Brauchtumsfeuern bestehen nach den Bestimmungen des Bundesluftreinhaltegesetzes strenge zeitliche Einschränkungen. Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:

  • Osterfeuer am Karsamstag (30. März 2024): Das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig.
  • Sonnwendfeuer (21. Juni 2024): Da der 21. Juni auf einen Freitag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nachfolgenden Samstag, dem 22. Juni 2024, zulässig.

Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. In jedem Fall muss bereits länger gelagertes Material umgelagert werden, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!

Vorsicht:

Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.

Sicherheitsvorkehrungen:

  • – Es dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden.
  • – Löschhilfsmittel sind bereit zu halten.
  • – Bei Beendigung ist das Feuer zu löschen bzw. zu beaufsichtigen.
  • – Mindestabstandsregelungen:
    • 100 m von Energieversorgungsanlagen
      50 m von Gebäuden
      50 m von öffentlichen Verkehrsflächen
      40 m von Bäumen, Hecken, Büschen

Für Rückfragen stehen Ihnen die Umwelt- und Abfallberater des AWV Hartberg gerne zu Verfügung: Tel. 03332 / 65456