Baukundmachung-Verhandlungen am 28.12.2023
BV Friedrich: Wohnhausumbau mit Nutzungsänderung |
BV Friedrich: Wohnhausumbau mit Nutzungsänderung |
Ab sofort können Sie auf unserer Homepage im Bereich Service den Müllkalender für das Jahr 2024 online abrufen. Nützen Sie den Müllkalender in der Pöllauer-Tal-App – mit praktischer Erinnerungsfunktion!
In den Amtlichen Nachrichten, die diese Woche per Post an alle Haushalte zugestellt werden, finden Sie den Müllkalender in gewohnter Weise auf der letzten Seite.
BV Pötz: Feststellungsverf. sowie Um- und Zubau beim best. Gebäude, Garagenzubau, etc. |
Mit dem neuen Blackout-Vorsorge-Folder der Naturpark-Gemeinden ist die Bevölkerung für den Ernstfall bestens informiert.
Der neue Blackout-Vorsorge-Folder für die Region Pöllauer Tal ist da! Mit der Aussendung an alle Haushalte bieten die Marktgemeinde Pöllau und die Gemeinde Pöllauberg den Bewohnerinnen und Bewohnern Auskunft zur Vorsorge und zum Selbstschutz an. Die enthaltenen Informationen helfen bei den Vorkehrungen und dienen während und nach einem Blackout als Wegweiser.
Mit weitreichenden Maßnahmen setzen die beiden Naturpark-Gemeinden, unterstützt vom Projekt KLAR! Naturpark Pöllauer Tal, gemeinsam seit mehreren Jahren wichtige Vorkehrungen für den Ernstfall.
Mit der Erstellung des Blackout-Vorsorge-Folder unter Einbindung lokaler Akteure, wie z. B. Freiwilliger Feuerwehr, Wasserversorger und Abwasserentsorger, ist ein weiterer Meilenstein gelungen. Er ist ab jetzt in der Region erhältlich, und steht auch als Webversion unter www.klima-naturpark-poellauertal.at zur Verfügung.
Das Projekt „KLAR! Naturpark Pöllauer Tal“ wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Programmes „Klimawandel-Anpassungsmodellregionen“ durchgeführt.
Die Marktgemeinde Pöllau lädt alle Seniorinnen und Senioren in ihren jeweiligen Ortsverwaltungsteilen zu Weihnachtsfeiern ein. Es ist keine Anmeldung erforderlich:
Die ID Austria löst die Handy-Signatur ab. Am 5. Dezember 2023 startet der reguläre Betrieb der ID Austria.
Was ist die ID Austria?
Mit der ID Austria können Sie Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachweisen. Ihre ID Austria (elektronische Identität) ist somit Ihr Schlüssel zu sicheren digitalen Services.
ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte. Sie kann im behördlichen Umfeld und in Zukunft auch darüber hinaus vielfältig genutzt werden. Mit Ihrer ID Austria können Sie sich weiterhin bei allen Services anmelden, die eine Anmeldung mit Handy-Signatur anbieten.
Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur?
Bei der ersten Anmeldung mit einer Handy-Signatur ab 5.12.2023 werden Nutzerinnen und Nutzer automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt.
Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der ID Austria?
Für Nutzerinnen und Nutzer einer ID Austria bedeutet das keine Änderung. Sie behalten alle Funktionen und ihre Anmeldedaten.
Wie funktioniert der Umstieg?
Der Umstieg auf ID Austria erfolgt in zwei Schritten:
Haben Sie noch keine ID Austria?
Für die Ausstellung einer ID Austria ist der Besuch einer Registrierungsbehörde notwendig. Für ausländische Staatsangehörige stehen folgende Registrierungsbehörden zur Verfügung. Alternativ kann eine ID Austria im Zuge der Ausstellung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises mitausgestellt werden.
Stufen der ID Austria
– ID Austria mit Basisfunktion
Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die Handy-Signatur kann jederzeit über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Dabei werden die Anmeldedaten und auch die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen. Beachten Sie, dass die Umstellung zur ID Austria mit Vollfunktion abzuschließen ist, bevor die Gültigkeit abläuft, andernfalls ist eine neuerliche Registrierung notwendig.
Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria mit Basisfunktion
– ID Austria mit Vollfunktion
Die Vollfunktion der ID Austria eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone und die EU-weite Anerkennung. Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. (Ausnahme: Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion besitzen, die behördlich registriert wurde, kann diese direkt mittels Online-Umstieg auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden). Dabei werden die Anmeldedaten und die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen, diese kann aber online unter „Meine ID Austria verwalten“ verlängert werden.
Signaturen mittels SMS-TAN werden in der Vollfunktion der ID Austria nicht mehr unterstützt.
Wenn Sie eine ID Austria mit Basisfunktion besitzen, schließen Sie die Registrierung ab, indem Sie auf die Vollfunktion der ID Austria aufwerten. Wurde Ihre Identität bereits behördlich festgestellt, können Sie die Aufwertung direkt in der App „Digitales Amt“ mittels Online-Prozess durchführen. Andernfalls ist das Aufsuchen einer Registrierungsbehörde nötig.
Wenn Sie einen neuen Reisepass oder Personalausweis bei der Behörde beantragen, wird Ihnen angeboten, den behördlichen Teil des ID Austria Registrierungsprozesses direkt durchzuführen. Sie können aber auch darauf verzichten. Eine Übersicht über alle Registrierungsmöglichkeiten finden Sie unter Registrierungsübersicht.
Tipp
Mit Ihrer ID Austria reicht ein einziger Anmeldevorgang aus, um zahlreiche behördliche Online-Services und Anwendungen nutzen zu können. Ihre Identität wird durch das ID Austria Service sichergestellt.
Digitale Ausweise
ID Austria ist die Basis zur digitalen Ausweisplattform und zahlreichen weiteren Anwendungen. Mithilfe der ID Austria können Ausweise wie z.B. der Führerschein am Smartphone vorgewiesen werden. Diese Einsatzmöglichkeit wird vorerst nur in Österreich bestehen.
Wichtig: Die ID Austria ersetzt kein Reisedokument bei einem Grenzübertritt.
Hilfe & Kontakt
Haben Sie Fragen rund um ID Austria oder brauchen Hilfe bei der Anmeldung bzw. Registrierung?
Kontaktieren Sie die Serviceline unter +43 1 71123 – 884466, erreichbar von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr bzw. per E-Mail an buergerservice.oegv@brz.gv.at.
Die Marktgemeinde weist auf die gesetzliche Anrainerverpflichtung hin: Diese betrifft insbesondere die Schneeräumung, Streuung bzw. Reinigung der Gehsteige und Gehwege sowie die Beseitigung von Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern.
Bei Privatstraßen ist der jeweilige Grundeigentümer und bei Interessentenstraßen sind Weggenossenschaft bzw. Grundeigentümer zur Räumung und Streuung der Straße verpflichtet. Sie haften dafür, auch wenn die Marktgemeinde dort als Service räumt. Priorität bei der Räumung haben die Straßen der Buslinien.
Bitte rüsten Sie Ihr Fahrzeug den winterlichen Verhältnissen entsprechend aus und passen Sie Ihre Fahrweise an. Einige Zentimeter Schnee sind auf Grund der Winterreifenpflicht zumutbar!