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Amtstafel

Abfuhrintervall für Restmüll

Im Zentrum von Pöllau (OVT Pöllau) gibt es wahlweise eine zweiwöchentliche, eine vierwöchentliche oder eine achtwöchentliche Restmüllabfuhr. Wer einen anderen Bedarf als sein derzeitiges Abfuhrintervall hat, kann dieses jährlich ändern lassen. Eine Meldung dafür ist ab sofort möglich.

Bitte beachten Sie: Der aktuelle Aufkleber Ihrer Mülltonne muss im Zeitraum von 19. Dezember 2022 bis einschließlich 10. Jänner 2023 – also vor der ersten Abfuhr im Jahr 2023 – während der Amtsstunden in der Finanzverwaltung ausgetauscht werden. Nur dann ist die korrekte Abholung gewährleistet.

Im gesamten Gemeindegebiet besteht auch die Möglichkeit, eine Biomüll-Tonne zu bestellen (Abfuhrintervall 1 einwöchentlich Sommer/zweiwöchentlich Winter; Abfuhrintervall 2 zweiwöchentlich Sommer/vierwöchentlich Winter).

Für Fragen steht die Finanzverwaltung zur Verfügung: Tel. (03335) 2038 DW 502

Achtung, Wasserabschaltung am Mittwoch

Aufgrund von Wartungsarbeiten kommt es morgen, 30. November 2022, zu zwei Abschaltungen der Ortswasserleitung:

  • Wieden und Wiedengürtel: ca. 8 bis 10 Uhr
    Feldgasse: ca. 14 bis 15 Uhr

Wir ersuchen Sie in dieser Zeit keine wasserverbrauchenden Geräte in Betrieb zu nehmen. Auch sollte vorab benötigtes Wasser als Reserve vorbereitet werden.

Sperre im Bereich Hafnergasse-Remigigasse ab 23.11.

Die Hafnergasse und die Remigigasse (von der Firma Kimmelmann bis zur Kreuzung Feldgasse) im Zentrum der Marktgemeinde sind ab 23. November bis voraussichtlich 5. Dezember 2022 aufgrund von Grabungsarbeiten gesperrt.

Eine Umleitung vor Ort ist eingerichtet, Anrainer werden von der bauausführenden Firma genauer informiert.

Ausreichend Luft für Feuerstätten

Jede Feuerstätte benötigt für eine optimale und wirtschaftliche Verbrennung ausreichend Luft (Verbrennungsluft). Die verbrauchte Luft verlässt im Abgas durch die Abgasanlage die Wohnung, und die notwendige Verbrennungsluft strömt durch Mauerritzen, Fenster- und Türschlitze nach. Der optimale und gefahrlose Abzug der Abgase ist somit gewährleistet (der sogenannte „Rauchfangzug“ ist möglich).

Gerade bei den heutigen modernen Bauweisen und Sanierungsmaßnahmen werden die Gebäudehüllen immer dichter (Wärmedämmung, dichte Fenster und Türen, Einbau von Rollläden, …). Dadurch funktioniert der natürliche Auftrieb der Abgasanalage nicht mehr, die Abgase bleiben im Fang „stehen“ oder strömen zurück. Ein weiterer Faktor ist, das Dunstabzugshauben, Bad- oder WC-Lüfter Luft absaugen und ein gefährlicher Unterdruck entsteht. Die Kraft der Gebläse zieht Rauchgase aus dem Kaminofen direkt in den Raum. Rauchgas- bzw. Kohlenmonoxidvergiftungen können die Folge sein. Das kann leider auch tödlich enden.

Auch nachträgliche Veränderungen am Gebäude können die Verbrennungsluftzuführung wesentlich verschlechtern:

  • Einbau oder Abdichtung neuer Türen und Fenster
  • Wärmedämmung der Außenwände
  • Einbau von Rollläden
  • Einbau von Dunstabzügen, Absaugventilatoren, kontrollierte Wohnraumlüftungen, Wärmepumpen, etc.

Der Rauchfangkehrer hat spezielle Messgeräte zum Messen dieser notwendigen Verbrennungsluftzufuhr und informiert über die optimalen Maßnahmen für den sicheren Betrieb der Feuerungsanlage.

Bei einem negativen Rauchfangbefund ist die Baubehörde zur Ausstellung eines Heizverbot-Bescheides verpflichtet. Erst nach Sanierung und positivem Rauchfangkehrerbefund ist eine Wiederinbetriebnahme der Heizanlage möglich.