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Amtstafel

Entfallene Kehrarbeiten sind nachzuholen

Wie Rauchfangkehrermeister Günther Stalzer informiert, wurden mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten gemäß Kehrordnung vorübergehend bis zum 13. April 2020 aufgrund der Coronavirus-Pandemie eingeschränkt (nur Notfall-Dienste). Ab 14. April konnten diese Tätigkeiten aufgrund eines entsprechenden Bescheids der Landesregierung wieder aufgenommen werden.

Die entfallenen Kehrarbeiten sind gemäß dieses Bescheids vollinhaltlich nachzuholen, d. h. die regelmäßigen Kehrtätigkeiten wurden lediglich aufgeschoben und sind im Jahr 2020 wie gewohnt durchzuführen. Die Mitarbeiter der Firma Stalzer sind angewiesen, die Arbeiten nach Maßgabe der geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften durchzuführen und wurden dementsprechend geschult. Auch Abgasmessungen, optische Überprüfungen, Dichtheitsprüfungen, Verbrennungsluftnachweise etc. können wieder durchgeführt werden.

Wer Sicherheitsbedenken hat, wird gebeten, sich telefonisch mit der Firma Stalzer in Verbindung zu setzen.

Kontakt
Firma Günther Stalzer, öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer
Görzgasse 142 | 8225 Pöllau
Tel. (03335) 2276 | gstalzer@htb.at
www.stalzer.info

Coronavirus: neue Notfall-Informationsplattform mit allen Infos

Aus dem Pöllauer Tal – für das Pöllauer Tal: App informiert ab sofort.

Auf Initiative der Privatstiftung Sparkasse Pöllau wurde eine Notfall-Informationsplattform für die Bewohner des Pöllauer Tales ins Leben gerufen. „Aus der bereits in Aufbau befindlichen PöllauerTal-App wurde kurzerhand unter Mithilfe der Firma Jolioo für die Corona-Krise eine Informationsplattform für unsere Mitmenschen gebaut“, erklärt Johannes Kielnhofer, Vorsitzender der Privatstiftung Sparkasse Pöllau.

Die Gemeinden und die Feuerwehr können mit Hilfe dieser Plattform eine neue Nachricht automatisch auf allen Kanälen wie SMS, E-Mail, App und Homepage verbreiten.

In den nächsten Wochen soll nun auch die PöllauerTal-App für alle Smartphone-Nutzer in den Stores verfügbar sein.

„Es freut uns, dass sich bereits so viele Einwohner in den ersten Stunden auf dieser Seite registriert haben und hoffen, dass sich noch viele registrieren werden. Somit können wir möglichst schnell wichtige Informationen in Umlauf bringen“, erklärt der Pöllauer Bürgermeister Johann Schirnhofer. Er ist wie der Pöllauberger Bürgermeister Gerald Klein froh darüber, dass es das neue System noch schneller ermöglicht, wichtige Informationen zu verteilen.

Mag. Mario Kogler, Geschäftsführer der Jolioo GmbH: „Unser Team hat in den letzten Tagen und auch Nächten alles darangesetzt, ein Gesamtpaket für das Pöllauer Tal zur Verfügung zu stellen. Gerne bieten wir dieses Service auch anderen Gemeinden kostenfrei an.“ Infos dazu unter www.jolioo.com/gemeindesam

Hier geht’s zur Anmeldung!

Türnummer als Adressezusatz

Mit der Baubewilligung zur Errichtung von neuen Wohneinheiten muss die Baubehörde diese an die Statistik Austria (Bauvorhabensmeldung an das Adress-, Gebäude und Wohnungsregister) melden. Sind in einem Gebäude mehrere Wohnungen vorhanden, müssen diese unterschiedlich gekennzeichnet werden, damit die künftige Wohnsitzanmeldung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Ebenso ist die Fertigstellungsmeldung (Benützungsbewilligung) vor der tatsächlichen Benützung der Wohneinheit elektronisch zu erfassen.

Die Standardunterscheidung dabei ist die Türnummer. Behörden, Zustelldienste, Navigationsdienste und Statistik haben damit korrekte und eindeutige Bezeichnungen, welche entsprechend be- und verarbeitet werden können.

Bei Neuanlage von weiteren Wohnungen erfolgt die Türnummernvergabe automatisch, bei bestehenden Mehrparteienhäusern, kann es im Rahmen der nachträglichen Bearbeitung zu Korrekturen kommen. Künftig wird daher in solchen Fällen die neue Türnummer als Adresszusatz aufscheinen.

In Zukunft ist es geplant, dass diese Daten vom Finanzamt als Grundlage für die Berechnung des Einheitswertes herangezogen werden. Somit ist eine aktuelle und korrekte Dateneingabe besonders wichtig.

Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie gerne ins Bauamt Pöllau kommen und mit dem zuständigen Mitarbeiter die Situation abklären.

Heizverbot bei mangelhaftem Rauchfangkehrerbefund

Mit der Steierm. Kehrordnung 2018 muss der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer mind. alle 10 Jahre die Abgasanlagen (Rauchfänge) auf Betriebsdichtheit prüfen, Heizungsanlagen mind. alle 2 Jahre.

Im Zuge solcher Überprüfungen werden immer wieder Mängel festgestellt, welche Leben und Gesundheit der Bewohner gefährden können. Wenn die Baubehörde Kenntnis von solchen Mängeln bei Abgasanlagen (Rauchfänge) oder Heizungsanlagen erlangt, hat sie als Sofortmaßnahme ein Benützungsverbot behördlich auszusprechen. Haben Sie daher bitte Verständnis, wenn bei einem mangelhaften Rauchfangkehrer-Befund automatisch der negative Bescheid der Behörde folgt.

Nach Sanierung des Mangels und positivem Rauchfangkehrerattest kann die Anlage wieder benützt werden. Die Vorteile eines dichten Rauchfanges:
• Verhinderung von gesundheitsschädlichem oder tödlichem Abgasaustritt in Wohnräume
• Verhinderung von Feuchteschäden
• Senkung der Brandgefahr insbesondere in Zwischendecken
• optimale Funktion (Zug) der Feuerstätte durch dichte Abgasanlagen

Für Fragen steht das Bauamt gerne zur Verfügung.

Coronavirus – wichtige Informationen des Gesundheitsministeriums

Das Gesundheitsministerium informiert wie folgt auf seiner Homepage:
Am 7. Jänner 2020 wurde in China, in der Region Wuhan, ein neuartiges Virus bestimmt. Die Welt-Gesundheits-Organisation WHO hat darüber informiert. Das Virus ist nun auch in Österreich angekommen.

Informieren und schützen

Die österreichischen Bürgerinnen und Bürger sollen gut informiert sein. So gibt das Gesundheits-Ministerium täglich auf seiner Internet-Seite bekannt:

– Wie viele Untersuchungen hat es bis jetzt gegeben?
– Wie viele Menschen sind wirklich am Corona-Virus erkrankt?

„Wir möchten die Menschen so gut wie möglich informieren und schützen. Die nächsten Wochen sind entscheidend dafür, wie sich die Lage mit dem Corona-Virus weiter entwickelt“, sagt Gesundheitsminister Rudolf Anschober.

Beratung per Hotline

Am Corona-Virus erkrankte Menschen sollen das Haus nicht verlassen, damit sie das Virus nicht weiter verbreiten. Die Symptome, also die Anzeichen für die Erkrankung, sind ähnlich wie bei einer Grippe:

– Fieber
– Husten
– Kurzatmigkeit
– andere Atembeschwerden

Es gibt Beratung per Telefon, damit erkrankte Menschen nicht das Haus verlassen müssen:

– Gesundheits-Telefon: Tel. 1450 | Der Anruf und die Beratung sind kostenlos.
– Hotline Corona-Virus: Tel. 0800 555 621 | an allen 7 Wochentagen, von 0 bis 24 Uhr

Expertinnen und Experten beantworten alle Fragen zum Corona-Virus. Zum Beispiel erklären sie, wie sich das Virus überträgt und wie man am besten eine Ansteckung verhindern kann. Oder was man tun muss, wenn man glaubt, dass man sich angesteckt hat.

Maßnahmen zur Vorbeugung

Die österreichische Regierung trifft laufend Maßnahmen, damit sich das Corona-Virus nicht weiter ausbreitet.

Wie können Sie sich schützen?

Reinigen Sie regelmäßig Ihre Hände gründlich mit Wasser und Seife oder mit Desinfektionsmittel, das Alkohol enthält.
Gründliches Händewaschen heißt: mindestens 20 Sekunden. Tipp: 20 Sekunden sind ungefähr 4-6 tiefe Atemzüge. Sie können auch die 20 Sekunden mitzählen.
Greifen Sie sich nicht mit ungewaschenen Händen in das Gesicht. Beim Husten oder Niesen bedecken Sie Mund und Nase mit einem Taschentuch, nicht mit den Händen. Werfen Sie danach gleich das Taschentuch weg und waschen Sie Ihre Hände.
– Vermeiden Sie den Kontakt zu kranken Menschen.
– Vermeiden Sie den Kontakt zu toten Tieren.
– Vermeiden Sie auch den Kontakt zu lebendigen Wildtieren.
– Essen Sie keine rohen Tierprodukte.
– Essen Sie keine Tierprodukte, die nicht ganz gar gekocht sind.
– Wenn Sie Symptome wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden haben, lassen Sie sich bitte medizinisch untersuchen. Verlassen Sie aber bitte nicht das Haus. Rufen Sie lieber das Gesundheits-Telefon 1450 oder die Hotline Corona-Virus 0800 555 621 an oder Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

Überblick und Information

Aktuelle Informationen finden Sie täglich auf der Seite des Sozial- und Gesundheitsministeriums: www.sozialministerium.at

Gesundheitsberatung am Telefon: Gesundheitstelefon 1450
Infoline Corona-Virus: Tel. 0800 555 621

Das Gesundheitsministerium hat auf seiner Homepage neben allen aktuellen Informationen zum Corona-Virus auch zahlreicher Verlinkungen zu nationalen, europäischen und internationalen Organisationen gesammelt: www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Neuartiges-Coronavirus.html

Das Außenministerium hat auf seiner Homepage eine aktuelle Liste von Reisewarnungen veröffentlicht, auf der jene Länder angeführt sind, in die derzeit nicht gereist werden sollte: www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen

Das Bildungsministerium hat auf seiner Homepage Informationen für Schulen und Universitäten gesammelt: www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Informationspflicht/corona.html

Auch die „Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit“ (AGES) veröffentlicht auf ihrer Homepage ständig aktualisierte Informationen rund um das Corona-Virus: www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus

Einzelheiten über das Corona-Virus

Es gibt verschiedene Corona-Viren. Corona-Viren können leichte Erkältungen, aber auch schwere Lungenentzündungen verursachen. Sie können zwischen Tieren und Menschen übertragen werden. Die Abkürzung für Corona-Viren ist: CoV
Am häufigsten steckt man sich von Mensch zu Mensch an. Speichel und andere Körperflüssigkeiten, zum Beispiel auch Blut, können das Virus übertragen. Aber auch die Atmung kann zur Weiterverbreitung der Lungenkrankheit beitragen. Es gibt noch keinen Impfstoff. Daher kann man derzeit nur die Symptome behandeln, also zum Beispiel den Husten oder das Fieber. Betroffene Personen können dadurch geheilt werden, dass ihre Krankheitsbeschwerden gelindert werden. Zum Beispiel mit Medikamenten, die das Fieber senken.

Das neue Corona-Virus

Seit dem 31. Dezember 2019 haben die chinesischen Gesundheitsbehörden immer mehr Fälle von Lungenentzündung gemeldet. Laut der Welt-Gesundheits-Organisation WHO wurde am 7. Jänner 2020 ein neuartiges Corona-Virus entdeckt und bestimmt.
Ende Jänner hat das Notfall-Komitee der WHO wieder beraten und dann den internationalen Gesundheits-Notstand ausgerufen. Das bedeutet, dass die Länder gemeinsam handeln müssen, damit die Ausbreitung der Krankheit eingeschränkt wird. Nun arbeiten Expertinnen und Experten aus allen Ländern zusammen, damit die Menschen weltweit so gut wie möglich geschützt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltlicher Stand: 09.03.2020 | Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Neue SILC-Erhebung

Wie lebt Österreich?

Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag Statistiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild der österreichischen Wirtschaft und Gesellschaft zeichnen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird derzeit die Erhebung SILC (Statistics on Income and Living Conditions/Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen) durchgeführt. Diese Statistik ist die Basis für viele sozialpolitische Entscheidungen.

Nach einem Zufallsprinzip werden aus dem Melderegister jedes Jahr Haushalte in ganz Österreich für die Befragung ausgewählt, es besteht jedoch keine gesetzliche Auskunftspflicht. Diese Haushalte werden durch einen Ankündigungsbrief informiert und eine Erhebungsperson wird im Zeitraum März bis Juli 2020 mit den Haushalten Kontakt aufnehmen, um einen Termin für die Befragung zu vereinbaren. Diese Personen können sich entsprechend ausweisen. Jeder ausgewählte Haushalt wird in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt, um auch Veränderungen in den Lebensbedingungen zu erfassen. Die Angaben unterliegen der statistischen Geheimhaltung und dem Datenschutz.

Informationen zu SILC gibt es bei der Statistik Austria: Tel. 01 711 28 8338, silc@statistik.gv.atwww.statistik.at/silcinfo

Blick in die Statistik von 2019

Mit Stand 31.12.2019 waren in der Marktgemeinde Pöllau 6.256 Personen gemeldet, davon 5.938 Hauptwohnsitze und 318 Nebenwohnsitze. Das Durchschnittsalter der Frauen lag 2019 bei 47,2, das der Männer bei 44,6 Jahren. Die Lebenswartung der Frauen war bei durchschnittlich 82,7 Jahren, die der Männer bei 77,4 Jahren. 2019 gab es in der Marktgemeinde Pöllau 125 Anmeldungen, 193 Abmeldungen, 44 Geburten und 63 Sterbefälle. Im Vergleich zum Jahr 2018 ergibt sich ein Abgang von 87 Personen.