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Amtstafel

Benützungsverbot, wenn Fertigstellungsanzeige fehlt

Gem. Stmk. Baugesetz hat der Bauherr vor Benützung der neuen baulichen Anlage die Fertigstellungsanzeige mit den notwendigen Unterlagen vorzulegen. Das wurde bis 2015 teilweise sträflich vernachlässigt.

Wenn die Baubehörde davon Kenntnis erlangt (z.B. im Rahmen von Neueinreichungen oder Fertigstellung von offenen Bauakten), ist sie verpflichtet, den Bauherren zur Vorlage der Fertigstellungsanzeige aufzufordern. Werden die notwendigen Unterlagen nicht vorgelegt, ist ein Benützungsverbot bescheidmäßig auszusprechen.

Bitte kontrollieren Sie Ihre baurechtlichen Unterlagen dahingehend. Im Zweifelsfalle erhalten Sie im Bauamt die notwendigen Informationen.

Baurechtliche Sicherheit vor Übergabe oder Verkauf

Es kommt immer wieder vor, dass die Übernehmer oder Käufer von Häusern und Höfen im Nachhinein erfahren, dass Bau- und/oder Benützungsbewilligungen fehlen. Die nachträgliche Bewilligung ist für den neuen Eigentümer meist schwieriger zu erlangen, als für den Bauherren selber (kein Bezug zum Bauführer, fehlende Kenntnisse über die zeitliche Ausführung von Bauabschnitten, etc.).
Das ist dann sehr ernüchternd für den neuen Besitzer und kann im Streitfall eine Rückabwicklung des Vertrages bewirken.

Jeder Liegenschaftseigentümer sollte über seinen baurechtlichen Bestand Kenntnis haben. Sofern das nicht eindeutig der Fall ist, kann man gerne ins Bauamt kommen und in die aufliegenden Unterlagen Einsicht nehmen. Im Rahmen einer umfangreichen und kostenlosen Beratung wird zu den vorliegenden Bauakten Auskunft gegeben.

Wenn Bau- oder Benützungsbewilligungen fehlen, wird vom zuständigen Bauamtsmitarbeiter der einfachste Weg zur Erlangung der notwendigen Bewilligungen mit entsprechenden Info-Blättern vermittelt.

Erst wenn baurechtlich alles in Ordnung ist, soll man die Liegenschaft mit gutem Gewissen an seine Nachkommen bzw. Käufer weitergeben.

Auch der Käufer einer Liegenschaft soll sich vor der Unterschrift am Kaufvertrag ein Bild über die vorhandenen bzw. notwendigen Bewilligungen machen. Für die Einsichtnahme in die Bauakte ist allerdings die Zustimmung des Eigentümers notwendig.

Kommen Sie ins Bauamt und informieren Sie sich über die aufliegenden Unterlagen.

„Gesundheitstelefon“ ersetzt Bereitschaftsdienst

Das “Gesundheitstelefon” ersetzt seit 1. April 2019 den bisherigen Bereitschaftsdienste der örtlich ansässigen Ärzte. Erstauskunft und – wenn nötig – Weitervermittlung gibt es über das Gesundheitstelefon: Tel. 1450 (ohne Vorwahl aus allen Netzen)
Infos unter: www.1450.at

Das Gesundheitstelefon wurde mittlerweile in der Steiermark in jeder Region um Bereitschaftsordinationen an Wochenenden und Feiertagen mit Öffnungszeiten von 8 bis 11 Uhr ergänzt. Geöffnete Ordinationen (Montag bis Sonntag) können auf der Homepage www.ordinationen.st abgerufen werden. Dabei sind die jeweils geöffneten Ordinationen mit Angabe der Öffnungszeiten ersichtlich. Zur Erleichterung der Suche kann der jeweilige Standort vorab ausgewählt werden.
Diese Homepage wurde in Kooperation mit der steirischen Ärztekammer, der steirischen Gebietskrankenkasse, dem Gesundheitsfonds Steiermark und dem steirischen Roten Kreuz erstellt.

Reisezeit – Reisepasszeit

Die Urlaubszeit naht! Wenn Sie eine Reise buchen, empfiehlt sich auch gleich ein Blick in die Dokumentenmappe, um die Gültigkeit des Reisepasses zu überprüfen.

Reisepässe stellt die Bezirkshauptmannschaft aus, dafür sind folgende Unterlagen persönlich vorzulegen:

  • – bei Erstausstellung des Reisepasses bzw. nach Verlust des alten Reisepasses: aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate), Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Kindern unter 12 Jahren ist auch die Vorlage des Staatsbürgerschaftsnachweises eines Elternteiles möglich), eventuell bei Namensänderung: Heiratsurkunde bzw. Namensänderungsbescheid
  • – nach Gültigkeitsablauf des Reisepasses: aktuelles Passfoto, alter Reisepass, eventuell bei Namensänderung: Heiratsurkunde bzw. Namensänderungsbescheid

Weitere Informationen gibt’s in der Bürgerservicestelle der Bezirkshauptmannschaft.

Kontakt
Bürgerservicestelle: Montag bis Donnerstag 7 bis 15 Uhr, Freitag 7 bis 17 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Rochusplatz 2 | 8230 Hartberg
Tel. 03332 606

Rückschau auf das Jahr 2018

Im Rahmen der Weihnachtsfeier für Bedienstete, Gemeinderäte und Ehrenamtliche dankte Bürgermeister Johann Schirnhofer den 104 Teil- und Vollzeitbeschäftigten sowie den Ehrenamtlichen für ihren Einsatz. Besonders würdigte er das Engagement jener Mitarbeitenden, die 2018 ein Dienstjubiläum feierte. Applaus gab es für jene Bediensteten, die in die Pension verabschiedet wurden.

 

Dienstjubiläum feierten
10 Jahre: Elke Lang (Raumpflegerin)
15 Jahre: Thomas Hofstädter (Musikschullehrer), Mag. Katalin Kiss (Musikschullehrerin), Andrea Pfeifer (Raumpflegerin)
20 Jahre: MMag. Dietmar Hammerl (Musikschullehrer), Manuela Moosbacher (Kindergartenpädagogin), Bakk. Alexandra Pflanzl (Musikschullehrerin), Notburga Stelzer (Raumpflegerin)
25 Jahre: Friedrich Lang (Bauhofmitarbeiter), Andreas Paar (Bauhofmitarbeiter)
30 Jahre: Mag. Josef Rois, Musikschullehrer

Seit 2018 neu im Dienst der Marktgemeinde
Klaudia Brandner MA (Musikschulehrerin), Heide Doringer (Raumpflegerin), Johann Maierhofer (Bauhofmitarbeiter), Mag. Franz Posch (Musikschullehrer), Josef Rechberger (Verwaltungsbediensteter), Lukas Schweighofer (Verwaltungsbediensteter), Helga Trummer (Verwaltungsbedienstete)

2018 aus dem Dienst der Marktgemeinde ausgeschieden
Mag. Franz Ebner (Musikschullehrer), Erika Kernbichler (Raumpflegerin), Christina Krobath (Kindergärtnerin), Josef Letonia (Bauhofmitarbeiter), Corinna Retter (Kindergärtnerin), Anna Rechberger (Verwaltungsbedienstete)

Langjährige Bedienstete und verdiente „Neo-Pensionäre“ wurden vom Gemeindevorstand geehrt.

 

 

Neu in den Gemeindedienst eingetreten: Josef Rechberger (links) sowie – im Bild von rechts nach links – Heide Doringer, Lukas Schweighofer, Helga Trummer, Klaudia Brandner MA. Nicht am Bild mit dem Gemeindevorstand: Johann Maierhofer und Mag. Franz Posch

Blick in die Bevölkerungsstatistik von 2018

Mit Stand 31.12.2018 waren in der Marktgemeinde Pöllau 6.330 Personen (3.211 Frauen, 3.119 Männer) gemeldet. Davon 6.023 Hauptwohnsitze und 307 Nebenwohnsitze.

Das Durchschnittsalter der Frauen lag 2018 bei 46,88 Jahren, das der Männer bei 43,99. Die Lebenserwartung der Männer lag bei 77,9 Jahren, bei den Frauen bei 82,84 Jahren. Es gab 61 Geburten, 37 Sterbefälle, 126 Anmeldungen und 187 Abmeldungen. Somit ergibt sich ein Abgang von 37 Personen seit 31.12.2017. Die drei ältesten Bewohner der Marktgemeinde waren mit Stand 31.12.2018 drei Frauen mit 107 Jahren, 99 Jahren und 97 Jahren.

2019: Die „Flora“ jubiliert

Bereits zum 60. Mal geht dieses Jahr der Blumenschmuckwettbewerb „Die Flora“ in Szene. Wer beim Einzelbewerb mitmachen möchte, hat dazu bis 17. Juni 2019 Gelegenheit. Die Sieger des floralen Wettkampfs werden bei der Schlussveranstaltung am 5. September 2019 in der Grazer Stadthalle bekannt gegeben. Anmeldungen nimmt Marktgemeinde-Mitarbeiterin Beatrix Brunnader, Standort Schulplatz, bis 17. Juni 2019, 12 Uhr, entgegen: Tel. (03335) 2038 DW 800, beatrix.brunnader@poellau.gv.at

Infos: www.blumenland.at

Effizienteres Arbeiten durch Neuanschaffungen möglich

Mähsaison startet in Pöllau mit neuer Top-Ausrüstung.

Ab Mai 2019 wird ein John-Deere-6155r-Traktor samt einer funkelnagelneuen, topmodernen Dücker-Frontmähkombination im gesamten Gemeindegebiet im Einsatz sein. Diese wird ausschließlich von speziell geschulten Mitarbeitern des Bauhofes bedient werden. Die neue Ausrüstung ermöglicht eine automatische Anpassung an das Gelände. „Vorrangig werden mit dieser Technik die Randbereiche, also zwei bis vier Streifen, entlang der Straßen gemäht. Geplant sind je nach Bedarf zwei bis drei Schnitte in den Nahbereichen“, erläutert Gemeindekassier Jürgen Kröpfl die Vorzüge der neuen Gerätschaft und der geänderten Arbeitsorganisation. Die übrigen Böschungen werden dann mit den bestehenden Heckauslegemähwerken geschnitten.

Zusätzlich werden auch mit einer Spezialsäge Äste gekürzt, welche dann durch weitere Mitarbeiter entsorgt werden.

Für die neue Technik nimmt die Marktgemeinde einiges an Geld in die Hand, kostet doch der Traktor mit Spezialausstattungen wie Panoramadach und Vorderachsabstützung rund € 130.000. Dazu kommen noch rund € 100.000 für die Frontmähkombination. Diese Ausrüstung ermöglicht mit zwei bis drei Schnitten pro Saison eine höhere Leistung, wurde doch bisher teilweise pro Saison erstmals Ende Mai und im Juni gemäht.

Gemeindekassier Kröpfl stellt auch klar, dass künftig nicht zwingend die gewohnten Mitarbeiter in den einzelnen Ortsverwaltungsteilen mähen werden, sondern einzelne und speziell auf diese Gerätschaften eingeschulte Bedienstete: „In den Nahbereichen wird nach Möglichkeit drei Mal gemäht werden, größere Böschungen sollen hingegen je nach Bedarf ein bis zwei Mal geschnitten werden.“

Äste werden je nach Bedarf von größeren Trupps mit drei Mitarbeitern gekürzt. Bauern, die den Astschnitt als Hackgutmaterial haben möchten, können sich bei Bauhofleiter Siegfried Fuchs melden: Tel. 0664 1568622