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Amtstafel

Geplantes Bauvorhaben in seiner Gesamtheit betrachten

Bei Neubauten an die Zukunft denken:

Wenn jemand ein neues Objekt auf einer unbebauten Flächen errichten möchte, sollte er schon bei der Planung folgende wesentlichen Sachverhalte mitberücksichtigen:

• Ausrichtung optimieren (Wohnbereich nach Süden, Zufahrt, Lärm, Nachbarobjekte, Beschattungen, etc.)
• Zufahrt in Einreichprojekt entsprechend ersichtlich machen (Einfahrtstrompete ohne Sichtbehinderung, max. 5 % Neigung, Einfahrtstore außerhalb des 5-M-Bauverbotsbereich, etc.)
• geplante Einfriedungen oder Böschungsmauern (Sicht- oder Lärmschutz) im Einreichprojekt darstellen
• künftige Zubauten (z.B. 2. Wohneinheit, weitere KFZ-Abstellplätze, Überdachungen, etc.) räumlich einplanen. Es kommt immer wieder vor, dass spätere Zubauten aufgrund gesetzlicher Mindestabstände schwer bis gar nicht möglich sind. Bei 2-3 Generationen muss man mit 4-8 KFZ-Abstellflächen rechnen.
• Sämtliche Infrastrukturleitungen (Wasser, Kanal, Strom, Post, Fernwärme, etc.) im Einreichprojekt darstellen
• behindertengerechte Lösungen anstreben bzw. zumindest bautechnisch vorbereiten (Türbreiten, Behinderten-WC, Stufenvermeidung, etc.)
• absturzgefährliche Stellen vermeiden oder sichern
• funktionierende Oberflächenwasserentsorgung planen und errichten. Nachträgliche Einbauten sind teuer und schwieriger zu lösen.
• Geländeveränderungen (Abgrabungen oder Aufschüttungen) darstellen

Bei Um- und Zubauten an den Bestand denken:

• Gibt es neben dem geplanten Um- oder Zubau weitere bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen, welche bis dato nicht bewilligt wurden? Diese können kostengünstig in die Einreichunterlagen miteingearbeitet werden.
Wenn im Rahmen der Projektprüfung oder bei der Bauverhandlungen „Schwarzbauten“ festgestellt werden, ist die Baubehörde gesetzlich verpflichtet, einen Beseitigungsauftrag bescheidmäßig vorzuschreiben.

• Gibt es für sämtliche Bauvorhaben seit dem Jahr 1969 die gesetzlich vorgeschriebenen Benützungsbewilligungen? Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann gleichzeitig mit der Bauverhandlung eine kostengünstigere Endbeschau durchgeführt werden.
Wenn im Rahmen der Projektprüfung festgestellt wird, dass eine Benützungsbewilligung nicht vorhanden ist, ist die Baubehörde gesetzlich verpflichtet, ein Benützungsverbot bescheidmäßig auszusprechen.

Ein kompetenter Planer wird diese Punkte schon im Vorfeld prüfen und entsprechend berücksichtigen. Eine ausgereifte Planung erspart bewilligungspflichtige und teure Abänderungen in der Bauphase und garantiert eine optimale Benutzbarkeit des Objektes.

Weitere Infos erhalten Sie gerne von den Mitarbeitern des Bauamtes der Marktgemeindeamtes Pöllau.

Gelbe Säcke

Ab sofort ist für jeden Pöllauer Haushalt der Jahresvorrat an Gelben Säcken für 2019 erhältlich: Für Ein- bis Zweipersonenhaushalte gibt es eine Rolle und für Drei- und Mehr-Personen-Haushalte zwei Rollen Gelbe Säcke, kostenlos abzuholen in den ASZ-Sammelstellen, im Bürgerservice (Rathaus) und im Referat Infrastruktur (Standort Schulplatz). Geht der Jahresvorrat zur Neige, gibt’s die Gelben Säcke auch während des Kalenderjahres an den genannten Ausgabestellen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Öffnungszeiten.

Öffentliche Verkehrsmittel günstig nützen

Auch in diesem Winter gibt es wieder die steiermarkweite Aktion „Meine Luft-Reine Luft“. Sie zielt darauf ab, durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel an der Verbesserung unserer Luft mitzuwirken – denn jeder mit Bus und Bahn gefahrene Kilometer trägt zur Luftreinhaltung bei.

Wer auf „Öffis“ umsteigt, kann von folgendem Angebot profitieren:

Stundenkarte = Tageskarte: Wer an einem Freitag im Zeitraum Dezember 2018 bis Ende Februar 2019 eine beliebige Stundenkarte kauft, bekommt den restlichen Tag (bis 24 Uhr) für diese Tarifzonen dazu geschenkt. Als großes Plus gilt in der Vorweihnachtszeit von 10. bis 24. Dezember 2018 diese Aktion sogar an allen Tagen der Woche.

Diese Aktion gilt für alle 1- bis 6-Stunden-Karten zum vollen oder ermäßigten Preis und auch für alle 10-Zonen-Karten (Vollpreis und ermäßigt). Auch die Familienermäßigung kann angewendet werden. Fahrkarten können u. a. in allen Verkaufsstellen der Verbund Linie, in den Fahrzeugen, bei Mobil-Zentral, über die Ticketautomaten, über oebb.at und die ÖBB-Ticket-App gekauft werden.

Für nähere Informationen hier klicken.