„Pickerl“ für Zentralheizungen
Ab sofort müssen regelmäßig alle Zentralheizungen für Öl, Gas und feste Brennstoffe überprüft werden. Mit dem „Steiermärkischen Feueranlagengesetz“ wird die regelmäßige Überprüfung von Zentralheizungsanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Danach müssen alle Zentralheizungsanlagen für Öl, Gas und feste Brennstoffe wie Holz oder Kohle im Abstand von ein bis drei Jahren (je nach Leistung der Anlage und Brennstoff) überprüft werden. So soll der effiziente und umweltfreundliche Betrieb der Heizung sichergestellt werden.
Das Ergebnis der Überprüfung durch den Rauchfangkehrer oder den Prüfberechtigten fließt dann in die neue Heizungsdatenbank des Landes Steiermark ein. Kommt es zu keiner fristgerechten Prüfung der Anlage oder werden die Emissionsgrenzwerte überschritten, muss die Behörde im Extremfall – ähnlich wie bei der „Pickerlüberprüfung“ beim Auto – eine Stilllegung der Heizung anordnen.
Die Kosten für die Überprüfung liegen – je nach Brennstoff –zwischen € 39 und € 50, sie müssen vom Betreiber der Anlage übernommen werden.
Auch die regelmäßige Inspektion von Zentralheizungsanlagen, die mehr als 20 KW an Leistung haben, muss im Intervall von 4 bis 8 Jahren durchgeführt werden. Hier geht es um Effizienz, Dimensionierung der Anlage und den Dämmstandard des Gebäudes. Der Rauchfangkehrer muss auch hier die vorgegebenen Fristen überwachen und bietet, neben den gelisteten Sachverständigen, auch diese Inspektionen an.
Diese EU-Vorgabe ist umzusetzen, da Österreich bis 2030 den Schadstoffausstoß im Bereich Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr um 36 % reduzieren muss. Wenn also die Effizienz von Feuerungsanlagen in ganz Europa überprüft wird, dann wird sich über die nächsten Jahre ein bemerkbarer Umwelteffekt einstellen. Und das ist jedenfalls ein dringend notwendiger Schritt zur Erreichung der vereinbarten Klimaziele.