Sprengelfremder Schulbesuch
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anträge auf sprengelfremden Schulbesuch gemäß § 23 Abs. 2 Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz bis spätestens Ende Februar für das folgende Schuljahr zu stellen sind. Aus diesem Grund sind Anträge für einen sprengelfremden Schulbesuche für das Schuljahr 2025/2026 bis spätestens 28. Februar 2025 im Marktgemeindeamt einzubringen, da später gestellte Anträge von der Bildungsdirektion Steiermark nicht genehmigt werden können.