Skip to content Skip to left sidebar Skip to right sidebar Skip to footer

Tipps zum Hauskauf

Wenn Sie ein Haus in unserer wunderschönen Naturparkgemeinde Pöllau ankaufen wollen, beachten Sie bitte folgende Vorgangsweise:

1. Besuchen Sie uns im Bauamt und informieren Sie sich über das betreffende Wohnobjekt bzgl.
– Vorliegen aller baurechtlichen Bewilligungen und aller Benützungsbewilligungen
– Bekannte Belastungen (Servitute, Leitungsrechte, Lärm, Geruch, Oberflächenwasser, etc.)
– Flächenwidmungsplanausweisung oder Bebauungsplan bzgl. künftiger Um- und Zubauten
– bauliche und gestalterische Vorgaben bzgl. Landschaftsschutz oder Ortsbildschutz, etc.
– öffentliche Verkehrsanbindung, Infrastruktur, Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten;
Die Einsichtnahme in den Bauakt bedingt eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers.
2. Besorgen Sie sich einen Grundbuchsauszug. Dieser gibt Auskunft über Eigentumsverhältnisse, Servitutsrechte, Belastungen, Pfandrechte, etc.
3. Lassen Sie das Objekt von einem Gutachter oder Sachverständigen auf
– den angemessenen Wert
– Mängel und Sanierungsbedarf
– Um- und Zubaumöglichkeiten
– Standort bzw. Lage
– baurechtliche Abstände
beurteilen.
4. Reden Sie vorher mit den Nachbarn. Diese können wertvolle Informationen zu Ihrem geplanten künftigen Traumhaus liefern. Gibt es (nicht augenscheinliche) Gefährdungen durch Hochwasser, Rutschungen, Vermurungen, Lärm, Geruch, etc?
5. Besuchen Sie das Grundstück zu unterschiedlichen Tageszeiten und Wetterlagen und lassen Sie die Eindrücke auf sich wirken.
6. Lassen Sie sich die Grundgrenzpunkte vom Eigentümer und den Anrainern bestätigen oder lassen Sie die Grenzpunkte neu vermessen. Ideal ist die Eintragung in den Grenzkataster.
7. Rechts- und betriebsrelevante Unterlagen zum Objekt (Pläne, Verträge, Urkunden, Fotos, Betriebsanleitungen, Kontaktadressen, Betriebskostenabrechnungen, etc.) vom Vorbesitzer übergeben lassen.
8. Finanzierung für den Kaufpreis und die Nebenkosten (Makler, Notar, Grundbuch, Finanzamt, etc.) rechtzeitig absichern. Mindestens 30 % Eigenkapital und ein relativ sicherer Job sind Grundvoraussetzungen.
9. Erst wenn Sie sichergestellt haben, dass das Objekt noch immer Ihren Traumvorstellungen entspricht, beauftragen Sie einen befugten Vertragserrichter (Notar oder Rechtsanwalt) mit der Erstellung des Kaufvertrages. Im Vertrag selbst sind die Rechte und Pflichten als Käufer geregelt. Eine Inventarliste des übernommenen Mobiliars sowie der Maschinen und Geräte sollte dem Vertrag angeschlossen werden. Der Übergabezeitpunkt sollte unbedingt fixiert werden.
10. Mit der Unterschrift am Kaufvertrag sollten alle Unklarheiten beseitigt sein. Rückabwicklungen sind mühsam, langwierig – und vor allem teuer!
11. Anzahlungen oder Kaufbeträge sollen möglichst über ein Treuhandkonto erfolgen, sodass ein gesicherter Besitzübergang erfolgen kann.
12. Schließen Sie eine ausgewogene Bündelversicherung für die Zeit ab der Übergabe, um Elementarrisiken, Haftpflichten, Vandalismus, etc. einzuschränken.
Erst mit der grundbücherlichen Durchführung sind Sie bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft. Das kann allerdings 3-6 Monate dauern.

Lassen Sie sich Zeit – meist ist es eine Entscheidung für ein ganzes Leben.