Author: Peter Retter
Baukundmachung-Verhandlung am 21.02.2025
BV Schweighofer – Abbruch und Neubau Wirtschaftsgebäude, Flachsilos
Wasserrechtl. Verhandlung am 05.09.2024
RHV Pöllauer Tal – Änderung der bewilligten ARA Köppelreith (BA31)
Verlängerung der Totalsperre des Tavernenwegs (Prätis) bis Montag, 19.08.2024 16.00 Uhr
Totalsperre der Gemeindestraße „Tavernenweg“ im Bereich von Objekt Prätis 11 (Pöttler) bis Objekt Prätis 14 (Metallbau Grabenhofer Franz)
Straßenbezeichnung: Tavernenweg 602
Zeitraum: Montag, 12.8.2024, ab 7 Uhr, bis Montag, 19.08.2024 16.00 Uhr
Maßnahme: Aufgrund von Asphaltierungsarbeiten Totalsperre im Bereich des oben angeführten Bereichs der Gemeindestraße „Tavernenweg“
Zufahrt von Pöllau kommend bis zum Kreuzungsbereich „Tavernenweg“ und „Römerweg“, und von Vorau kommend bis Kreuzungsbereich „Tavernenweg“ und Steinpeterweg“ (ca. 1500 m nach Zissertaverne) möglich
Verantwortlicher Bauleiter: Ing. Josef Spielhofer, Tel. 0316/877 6840
Stellvertretender Bauleiter: Markus Vorraber, Mobil 0676/86666824


Sperre im Bereich Herrengasse – Lamberggasse
Sperre der Verbingungsgasse (Fußweg) Herrengasse – Lamberggasse, sowie der Sperre der Herrengasse, Grundstück Nr. 420/2, KG 64209 Pöllau, im Bereich beim Objekt Pöllau, Herrengasse 16, aufgrund Sanierungsarbeiten beim Objekt Pöllau, Herrengasse 16
Zeitraum: 19. bis 30. August 2024, werktags von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Verantwortlicher Bauleiter: BM Erwin Narrnhofer, Mobil 0664/516 88 11
Neue Regenwasserzisternen-Förderung vom Land
Das Land Steiermark vergibt heuer erstmals eine pauschale Förderung in Höhe von € 1.000,- für die Errichtung einer Regenwasserzisterne. Für heuer wurde für unsere Gemeinde € 25.000,- an Fördergeld reserviert. Folgende Voraussetzungen müssen eingehalten werden:
- Errichtungsjahr 2024 (Rechnungsdatum)
- mind. 5 m³ Inhalt in dichter Ausführung (keine Sickerwasserbehälter, beides muss auf der Rechnung nachvollziehbar sein)
- Vorlage Rechnung mit Zahlungsbeleg
- Fotodokumentation (2 Fotos)
- Baumeldung und Fördereinreichung im Bauamt (Anträge bis 15.10.2024 stellen)
Die Gemeindeförderung in Höhe von € 60,-/m³, max. jedoch € 200,- bleibt unverändert und wird gleichzeitig mitbeantragt.
Aussetzung der Gemeinde-PV-Förderung
Aufgrund der Bundes-Direktförderung von PV-Anlagen durch die Mehrwertsteuerbefreiung hat der Gemeinderat beschlossen, ab 01.05.2024 die Gemeindeförderung auszusetzen. Diese Aussetzung soll solange dauern, solange die Mehrwertsteuerbefreiung vom Bund gilt.
Alle bis zum 30.04.2024 gemeldeten oder bewilligten PV-Anlagen werden weiterhin gefördert.