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Author: Peter Retter

Verlängerung der Totalsperre des Tavernenwegs (Prätis) bis Montag, 19.08.2024 16.00 Uhr

Totalsperre der Gemeindestraße „Tavernenweg“ im Bereich von Objekt Prätis 11 (Pöttler) bis Objekt Prätis 14 (Metallbau Grabenhofer Franz)

Straßenbezeichnung: Tavernenweg 602

Zeitraum: Montag, 12.8.2024, ab 7 Uhr, bis Montag, 19.08.2024 16.00 Uhr

Maßnahme: Aufgrund von Asphaltierungsarbeiten Totalsperre im Bereich des oben angeführten Bereichs der Gemeindestraße „Tavernenweg“

Zufahrt von Pöllau kommend bis zum Kreuzungsbereich „Tavernenweg“ und „Römerweg“, und von Vorau kommend bis Kreuzungsbereich „Tavernenweg“ und Steinpeterweg“ (ca. 1500 m nach Zissertaverne) möglich

Verantwortlicher Bauleiter: Ing. Josef Spielhofer, Tel. 0316/877 6840

Stellvertretender Bauleiter: Markus Vorraber, Mobil 0676/86666824

Lageplan Totalsperre
Lageplan Umleitung

Sperre im Bereich Herrengasse – Lamberggasse

Sperre der Verbingungsgasse (Fußweg) Herrengasse – Lamberggasse, sowie der Sperre der Herrengasse, Grundstück Nr. 420/2, KG 64209 Pöllau, im Bereich beim Objekt Pöllau, Herrengasse 16, aufgrund Sanierungsarbeiten beim Objekt Pöllau, Herrengasse 16

Zeitraum: 19. bis 30. August 2024, werktags von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Verantwortlicher Bauleiter: BM Erwin Narrnhofer, Mobil 0664/516 88 11

Neue Regenwasserzisternen-Förderung vom Land

Das Land Steiermark vergibt heuer erstmals eine pauschale Förderung in Höhe von € 1.000,- für die Errichtung einer Regenwasserzisterne. Für heuer wurde für unsere Gemeinde € 25.000,- an Fördergeld reserviert. Folgende Voraussetzungen müssen eingehalten werden:

  1. Errichtungsjahr 2024 (Rechnungsdatum)
  2. mind. 5 m³ Inhalt in dichter Ausführung (keine Sickerwasserbehälter, beides muss auf der Rechnung nachvollziehbar sein)
  3. Vorlage Rechnung mit Zahlungsbeleg
  4. Fotodokumentation (2 Fotos)
  5. Baumeldung und Fördereinreichung im Bauamt (Anträge bis 15.10.2024 stellen)

Die Gemeindeförderung in Höhe von € 60,-/m³, max. jedoch € 200,- bleibt unverändert und wird gleichzeitig mitbeantragt.

Aussetzung der Gemeinde-PV-Förderung

Aufgrund der Bundes-Direktförderung von PV-Anlagen durch die Mehrwertsteuerbefreiung hat der Gemeinderat beschlossen, ab 01.05.2024 die Gemeindeförderung auszusetzen. Diese Aussetzung soll solange dauern, solange die Mehrwertsteuerbefreiung vom Bund gilt.

Alle bis zum 30.04.2024 gemeldeten oder bewilligten PV-Anlagen werden weiterhin gefördert.

„Umstellung auf grüne Energie“ zuerst mit dem Bauamt abklären

Aufgrund der Förderoffensiven von Bund und Land und der PV-Steuerbefreiung überlegen sehr viele GemeindebürgerInnen den Umstieg oder Einstieg auf „grüne Energie“. Neben den wirtschaftlichen Überlegungen müssen auch baurechtliche Vorgaben erfüllt werden.

Damit die Planung nicht in die „falsche Richtung“ geht, möchten wir alle Interessenten einladen,vorab im Bauamt Ihre geplanten Vorhaben bekanntzugeben, damit im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgespräches wichtige Informationen ausgetauscht werden können. Dies betrifft v.a.

  • Installation oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
  • Installation oder Erweiterung von stationären Batterien (Akkus)
  • Heizungstausch
  • Wärmepumpe
  • Erdwärme
  • Fenstertausch
  • Fassadendämmung
  • Umfassende Sanierung
  • etc.

Für Auskünfte zu den umfangreichen Bundes- und Landesförderungen steht unser Energieberater, Herr DI Matthias Primas unter der Tel.Nr. 0681 818 513 93 gerne zur Verfügung. Die fachlich hochwertigen Beratungsgespräche sind zwar kostenpflichtig, werden aber vom Land Steiermark bezuschusst bzw. im Falle von Umsetzungsmaßnahmen zur Gänze rückerstattet.

Die Online-Antragstellung kann grundsätzlich durch den Antragsteller selber erfolgen. Ansonsten steht u.a. die Energieberatungsstelle Innovationszentrum W.E.I.Z., Franz-Pichler-Straße 30, 8160 Weiz unter der Tel.Nr. 0664 60931 188 nach tel. Voranmeldung zur Verfügung. Je nach Umfang der Förderanträge werden dafür zwischen € 150,- bis 400,- verrechnet.

Neu im Bauamt: Ing. Ebenbauer Elisabeth

Nachdem Herr Josef Rechberger vom Bauamt in das Finanzreferat gewechselt ist, wird der Ortsverwaltungsteil Pöllau seit 01.12.2023 von Frau Ing. Elisabeth Ebenbauer betreut. Frau Ebenbauer war bis dato bei verschiedenen Baufirmen u.a. als Planverfasserin von Einreichunterlagen tätig und ist daher mit der Materie bereits vertraut.

Damit steht wieder eine kompetente Ansprechpartnerin im Bauamt Pöllau für die bau- und raumordnungsrechtlichen Fragen und Anliegen unserer GemeindebürgerInnen zur Verfügung.

Energieberatung im Bauamt Pöllau

Herr DI Primas informiert die Bauwerber im Rahmen von Energiesprechtagen über effiziente Energienutzung bei Neu- und Umbauten, Energiesparen, und über die möglichen Förderschienen von Bund und Land. Vereinbaren Sie dazu einen Beratungstermin mit Herrn Primas im Bauamt Pöllau oder vor Ort unter 0681 818 513 93.

Aktualisierung Ortsbildkonzept

Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten bei Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Ortsbildschutzzone Pöllau wurde das Konzept aktualisiert und u.a. folgende Änderungen beschlossen:

  • Aufhebung Flächenbeschränkung für PV-Anlagen
  • Planungshilfe für Dachflächenanlagen (Vorgaben für die architektonische Verteilung der Module auf den Dachflächen)
  • Definition von ortsbildrelevanten Dachflächen
  • Richtlinien für Kleingartenanlagen
  • Anpassungen an geänderte Rechtslage

Es ist natürlich immer eine Gradwanderung, das schützenswerte Ortsbild mit dem historischen Markt zu erhalten und gleichzeitig die notwendigen und sinnvollen Photovoltaikanlagen zur grünen Energieerzeugung behutsam auf die Dachflächen zu installieren (Kultur bewahren – Erneuerung zulassen). Das Ergebnis soll jedenfalls „im Auge des Betrachters nicht weh tun“.

Interessenten können sich das Konzept mit den Planungshilfen wie folgt herunterlagen:

Vollständiges Ortsbildkonzept Pöllau per 31.10.2023 herunterladen Kurzinfo Ortsbildkonzept