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Baukultur

Das Pöllauer Tal hat aufgrund seiner historischen Bauten und den rechtlichen Rahmenbedingungen eine relativ „bodenständige Baukultur“.  Wesentlich dazu beigetragen haben

Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet

Das Pöllauer Tal liegt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 48. Neuerrichtungen oder Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes von baulichen Anlagen im Freiland sind von der Landschaftsschutzbehörde (Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld) zu genehmigen. Das entsprechende Antragsformular können Sie hier downloaden.

Ausweisung einer Ortsbildschutzzone

Der innere Markt Pöllau ist durch eine Ortsbildschutzzone definiert. Auch hier sind jegliche Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes von baulichen Anlagen genehmigungspflichtig. Als Ortsbildsachverständiger wurde Herr Architekt DI Anton Handler, 8230 Hartberg, bestellt. Bereits in der Planungsphase ist das Einvernehmen in Bezug auf die äußere Gestaltung herzustellen. Entsprechende aussagekräftige Planentwürfe werden von den Mitarbeitern gerne entgegengenommen.

Kurzinfo Ortsbildkonzept Vollständiges Ortsbildkonzept Pöllau per 31.10.2023 herunterladen Planungshilfe für PV-Anlagen in der Ortsbildzone

Räumliches Leitbild

In diesem Leitbild sind Vorgaben über die äußere Gestaltung von Neu- und Zubauten sowie sonstige bauliche Anlagen in Bezug auf Situierung, Höhenentwicklung und Dachform festgelegt.

Kurzinfo Räumliches Leitbild VOLLSTÄNDIGES RÄUMLICHES LEITBILD HERUNTERLADEN ERLÄUTERUNGEN RÄUMLICHES LEITBILD HERUNTERLADEN