Skip to content Skip to left sidebar Skip to right sidebar Skip to footer

Öko-Förderungen (ab 01.05.2024)

Folgende Öko-Förderungen werden auf Antrag ausbezahlt:

Photovoltaikanlage
Ab 01.05.2024 (Datum der Meldung bzw. Bewilligung) wird die Gemeindeförderung für den Zeitraum der Mehrwertsteuerbefreiung stillgelegt.

Biomasseheizung
30 % der Landesförderung, max. € 350,–

Solaranlage
€ 22,50/m2 Nettokollektorfläche, max. € 300,–

Regenwassersammelanlage
€ 60,–/m3, max. € 200,– Gemeindeförderung

Zusätzlich wird unter bestimmten Voraussetzungen vom Land eine Förderung in Höhe von € 1.000,- pro Anlage pauschal ausbezahlt (mind. 5 m3 Inhalt, baurechtl. Meldung, Rechungsdatum 2024, etc.).

Löschwasserversorgungsanlagen
Rückerstattung der Abgabe für die baurechtliche Bewilligung von Löschwasserbehältern bzw. -teichen: bis zu € 975,- (je nach Fassungsvermögen)

Spätestens im Zuge der Förderantragstellung wird der Förderwerber (=Bauwerber) vom Bauamt informiert, welche Unterlagen für eine entsprechende baurechtliche Bewilligung bzw. Mitteilung notwendig sind. Nach Vorliegen dieser Unterlagen erfolgt die Förderfreigabe durch das Bauamt an das Finanzreferat und damit die Auszahlung.

Infoblatt Ökoförderungen Antrag Ökoförderungen

Weitere Förderstellen

Land Steiermark
Direktförderung für Anlagenerrichter & Zinsenzuschuss für Sanierungsmaßnahmen
www.wohnbau.steiermark.at/
www.lea.at

Land Steiermark
Jungfamilienkredit
http://www.wohnbau.steiermark.at/

Bund
Holz-Solar-PV-Direktförderung
www.klimafonds.gv.at

Bund
Sanierungsscheck
www.sanierungsscheck16.at
www.umweltfoerderung.at

Landwirtschaftskammer
Direktförderung
https://stmk.lko.at
www.agrar.steiermark.at

Energieversorger
Diverse Energiespar-maßnahmen
Energieförderservice Tel. 07744 2040204
http://www.energie-foerder-service.at/