Verordnung Wohnungsleerstands- und Zweitwohnsitzabgabe
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.23 beschlossen, ab 01.01.2024 eine Wohnungsleerstandsabgabe und eine Zweitwohnsitzabgabe einzuheben. Vom Land Steiermark wurde die Ferienwohnungsabgabe mit 01.01.2023 abgeschafft, wodurch der Gemeinde seither jährliche Einnahmen von ca. € 5.000,- wegfallen.
Nachdem die Abgabe im Nachhinein als Selbsterklärungsabgabe einzuheben ist, werden zu Beginn des Jahres 2025 betroffene Wohnungseigentümer angeschrieben und zur Abgabe der Selbsterklärung aufgefordert. Sofern keine Befreiungsgründe zutreffen, werden dann jährlich € 8,-/m² Wohnfläche an Abgabe zu leisten sein.
Vorweg kann man die vollständige Verordnung wie folgt heruntergeladen:
Verordnungstext Wohnungsleerstands- und Zweitwohnsitzabgabe