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Gebühren und Tarifsätze

Benützungsgebühren für Wasser, Kanal und Müll ab 01.01.2025
Sämtliche angeführte Gebühren sind inklusive 10 % USt. ausgewiesen.
Stichtage für die Berechnung der Gebühren (Kanal, Müll): 1. Jänner, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober

1. WASSER

a. Wasserverbrauchsgebühr gem. § 15 der Wassergebührenordnung pro Kubikmeter Wasserverbrauch: € 2,11

b. Wasserzählergebühr gem. § 10 der Wassergebührenordnung für jeden Wasserzähler: € 7,73 pro Jahr

c. Bereitstellungsgebühr je Anschluss gem. § 12 der Wassergebührenordnung

  • – 1-2 Familienwohnhäuser inkl. Landwirtschaften, Bauprovisorien, Landwirtschaften ohne bewohnte Objekte € 108,44 pro Jahr
    – Gewerbebetriebe, freie Berufe, Buschenschänken und Siedlungshäuser in der Bauzeit € 166,69 pro Jahr
    – Mehrparteienwohnhäuser pro Wohneinheit € 108,44 pro Jahr

2. KANAL

Kanalbenützungsgebühr gem. § 4 der Kanalabgabenordnung pro Kubikmeter Wasserverbrauch: € 3,23

Die Kanalabgabenordnung wurde auf Grund der Gleichbehandlung aller Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.11.2021 angepasst. Als Mindestverbrauch sind 40 Kubikmeter pro gemeldeten Einwohner und Jahr festgelegt. Bei An- bzw. Abmeldungen erfolgt die Gebührenberechnung aliquot nach Quartalen entsprechend der Stichtagsregelung. Die Stichtage für die Berechnung der Gebühren (Kanal, Müll) sind : 1. Jänner, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober


3. MÜLL

a) GRUNDGEBÜHR gem. § 16 der Abfuhrordnung, i. d. F. v. vom 18.11.2021

Als Grundlage der Berechnung wird die Personenanzahl der Liegenschaft herangezogen. In die verbrauchsunabhängige Grundgebühr werden insbesondere die für den Betrieb, die Er­haltung und die Verwaltung der maßgeblichen Einrichtungen und Anlagen entstandenen Kosten hineingerechnet.

  • – pro Person € 30,90 pro Jahr
    – je Gewerbebetrieb / Fremdenpension € 83,17 pro Jahr

Für sonstige Einrichtungen wie Marktgemeindeamt, Schulen, Kindergärten, Kinderkrippe, Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, sonstige freiberufliche Dienste, Banken, Post, sonstige Finanzdienstleister, etc. € 83,17 pro Einrichtung pro Jahr


b) VARIABLE GEBÜHR gem. § 17 der Abfuhrordnung, i. d. g. F. vom 18.11.2021

Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolu­mens und der Anzahl der Entleerungen. Als Berechnungsgrundlage werden die Kosten herangezogen, welche durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung anfallen.

Diese Kosten betragen pro Jahr:

  1. für getrennt zu sammelnde biogene Siedlungsabfälle (kompostierbare Siedlungsabfälle wie z. B. Küchen-, Garten-, Markt- oder Friedhofsabfälle):

a) bei 2-wöchentlicher Abfuhr von Mai bis September und 4-wöchentlicher Abfuhr von Oktober bis April:

  • – Kunststoffgefäß, 80 l: € 106,93
    – Kunststoffgefäß, 120 l: € 133,66
    – Kunststoffgefäß, 240 l: € 240,59
    – Kunststoffgefäß, 1100 l: € 641,58

b) bei wöchentlicher Abfuhr von Mai bis September und 2-wöchentlicher Abfuhr von Oktober bis April:

  • – Kunststoffgefäß, 80 l: € 213,86
    – Kunststoffgefäß, 120 l: € 267,33
    – Kunststoffgefäß, 240 l: € 481,18
    – Kunststoffgefäß , 1100 l: € 1.283,16

2. für gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll, das ist jener Teil der nicht gefährlichen Siedlungsabfälle, der nicht den vorigen Kategorien zuzurechnen ist):

a) bei 8-wöchentlicher Abfuhr

  • – Kunststoffgefäß, 120 l: € 61,44
    – Kunststoffgefäß, 240 l: € 122,86
    – Abfallcontainer, 770 l: € 405,45
    – Abfallcontainer, 1100 l: € 526,54

b) bei 4-wöchentlicher Abfuhr

  • – Kunststoffgefäß, 120 l: € 122,86
    – Kunststoffgefäß, 240 l: € 245,73
    – Abfallcontainer, 770 l: € 810,88
    – Abfallcontainer, 1100 l: € 1.053,10

c) bei 2-wöchentlicher Abfuhr

  • – Kunststoffgefäß, 120 l: € 245,73
    – Kunststoffgefäß, 240 l: € 491,44
    – Abfallcontainer, 770 l: € 1.621,77
    – Abfallcontainer, 1100 l: € 2.106,20

Im Bedarfsfall können 110-l-Säcke für die zusätzliche Sammlung von Restmüll zugekauft werden. Ein Abfallsammelsack kostet € 7,96.