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Gebühren und Tarifsätze

Benützungsgebühren für Wasser, Kanal und Müll ab 1.1.2024
Sämtliche angeführte Gebühren sind inklusive 10 % USt. ausgewiesen.
Stichtage für die Berechnung der Gebühren (Kanal, Müll): 1. Jänner, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober

1. WASSER

a. Wasserverbrauchsgebühr gem. § 15 der Wassergebührenordnung pro Kubikmeter Wasserverbrauch: € 2,08

b. Wasserzählergebühr gem. § 10 der Wassergebührenordnung für jeden Wasserzähler: € 7,60 pro Jahr

c. Bereitstellungsgebühr je Anschluss gem. § 12 der Wassergebührenordnung

  • – 1-2 Familienwohnhäuser inkl. Landwirtschaften, Bauprovisorien, Landwirtschaften ohne bewohnte Objekte € 106,52 pro Jahr
    – Gewerbebetriebe, freie Berufe, Buschenschänken und Siedlungshäuser in der Bauzeit € 163,75 pro Jahr
    – Mehrparteienwohnhäuser pro Wohneinheit € 106,52 pro Jahr

2. KANAL

Kanalbenützungsgebühr gem. § 4 der Kanalabgabenordnung pro Kubikmeter Wasserverbrauch: € 3,18

Die Kanalabgabenordnung wurde auf Grund der Gleichbehandlung aller Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.11.2021 angepasst. Als Mindestverbrauch sind 40 Kubikmeter pro gemeldeten Einwohner und Jahr festgelegt. Bei An- bzw. Abmeldungen erfolgt die Gebührenberechnung aliquot nach Quartalen entsprechend der Stichtagsregelung. Die Stichtage für die Berechnung der Gebühren (Kanal, Müll) sind : 1. Jänner, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober


3. MÜLL

a) GRUNDGEBÜHR gem. § 16 der Abfuhrordnung, i. d. F. v. vom 18.11.2021

Als Grundlage der Berechnung wird die Personenanzahl der Liegenschaft herangezogen. In die verbrauchsunabhängige Grundgebühr werden insbesondere die für den Betrieb, die Er­haltung und die Verwaltung der maßgeblichen Einrichtungen und Anlagen entstandenen Kosten hineingerechnet.

  • – pro Person € 30,35 pro Jahr
    – je Gewerbebetrieb / Fremdenpension € 81,70 pro Jahr

Für sonstige Einrichtungen wie Marktgemeindeamt, Schulen, Kindergärten, Kinderkrippe, Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, sonstige freiberufliche Dienste, Banken, Post, sonstige Finanzdienstleister, etc. € 77,00 pro Einrichtung pro Jahr


b) VARIABLE GEBÜHR gem. § 17 der Abfuhrordnung, i. d. g. F. vom 18.11.2021

Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolu­mens und der Anzahl der Entleerungen. Als Berechnungsgrundlage werden die Kosten herangezogen, welche durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung anfallen.

Diese Kosten betragen pro Jahr:

  1. für getrennt zu sammelnde biogene Siedlungsabfälle (kompostierbare Siedlungsabfälle wie z. B. Küchen-, Garten-, Markt- oder Friedhofsabfälle):

a) bei 2-wöchentlicher Abfuhr von Mai bis September und 4-wöchentlicher Abfuhr von Oktober bis April:

  • – Kunststoffgefäß, 80 l: € 105,04
    – Kunststoffgefäß, 120 l: € 131,30
    – Kunststoffgefäß, 240 l: € 236,34
    – Kunststoffgefäß, 1100 l: € 630,23

b) bei wöchentlicher Abfuhr von Mai bis September und 2-wöchentlicher Abfuhr von Oktober bis April:

  • – Kunststoffgefäß, 80 l: € 210,08
    – Kunststoffgefäß, 120 l: € 262,60
    – Kunststoffgefäß, 240 l: € 472,68
    – Kunststoffgefäß , 1100 l: € 1.260,47

2. für gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll, das ist jener Teil der nicht gefährlichen Siedlungsabfälle, der nicht den vorigen Kategorien zuzurechnen ist):

a) bei 8-wöchentlicher Abfuhr

  • – Kunststoffgefäß, 120 l: € 60,35
    – Kunststoffgefäß, 240 l: € 120,69
    – Abfallcontainer, 770 l: € 398,28
    – Abfallcontainer, 1100 l: € 517,23

b) bei 4-wöchentlicher Abfuhr

  • – Kunststoffgefäß, 120 l: € 120,69
    – Kunststoffgefäß, 240 l: € 241,38
    – Abfallcontainer, 770 l: € 796,54
    – Abfallcontainer, 1100 l: € 1.034,47

c) bei 2-wöchentlicher Abfuhr

  • – Kunststoffgefäß, 120 l: € 241,38
    – Kunststoffgefäß, 240 l: € 482,75
    – Abfallcontainer, 770 l: € 1.593,10
    – Abfallcontainer, 1100 l: € 2.068,96

Im Bedarfsfall können 110-l-Säcke für die zusätzliche Sammlung von Restmüll zugekauft werden. Ein Abfallsammelsack kostet € 7,96.